Pink gegen Rassismus

Vom 15. – 28.03.2021 finden die internationalen Wochen gegen Rassismus  statt, welche unter dem Motto „Solidarität. Grenzenlos“ stehen.

Bereits im letzten Jahr hat der Duisburger Sportbund es mit seinen Vereinen geschafft, ein eindeutiges Zeichen gegen Rassismus im Sport zu setzten. Mit insgesamt 4.500 T-Shirts machten die Sportler*innen das Thema zu einer Herzensangelegenheit und zeigten mit zahleichen Aktionen eine klare Kante gegen menschenverachtendes Verhalten und färbten die Duisburger Sportlandschaft pink.  Da Rassismus ein Thema über Städtegrenzen hinaus ist, haben sich insgesamt sieben weitere Sportbünde der Aktion angeschlossen. Gemeinsam wird ein buntes und vielfältiges Programm zu den Internationalen Wochen gegen Rassismus (15.03.2021 – 28.03.2021) für die Sportvereine auf die Beine gestellt.

Weitere Informationen zur Aktion “Pink gegen Rassismus“ findet Ihr auf der Aktionsseite www.pinkgegenrassismus.de, auf unserem Instagram Account und auf der Facebookseite des SSB Krefeld.

Wir freuen uns über jeden partizipierenden Verein und sind gespannt auf die zahlreichen pinken Aktionen!

Verwendet die folgenden Hashtags in den sozialen Medien:

#pinkgegenrassismus #sportbekenntfarbe  #IWgR  #IwgR21  #SolidaritätGrenzenlos  #InternationaleWochenGegenRassismus #sportjugendrs #integrationdurchsport

Auf unserer Social Wall filtern wir die Inhalte unserer Facebook-Eventseite und Beiträge mit den Hashtags: #pinkgegenrassismus #sportbekenntfarbe

Mit der Veröffentlichung in den sozialen Medien / Presse / Homepage müssen die abgebildeten Personen einverstanden sein! Bitte fragt dies vorher ab! Wenn ihr uns die Bilder zur Veröffentlichung zuschickt, versichert ihr uns damit, dass dies geschehen ist.

CoronaSchutzverordnung ab 08. März 2021

Heute, am 8. März 2021, tritt erneut eine Aktualisierung der CoronaSchutzverordnung in Kraft.

§ 9 der CorSchVO verbietet weiterhin landesweit einheitlich den Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen. Ausgenommen von dem Verbot  ist auf Sportanlagen unter freiem Himmel der Sport für folgende Konstellationen:

Einzelsportler, Sport zu zweit, Sport in Familien

  • Personen allein
  • Zwei Personen zusammen (auch ohne Abstand)
  • Beliebig viele Personen aus einem Hausstand (auch ohne Abstand)
  • Maximal 5 Personen aus zwei verschiedenen Hausständen (auch ohne Abstand)

Die Anleitung eines Einzelsportlers durch eine*n Trainer*in oder Übungsleiter*in ist möglich (z. B. Tennis-Einzeltraining, Torwart-Einzeltraining)

Sport für Kinder in Gruppen

Bis zu 20 Kinder im Alter bis einschließlich 14 Jahren können als Gruppe gemeinsam Sport-, Spiel und Bewegungsaktivitäten durchführen. Eine Gruppe kann durch maximal 2 Übungsleiter/Trainer/Aufsichtspersonen betreut werden.

Zwischen den unter A und B genannten Personen oder Personengruppen, die gleichzeitig Sport auf einer Sportanlage betreiben, ist dauerhaft ein Mindestabstand von 5 Metern einzuhalten.

Achtung: Teilweise wurde die CoronaSchutzverordnung so ausgelegt, dass die beschriebenen möglichen Sportangebote auch im „öffentlichen Raum“ unter freiem Himmel umgesetzt werden können. Diese Formulierung entspricht jedoch aktuell nicht der gültigen Verordnung! Somit bleibt der Sportbetrieb zunächst beschränkt auf die Sportanlagen unter freiem Himmel.

Eine gewünschte Nutzung von Sportfreianlagen ist dem Fachbereich Sport und Sportförderung anzuzeigen. Die Nutzer sind grundsätzlich für die Einhaltung der in der CoronaSchutzverordnung des Landes NRW erfolgten Regelungen verantwortlich.

Sollten Zuwiderhandlungen gegen obige Bestimmungen festgestellt werden, wird um Information des Kommunalen Ordnungsdienstes unter der Rufnummer 02151 86-2201 gebeten.

Die aktuell gültige CoronaSchutzverordnung NRW finden Sie hier.

Stabwechsel beim Stadtsportbund

Hans-Jürgen Mertens wird Nachfolger von Rolf Haferbengs als Sportabzeichen-Obmann

Nach 15 Jahren als Sportabzeichen-Obmann des Stadtsportbundes Krefeld übergibt Rolf Haferbengs das Amt an Hans-Jürgen Mertens. Als 2006 ein Nachfolger für den scheidenden Obmann Werner Ziemer gesucht wurde, bat Otto Pütz, damaliger Vorsitzender des SSB Krefeld, Rolf Haferbengs, der kurz vor seiner Pensionierung als Lehrer stand, das Amt zu übernehmen.

Sein Konzept, die Krefelder Schulen vermehrt in die Sportabzeichenaktion einzubinden, ist in den folgenden Jahren aufgegangen. Immer mehr Schulen beteiligten sich, so dass die Zahlen abgelegter Sportabzeichen ständig stiegen. Von anfangs ca. 2000 Sportabzeichen kletterten sie auf über 7500. Damit belegte Krefeld in den letzten sieben Jahren den ersten Platz unter den Stadtsportbünden in NRW. Begünstigt wurde die Entwicklung zudem durch die engagierte Unterstützung der Sparkasse Krefeld sowie der Stadt Krefeld, die gemeinsam mit dem SSB die Schulen für ihre Teilnahme belohnen und Möglichkeiten zur Anschaffung von neuen Geräten für den Sportunterricht schaffen.

Mit Hans-Jürgen Mertens verbindet Rolf Haferbengs eine langjährige Bekanntschaft aus gemeinsamen Jahren beim Handballsport. Auch er steht kurz vor seinem Renteneintritt. Als Sportlehrer hat er bereits viele Auszubildende und Schüler zur Sportabzeichenabnahme motivieren können. Schon seit 2016 ist er im SSB für die Abnahme von Sportabzeichen auf der Bezirkssportanlage in Fischeln mit seinem Team im Einsatz. Corona bedingt konnte im vergangenen Jahr nicht an die Erfolgszahlen der Vorjahre angeschlossen werden. Das gleiche gilt sicher auch für die anderen Stadtsportbunde, so dass man schauen muss, wo der Stadtsportbund Krefeld im Jahre 2020 gelandet ist.

Mertens hofft, dass sich für sportliche Aktivitäten an den Schulen und im Allgemeinen bald wieder bessere Zeiten auftun und die engagierten Sportlehrer*innen an den Krefelder Schulen es schaffen, wieder erfolgreiche Abnahmen im Sportunterricht oder bei den Bundesjugendspielen durchzuführen.

Auch für die Abnahmeteams auf den Krefelder Sportanlagen erhofft sich Mertens wieder günstigere Zeiten und bedankt sich bei allen, die den Stadtsportbund Krefeld unterstützen. Insbesondere muss hier nochmal die Unterstützung der Sparkasse Krefeld und der Stadt Krefeld genannt werden, die mit ihrem Engagement besonders junge Menschen in unserer Stadt zum Sportabzeichen und damit zur Bewegung motivieren.

Wir im Sport – Themenschwerpunkt E-Sport

Schwerpunkt der aktuellen Ausgabe des LSB Magazins “Wir im Sport” ist das Thema E-Sports. Mit ihrem bundesweit einzigartigem Projekt versucht die Sportjugend NRW E-Sport als außersportliche Jugendarbeit ins Vereinsleben einzubinden. Als Projektleitung gestaltet unsere Kollegin Miriam Langeleh das Projekt maßgeblich mit.

Sportanlagen können auf Antrag öffnen

Die ab Montag, 22. Februar, geltende Corona-Schutzverordnung untersagt grundsätzlich weiter den Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen und die Nutzung der Nebenräume. Sie schafft aber auch neue Ausnahmen. „Ausgenommen von dem Verbot ist (…) der Sport allein, zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes auf Sportanlagen unter freiem Himmel einschließlich der sportlichen Ausbildung im Einzelunterricht. Zwischen verschiedenen Personen oder Personengruppen, die (…) gleichzeitig Sport auf Sportanlagen unter freiem Himmel treiben, ist dauerhaft ein Mindestabstand von fünf Metern einzuhalten“, heißt es in der Schutzverordnung. Eine Anleitung eines Einzelsportlers durch einen Übungsleiter oder Trainer ist möglich.

„Wir freuen uns im Sinne des Sports über die nun geschaffenen zusätzlichen Möglichkeiten zur Sportausübung, müssen aber weiterhin den Infektionsschutz im Auge behalten. Eine Einhaltung der geforderten Regelungen (Personenbegrenzung, Abstandsregelungen) auf allen Sportfreianlagen der Stadt Krefeld kann bei Öffnung der Anlagen nicht sichergestellt und von uns auch nicht kontrolliert werden. Die Sportanlagen bleiben daher grundsätzlich weiter geschlossen. Vereine können aber bei der Sportverwaltung einen Antrag auf Nutzung stellen, der dann unter Würdigung des Einzelfalls entschieden wird“, sagt Oliver Klostermann, Leiter des Fachbereichs Sport und Sportförderung.

Grundsätzlich sind durch die neuen Reglungen beispielsweise Tennis bzw. Tischtennis-Einzel und-Doppel (mit Personen aus einem Hausstand) oder etwa Rudern und Segeln auf dem Elfrather See mit der entsprechenden Personenbegrenzung erlaubt, ebenso wie Lauftraining allein oder zu zweit mit festem Partner, Ballspiel mit mehreren Personen eines Hausstandes, Balltraining zu zweit mit einem festen Partner, Kampfsporttraining mit einem festen Partner und Golf zu zweit. Weiterhin nicht erlaubt ist etwa die Anleitung einer Gymnastikgruppe, unabhängig vom Abstand der Personen untereinander oder Mannschafts- und Gruppentraining in Ballsportarten.

 

Quelle: Stadt Krefeld, Pressemitteilung PM Sportanlagen Corona

10 Jahre im Amt – Dieter Hofmann tritt zurück

Die Würfel sind gefallen. Nach genau 10 Jahren ehrenamtlicher Tätigkeit für den Stadtsportbund Krefeld, übergibt Dieter Hofmann dieses Amt an seinen potentiellen Nachfolger Jochen Adrian, der dieses Amt auf einstimmigen Beschluss des geschäftsführenden Vorstandes kommissarisch und satzungsgemäß übernimmt.

Jochen Adrian hat bereits seit mehr als zwei Jahren als stellvertretender Vorsitzender und gemeinsam mit Dieter Hofmann als „Doppelspitze“ fungiert. Dieter Hofmann ist froh und zuversichtlich, die Verantwortung in jüngere, kompetente und erfahrene Hände zu geben.

Vor 10 Jahren hat Hofmann das Amt als Vorsitzender des SSB Krefeld übernommen und er hat diese Entscheidung bis heute nicht bereut. Nach dem Beginn mit dem ehrenamtlichen Geschäftsführer Jürgen Hütter und einer städtischen Mitarbeiterin, Claudia Pallentin, hat sich der SSB Krefeld in dieser Zeit aus seiner persönlichen Sicht positiv weiterentwickelt mit inzwischen 10 Mitarbeiterinnen unter Führung des hauptberuflichen Geschäftsführers Jens Sattler. Das war zugegebenermaßen oft sehr langwierig und zäh und hat meist länger gedauert, als man erhofft hatte.  Aber gesellschaftliche Veränderungen benötigen nun einmal grundsätzlich viel Zeit.

Die Entwicklung von „einem wenig bemerktem SSB im LSB“ (Zitat Martin Wonik, LSB-Vorstand) zu einem viel beachteten Bund in NRW verdankt der SSB Krefeld in erster Linie unendlich viel ehrenamtlicher Arbeit, einem hohen Einsatz der Hauptberuflichkeit, den vielfältig eingebrachten Kompetenzen und dem Festhalten an gemeinsamen Zielen aus Vorstand und Mitarbeiterkreis sowie einem hohen Maß an Geduld und Ausdauer.

Ob es immer die „richtigen Methoden“ waren, um die gesteckten Ziele zu erreichen, darüber kann man trefflich streiten. Hofmann hielt es immer für den richtigen Weg, mit den Betroffenen – den Vereinen und deren Sportlern – im Dialog zu bleiben und mit den Verantwortlichen in Politik und Verwaltung ausgehend von seiner Initiative des Krefelder Sportdialogs gemeinsame Lösungen zu finden.

Gründe für Hofmanns Rücktritt zum aktuellen Zeitpunkt sind:

Sein Rücktritt aus dem Amt war bereits für das Jahr 2020 geplant.

Der 80. Geburtstag und das 100-jährige Jubiläum des SSB Krefeld sollten der Würdigung seines Engagements entsprechend der äußere Anlass sein.

Durch die Corona-Pandemie wurde diese Planung mehrfach zunichte gemacht (ausgefallene und verschobene Veranstaltungen, MGV usw.).

Mit dem Erreichen eines Vertrages zur Grundsicherung des SSBs nach 7 Jahren Gesprächen mit der Stadt Krefeld Ende 2020, hat Hofmann entscheidend an einem weiteren Meilenstein für die Zukunftssicherung des SSB mitgewirkt. Dazu gehört auch erstmals die Anmietung von eigenen Geschäftsräumen im Marianum Krefeld.

Und letztlich war Hofmanns 81. Geburtstag am 24.01.2021, für ihn der richtige Zeitpunkt, sein Amt nach 10 Jahren niederzulegen.

Dem Stadtsportbund Krefeld ist es ein wichtiges Anliegen, bei der kommenden Mitgliederversammlung die Wahl von Herrn Dieter Hofmann zum Ehrenvorsitzenden vorzuschlagen.

Regelungen zur Nutzung städtischer Sportanlagen

Die für Nordrhein-Westfalen maßgebende Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-Cov-2 (Coronaschutzverordnung-CoronaSchVO-NRW) in der ab dem 14. Februar 2021 gültigen Fassung hat den Sportbereich betreffend keine Änderungen erfahren. Bis einschließlich 21. Februar 2021 sind daher folgende Regelungen weiterhin gültig:

– der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios und ähnlichen Einrichtungen ist unzulässig,
– die Verantwortung zur Beschränkung des Zugangs zu o.g. Einrichtungen obliegt den Verantwortlichen der Einrichtungen,
– die Nutzung von Gemeinschaftsräumen einschließlich Räumen zum Umkleiden und zum Duschen von Sportanlagen ist ebenfalls unzulässig,
– für den Berufssport, den Reitsport sowie das Training an nordrhein-westfälischen Bundesstützpunkten und Landesleistungsstützpunkten gelten abweichende Regelungen,
– die Ausübung von Rehabilitationssport und Individualsport auf öffentlichen oder privaten Sportanlagen und ähnlichen Einrichtungen
(dazu zählen die Wasserflächen auf dem Elfrather See) ist unzulässig,
– die Durchführung von Sportfesten und ähnlichen Sportveranstaltungen ist weiterhin untersagt.

Sämtliche Sportanlagen der Stadt Krefeld sind demnach grundsätzlich bis einschließlich 21.02.2021 geschlossen.

Sollten Zuwiderhandlungen gegen obige Bestimmungen festgestellt werden, wird um Information des Kommunalen Ordnungsdienstes unter der Rufnummer 02151 86-2201 gebeten.