Bitte beachten Sie nachfolgende Information zur angepassten Coronaschutzverordnung NRW (gültig ab 20.08.2021):
“Sehr geehrte Damen und Herren,
nach der modifizierten Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (CoronaSchVO-NRW), welche am 20.08.2021 in Kraft tritt, gelten in Krefeld unter Berücksichtigung der aktuellen Inzidenz (93,7 am 19.08.2021) nachfolgend aufgeführte Regelungen für die Sportausübung.
Sportbetrieb in Innenräumen:
Der Sportbetrieb in Innenräumen ist nur für immunisierte und getestete Personen gestattet. Grundsätzlich gilt die Pflicht zum Tragen einer Gesichtsmaske (mind. medizinische Maske), während
der Sportausübung kann auf das Tragen einer Maske ausnahmsweise verzichtet werden, insofern dies für die Sportausübung erforderlich ist. Bei mehr als 100 Personen ist ein Hygienekonzept beim Gesundheitsamt vorzulegen. Dieses können Sie auch gerne an den Fachbereich Sport und Sportförderung, Herrn Kannenberg, Timo.Kannenberg@krefeld.de, senden.
Besuch von Sportveranstaltungen in Innenräumen:
Der Besuch von Sportveranstaltungen in Innenräumen ist nur immunisierten sowie getesteten Personen gestattet. Es gilt die Maskenpflicht, an fest zugewiesenen Sitz- oder Stehplätzen kann auf das Tragen einer Maske verzichtet werden. Gestattet sind maximal 25.000 Zuschauer. Bei mehr als 5.000 Zuschauern sind höchstens 50 % der regulären Höchstkapazität zugelassen. Bei mehr als 100 Personen ist ein Hygienekonzept beim Gesundheitsamt vorzulegen. Dieses können Sie auch gerne an den Fachbereich Sport und Sportförderung, Herrn Kannenberg, Timo.Kannenberg@krefeld.de, senden.
Sportbetrieb im Freien mit gleichzeitig bis zu 2.500 Personen:
Für den Sportbetrieb im Freien mit gleichzeitig bis zu 2.500 Personen gibt es grundsätzlich keine Beschränkungen. Die Nutzung von Toiletten, Umkleiden etc. in Innenräumen ist möglich.
Sportbetrieb im Freien mit gleichzeitig mehr als 2.500 Personen:
Bei gleichzeitig mehr als 2.500 Personen ist der Sportbetrieb im Freien nur immunisierten und getesteten Personen gestattet.
Besuch von Sportveranstaltungen im Freien mit gleichzeitig bis zu 2.500 Personen:
Für den Besuch von Sportveranstaltungen im Freien mit gleichzeitig bis zu 2.500 Personen gibt es grundsätzlich keine Einschränkungen. Die Einhaltung des Mindestabstands wird empfohlen.
Besuch von Sportveranstaltungen im Freien mit gleichzeitig mehr als 2.500 Personen:
Der Besuch von Sportveranstaltungen mit gleichzeitig mehr als 2.500 Personen ist nur immunisierten und getesteten Personen gestattet. Es gilt die Maskenpflicht. An fest zugewiesenen Sitz- oder Stehplätzen kann auf das Tragen einer Maske verzichtet werden. Gestattet sind maximal 25.000 Zuschauer. Bei mehr als 5.000 Zuschauern sind höchstens 50 % der regulären Höchstkapazität zugelassen.
Allgemeines
Die Anwendung der allgemeinen Hygieneanforderungen ist verpflichtend.
Immunisierte Personen im Sinne dieser Verordnung sind vollständig geimpfte und genesene Personen gemäß den Regelungen von § 1 Absatz 3, § 2 Nummer 1 bis 5, § 3 und § 7 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung vom 8. Mai 2021 (BAnz AT 08.05.2021 V1). Getestete Personen im Sinne dieser Verordnung sind Personen, die über ein nach der Corona-Test-und-Quarantäneverordnung bescheinigtes negatives Ergebnis eines höchstens 48 Stunden zurückliegenden Antigen-Schnelltests oder eines von einem anerkannten Labor bescheinigten höchstens 48 Stunden zurückliegenden PCR-Tests verfügen (PCR-Test verpflichtend für Tanzveranstaltungen).
Schulpflichtige Kinder und Jugendliche mit Schülerausweis gelten aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestete Personen. Kinder bis zum Schuleintritt sind ohne Vornahme eines Coronatests getesteten Personen gleichgestellt. Sie sind von der Verpflichtung zum Tragen einer Maske ausgenommen. Soweit Kinder vom Schuleintritt bis zum Alter von 13 Jahren aufgrund der Passform keine medizinische Maske tragen können, ist ersatzweise eine Alltagsmaske zu tragen.
Sollte kein Schülerausweis vorliegen, kann das Testerfordernis durch einen gemeinsamen beaufsichtigten Selbsttest erfüllt werden. Die Nachweise einer Immunisierung oder Testung sind beim Zutritt zu den Einrichtungen und Angeboten von den für diese Einrichtungen und Angebote verantwortlichen Personen oder ihren Beauftragten zu kontrollieren.
Wenn eine Zugangskontrolle bei Veranstaltungen im Freien aufgrund des Veranstaltungscharakters nicht erfolgen kann, haben die für die Veranstaltung verantwortlichen Personen auf das Erfordernis eines Negativtestnachweises in Einladungen und durch Aushänge hinzuweisen und nachweislich stichprobenartige Überprüfungen durchzuführen.
Sollten Zuwiderhandlungen gegen obige Regelungen festgestellt werden, wird um Information des Kommunalen Ordnungsdienstes unter der Rufnummer 02151 86-2225 gebeten.
Bei Rückfragen wenden Sie sich gerne an Herrn Kannenberg, Timo.Kannenberg@krefeld.de, 02151-86 3421.”
Zum Download:
CoronaSchVO gültig ab 23.08.2021
Anlage CoronaSchVO gültig ab 20.08.2021
Anpassung CoronaSchutzVO ab 20.08.2021
Rheinlandhalle öffnet für die Öffentlichkeit – Stadt Krefeld und SSB laden zum Familientag im Rahmen des Hospizlaufes ein
/in AktuellesAm Sonntag, 26. September 2021 öffnet die Rheinlandhalle in der Zeit von 13.00 – 15.00 Uhr zum ersten Mal in diesem Jahr ihre Türen für die Öffentlichkeit. Die Stadt Krefeld lädt hierzu Groß und Klein im Rahmen des Hospizlaufes des Stadtsportbundes Krefeld zu einem bunten Familientag ein.
Der diesjährige Hospizlauf des Stadtsportbundes Krefeld findet, wie bereits im vergangenen Jahr, dezentral und mit einer Vielzahl von teilnehmenden Vereinen aus Krefeld statt.
Interessierte können sich im Rahmen des öffentlichen Eislaufes auf tolle Mitmach-Angebote der Krefelder Eissportvereine, einen DJ und Verpflegung vor Ort freuen. Ein Schnuppertraining für Kinder sowie Eislaufen unter Anleitung gehören ebenfalls zum Programm. KEVin, das beliebte Maskottchen der Krefeld Pinguine, wird auch vor Ort sein.
Eine Anmeldung im Voraus ist nicht notwendig und der Eintritt in Höhe von 5,00€, der zu Gunsten des Hospizes Krefeld vollständig gespendet wird, ist an der Tageskasse in bar zu entrichten. Schlittschuhe und Lauflern-Hilfen können vor Ort ausgeliehen werden. Am Veranstaltungstag gilt die Zutrittsbestimmung der 3-G-Regel, ebenso wie die Maskenpflicht im Innenraum, abseits der Eisfläche.
Hinweis: Wer im Anschluss an das Veranstaltungsprogramm den Nachmittag weiter in der Eishalle verbringen möchte, kann das Heimspiel der Oberliga-Mannschaft vom KEV81 e.V. besuchen
(17.15 Uhr) oder die Krefeld Pinguine, auf der anderen Straßenseite, in der YAYLA ARENA (16.30 Uhr) anfeuern. Die Öffnungszeiten ab Oktober für weitere öffentliche Laufzeiten werden in Kürze unter: https://www.krefeld.de/de/sport/oeffentliche-laufzeiten-oeffnungszeiten-der-eissporthallen/ bekannt gegeben.
Schwimmaktion „Kopf über Wasser“ für 550 Kinder ein voller Erfolg
/in AktuellesDie in den Sommerferien durchgeführte Aktion zur Anfängerschwimmausbildung „Kopf über Wasser“ war ein voller Erfolg.
Vom 06.07. bis 13.08.2021 nahmen über 550 Kinder der Jahrgänge 2010 bis 2014 verteilt auf 40 Kurse und mit jeweils 8 Unterrichtsstunden an der für die Kinder kostenlosen Schwimmaktion teil und konnten ihre individuelle Schwimmfähigkeit in den Intensivkursen erlernen oder auch deutlich verbessern. Als Anerkennung erhielten alle Kursteilnehmer*innen zum Abschluss eine Urkunde.
Möglich gemacht wurde dies durch die finanzielle Unterstützung der Krefelder Unternehmen Borgmann Automobilhändler, Fressnapf, Capita Energie Service sowie mit Dr. Simon Krivec auch die Adler Apotheke aus Moers sowie durch die Unterstützung der Firma Capita mit der Bereitstellung der Hotline zur Anmeldung. Die Stadt Krefeld mit ihrem Fachbereich Sport und Sportförderung und dem gesamten Bäderpersonal unterstützte das Projekt mit der Bereitstellung aller notwendigen Wasserflächen im Badezentrum Bockum. Durchgeführt wurden die Kurse von den Krefelder Schwimmvereinen SV Neptun und Schwimmvereinigung Krefeld mit ihren Trainer*innen und Betreuer*innen. In gemeinsamer Koordinierung mit dem SSB wurde daraus ein einzigartiges Sommerferienprojekt. Allen „Möglichmacher*innen“ dieser Aktion gilt dafür ein ganz besonderer Dank für das außerordentliche Engagement, über 550 Kinder das Schwimmenlernen zu ermöglichen.
Als Anerkennung erhielten alle Kursteilnehmer*innen zum Abschluss eine Urkunde. Zum Abschluss und bei strahlendem Sonnenschein trafen sich alle Möglichmacher am Beckenrand des Badezentrums zu einem gemeinsamen Pressefoto, mit dabei der 7-jährige Levi als Teilnehmer bei „Kopf über Wasser“.
Ehrenvorsitzender Dieter Hofmann erhält das Bundesverdienstkreuz
/in AktuellesCrossover Burg Linn – Sport trifft Kultur
/in AktuellesDer Wettergott meinte es nicht gut in diesem Jahr, aber so sind wir es in diesem Sommer ja leider gewohnt; auch für Crossover Burg Linn machte der Regen keine Pause.
Dennoch kamen im Verlauf des Tages rund 400 Teilnehmer*innen zu der dritten Auflage der beliebten Familienveranstaltung, um eines der abwechslungsreichen Angebote zu besuchen. Den kulturellen Teil der Veranstaltung bildete eine bunte Auswahl verschiedenster Workshops für die ganze Familie. Von Schreib- und Illustrationsworkshops über Bastelaktionen, Lesungen und Brettspiele, war hier für jeden etwas dabei. Auch sportlich Interessierte kamen auf ihre Kosten. So lud der Linner SV auf der Museumswiese alle Fußballinteressierten zum Mitkicken ein, während der Fechtclub Krefeld vor passender Kulisse im Rittersaal der Burg Linn seine Fechtkünste präsentierte. Und wer seine Erste-Hilfe-Kenntnisse auffrischen wollte, war beim Reanimationsworkshop der DLRG genau richtig. Weitere Highlights waren die Workshops der Dolphins Cheerleader des SC Bayer 05 Uerdingen und ein E-Sport-Gaming -Angebot für die ganze Familie.
Zentraler Programmpunkt war auch in diesem Jahr der 3. Krefelder Kulturlauf, bei dem sich insgesamt 125 Läufer*innen auf die 5km, 10km, 25km und sogar 50km-Strecke begaben.
Ein großes Dankeschön gilt unseren Sponsoren Sparkasse (Hauptsponsor), SWK, EGN und Currenta sowie unseren teilnehmenden Vereinen – Linner SV, DLRG, Fechtclub Krefeld und dem SC Bayer 05 Uerdingen. Einen besonderen Dank an die 50 Schüler*innen des Berufskollegs Vera Beckers, die als Streckenposten im Einsatz waren.
>> Hier finden Sie die Fotos der Veranstaltung
>> Hier geht’s zu den Laufergebnissen.
Coronaschutzverordnung ab 20.08.2021
/in AktuellesBitte beachten Sie nachfolgende Information zur angepassten Coronaschutzverordnung NRW (gültig ab 20.08.2021):
“Sehr geehrte Damen und Herren,
nach der modifizierten Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (CoronaSchVO-NRW), welche am 20.08.2021 in Kraft tritt, gelten in Krefeld unter Berücksichtigung der aktuellen Inzidenz (93,7 am 19.08.2021) nachfolgend aufgeführte Regelungen für die Sportausübung.
Sportbetrieb in Innenräumen:
Der Sportbetrieb in Innenräumen ist nur für immunisierte und getestete Personen gestattet. Grundsätzlich gilt die Pflicht zum Tragen einer Gesichtsmaske (mind. medizinische Maske), während
der Sportausübung kann auf das Tragen einer Maske ausnahmsweise verzichtet werden, insofern dies für die Sportausübung erforderlich ist. Bei mehr als 100 Personen ist ein Hygienekonzept beim Gesundheitsamt vorzulegen. Dieses können Sie auch gerne an den Fachbereich Sport und Sportförderung, Herrn Kannenberg, Timo.Kannenberg@krefeld.de, senden.
Besuch von Sportveranstaltungen in Innenräumen:
Der Besuch von Sportveranstaltungen in Innenräumen ist nur immunisierten sowie getesteten Personen gestattet. Es gilt die Maskenpflicht, an fest zugewiesenen Sitz- oder Stehplätzen kann auf das Tragen einer Maske verzichtet werden. Gestattet sind maximal 25.000 Zuschauer. Bei mehr als 5.000 Zuschauern sind höchstens 50 % der regulären Höchstkapazität zugelassen. Bei mehr als 100 Personen ist ein Hygienekonzept beim Gesundheitsamt vorzulegen. Dieses können Sie auch gerne an den Fachbereich Sport und Sportförderung, Herrn Kannenberg, Timo.Kannenberg@krefeld.de, senden.
Sportbetrieb im Freien mit gleichzeitig bis zu 2.500 Personen:
Für den Sportbetrieb im Freien mit gleichzeitig bis zu 2.500 Personen gibt es grundsätzlich keine Beschränkungen. Die Nutzung von Toiletten, Umkleiden etc. in Innenräumen ist möglich.
Sportbetrieb im Freien mit gleichzeitig mehr als 2.500 Personen:
Bei gleichzeitig mehr als 2.500 Personen ist der Sportbetrieb im Freien nur immunisierten und getesteten Personen gestattet.
Besuch von Sportveranstaltungen im Freien mit gleichzeitig bis zu 2.500 Personen:
Für den Besuch von Sportveranstaltungen im Freien mit gleichzeitig bis zu 2.500 Personen gibt es grundsätzlich keine Einschränkungen. Die Einhaltung des Mindestabstands wird empfohlen.
Besuch von Sportveranstaltungen im Freien mit gleichzeitig mehr als 2.500 Personen:
Der Besuch von Sportveranstaltungen mit gleichzeitig mehr als 2.500 Personen ist nur immunisierten und getesteten Personen gestattet. Es gilt die Maskenpflicht. An fest zugewiesenen Sitz- oder Stehplätzen kann auf das Tragen einer Maske verzichtet werden. Gestattet sind maximal 25.000 Zuschauer. Bei mehr als 5.000 Zuschauern sind höchstens 50 % der regulären Höchstkapazität zugelassen.
Allgemeines
Die Anwendung der allgemeinen Hygieneanforderungen ist verpflichtend.
Immunisierte Personen im Sinne dieser Verordnung sind vollständig geimpfte und genesene Personen gemäß den Regelungen von § 1 Absatz 3, § 2 Nummer 1 bis 5, § 3 und § 7 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung vom 8. Mai 2021 (BAnz AT 08.05.2021 V1). Getestete Personen im Sinne dieser Verordnung sind Personen, die über ein nach der Corona-Test-und-Quarantäneverordnung bescheinigtes negatives Ergebnis eines höchstens 48 Stunden zurückliegenden Antigen-Schnelltests oder eines von einem anerkannten Labor bescheinigten höchstens 48 Stunden zurückliegenden PCR-Tests verfügen (PCR-Test verpflichtend für Tanzveranstaltungen).
Schulpflichtige Kinder und Jugendliche mit Schülerausweis gelten aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestete Personen. Kinder bis zum Schuleintritt sind ohne Vornahme eines Coronatests getesteten Personen gleichgestellt. Sie sind von der Verpflichtung zum Tragen einer Maske ausgenommen. Soweit Kinder vom Schuleintritt bis zum Alter von 13 Jahren aufgrund der Passform keine medizinische Maske tragen können, ist ersatzweise eine Alltagsmaske zu tragen.
Sollte kein Schülerausweis vorliegen, kann das Testerfordernis durch einen gemeinsamen beaufsichtigten Selbsttest erfüllt werden. Die Nachweise einer Immunisierung oder Testung sind beim Zutritt zu den Einrichtungen und Angeboten von den für diese Einrichtungen und Angebote verantwortlichen Personen oder ihren Beauftragten zu kontrollieren.
Wenn eine Zugangskontrolle bei Veranstaltungen im Freien aufgrund des Veranstaltungscharakters nicht erfolgen kann, haben die für die Veranstaltung verantwortlichen Personen auf das Erfordernis eines Negativtestnachweises in Einladungen und durch Aushänge hinzuweisen und nachweislich stichprobenartige Überprüfungen durchzuführen.
Sollten Zuwiderhandlungen gegen obige Regelungen festgestellt werden, wird um Information des Kommunalen Ordnungsdienstes unter der Rufnummer 02151 86-2225 gebeten.
Bei Rückfragen wenden Sie sich gerne an Herrn Kannenberg, Timo.Kannenberg@krefeld.de, 02151-86 3421.”
Zum Download:
CoronaSchVO gültig ab 23.08.2021
Anlage CoronaSchVO gültig ab 20.08.2021
Anpassung CoronaSchutzVO ab 20.08.2021
Schnuppertag Paraschwimmen
/in AktuellesDer SV Bayer Uerdingen 08 richtet gemeinsam mit dem Behinderten- und Rehabilitationssport Verband NRW (BRSNW) einen Schnuppertag für Kinder und Jugendliche mit Handicap aus.
„Rein ins Wasser“ und los! Unter diesem Motto findet am 28.08.2021 von 10 bis 15 Uhr der Schnuppertag Paraschwimmen statt. Der SV Bayer Uerdingen 08 lädt gemeinsam mit dem Behinderten- und Rehabilitationssportverband NRW Kinder und Jugendliche mit körperlichem Handicap ein, ihr Können im Wasser zu zeigen. Auch Talentscout Lina Neumaier wird vor Ort sein und die jungen Schwimmerinnen und Schwimmer mit vielen Tipps versorgen, um die Schwimmtechnik der Athletinnen und Athleten zu verbessern. Für den SV Bayer Uerdingen 08 ist der Schnuppertag gleichzeitig der Startschuss für die Implementierung des Para-Schwimmens in den Wettkampfsport des Vereins. „Inklusion findet bei uns bereits statt. In unserer Schwimmschule Hai-School nehmen einige Kinder mit körperlichen Einschränkungen problemlos teil. Nun möchten wir noch einen Schritt weiter gehen und den Nachwuchsschwimmern eine sportliche Perspektive im Leistungssport bieten. Unser Ziel ist es, dass Kinder und Jugendliche mit Handicap wie selbstverständlich mit unseren Wettkampfmannschaften trainieren und ihren Fähigkeiten entsprechend an paralympischen Wettbewerben teilnehmen“, so der Abteilungsleiterin Schwimmen des Schwimmvereins, Gaby Wienges-Haupt.
Kinder und Jugendliche, die Interesse an einer Teilnahme haben, können sich beim SV Bayer Uerdingen 08 anmelden. Bis auf Freude und die entsprechende Sicherheit im Wasser, sind keine weiteren Voraussetzungen
Am 29. August ist es soweit!
/in AktuellesCrossover Burg Linn – Sport trifft Kultur startet in die dritte Runde!
Das Museum Burg Linn und der Stadtsportbund Krefeld veranstalten am Sonntag, 29. August, „Crossover Burg Linn – Sport trifft Kultur”. In diesem Jahr lautet das Motto „Phantastisches Crossover Burg Linn”. Bereits am Samstag, 28. August, wird erstmalig der mit 10.000 Euro dotierte Preis für Fantastische Literatur der Stadt Krefeld durch den Schirmherrn Oberbürgermeister Frank Meyer an den Autor Thilo Corzilius für seinen Roman „Diebe der Nacht” verliehen. Laudator ist der Krefelder Fantasy-Autor Bernhard Hennen. Am 29. August wird es dann eine Corona-Version von Crossover geben. Für die Angebote sind noch Plätze frei. Teilnehmen können alle, die geimpft, getestet oder genesen sind. Zu allen Events ist der Eintritt kostenfrei.
Die Laufstrecke des Kulturlaufs – 5 km-Runde
Der 3. Krefelder Kulturlauf wird nicht mehr mit „Massenstarts”, sondern einem Starten mit Abstand und der Kontrolle der Gesamtläuferzahl auf der Strecke stattfinden, so dass der Abstand und die Sicherheit gewährleistet sind, so die Veranstalter Museumsleiterin Jennifer Morscheiser und Jens Sattler, Geschäftsführer des Stadtsportbundes. Eine Anmeldung ist unter https://www.ssb-krefeld.de/krefelder-kulturlauf/ möglich. In der Vorburg sorgt in bewährter Weise eine kleine Musikbühne mit der Sportmoderatorin Kamila Benschop für Stimmung an der Laufstrecke. Die Bühne bespielen vorwiegend Künstler der Musikschule Krefeld sowie das Krefelder Duo Jeru. Dort gibt es ein abwechslungsreiches Programm für Kinder und Familien, aber auch für Erwachsene.
Einen besonderen Höhepunkt bildet 2021 der phantastische Schwerpunk mit einer Lesungsveranstaltung ausschließlich mit Autorinnen, die aus ihren Werken der Phantastik lesen: ab 11.30 Uhr Anja Bagus, 12.30 Uhr Diana Menschig, 13.30 Uhr Sameena Jehanzeb, 15 Uhr Christina Löw und ab 16 Uhr Jenny Benkau. Es moderieren Diana Menschig und Christina Löw. Bestsellerautor Robert Corvus erläutert in Schreibworkshops, wie man für Geschichten einen Landschaftsbau und Charakterentwicklung kreiert. Carmen Kessler zeigt Kindern und Jugendlichen in einem Illustrationsworkshop die Grundlagen des Figurenzeichnens. Die Ausstellung „Li Terra Incognita” von Holger Muchs eröffnet magische Welten. Mit seinen düster-märchenhaften Illustrationen und einem unverwechselbaren Stil hat sich Much in der so genannten „Schwarzen Szene” und mittlerweile auch weit darüber hinaus einen Namen gemacht. So zieren seine Zeichnungen und Gemälde die Buchcover zahlreicher Verlage, ebenso wie die Alben vieler Bands.
>> Anmeldung zu den Workshops <<
Zu den Höhepunkten des Tages gehören die Dolphins Cheerleader des SC Bayer 05 Uerdingen. Mit einer Mischung aus Auftritten und Workshops begeistern sie von ganz klein bis ganz groß. Sie existieren als eigene Leistungssportabteilung nunmehr seit 15 Jahren. Dabei konnten sie zur größten Cheerleadingabteilung Deutschlands mit über 400 Mitgliedern heranwachsen sowie den Sport in Krefeld bekannter machen. Ihr Programm: 10.45 Uhr Kleiner Auftritt Lady 5; 11 Uhr erster Workshop (mit Unterstützung von Lady 5) für Kinder im Peeweealter (sechs bis zwölf Jahre); 12.15 Uhr Kleiner Auftritt / Präsentation Lady 5; 1230 Uhr zweiter Workshop (mit Unterstützung von Lady 5) für Kinder ab elf Jahren und Erwachsene; 14.45 Uhr Kleiner Auftritt / Coed; 15 Uhr dritter Workshop (mit Unterstützung vom Coed) für Kinder ab elf Jahren und Erwachsene.