Förderprogramme 2023
Host Town ohne Barrieren - #1BarriereWeniger
Was wird gefördert?
Maßnahmen zur baulichen, technischen und digitalen Barrierefreiheit, barrierefreie Veranstaltungen vor Ort, Voraussetzung: Kooperation zwischen gemeinnütziger Organisation und öffentlich-rechtlicher Institution!
Fördervolumen?
Maximal 5 x 5.000 €
Fördergeber?
Aktion Mensch
Wo finde ich genaue Informationen? Wo beantrage ich?
Förderprogramm Barrierefreiheit für alle | Aktion Mensch (aktion-mensch.de)
Bei Interesse Informationen und Antrag Kontakt Sportverwaltung: sport@krefeld.de
#Barrierefreiheit für alle – Mikroförderung
Was wird gefördert?
Maßnahmen zur baulichen, technischen und digitalen Barrierefreiheit sowie barrierefreie Veranstaltungen vor Ort. Hierbei werden Barrieren in der eigenen gemeinnützigen Organisation abgebaut
Fördervolumen?
Maximal: 5.000 €, keine Eigenmittel notwendig, Laufzeit bis zu 1 Jahr
Fördergeber?
Aktion Mensch
Wo finde ich genaue Informationen? Wo beantrage ich?
Inklusionscheck 2023
Was wird gefördert?
Maßnahmen und Projekte zur Verbesserung der Barrierefreiheit und zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, die noch in diesem Jahr in Nordrhein-Westfalen stattfinden. Auswahl der Vorhaben richtet sich nach Antragseingang
Antragsfrist?
Anträge können ab dem 01.03.23 gestellt werden -> Enddatum noch offen
Fördervolumen?
Ideen und Aktivitäten vor Ort werden mit 2.000 € pro Scheck unterstützt, insgesamt 300 Schecks landesweit bis Jahresende
Fördergeber?
Land NRW
Wo finde ich genaue Informationen? Wo beantrage ich?
Soforthilfe Sport NRW 2023 im Rahmen des Hilfepakets Ukrainekrieg / Energiehilfe
Was wird gefördert?
Dient zur Bewältigung der direkten und indirekten Folgen der Energiekrise und Aufrechterhaltung des Trainings- und Übungsbetriebes im Rahmen des Hilfspakets Ukrainekrieg veröffentlicht. Mit Blick auf die erheblich gestiegenen Energiepreise soll die Billigkeitsleistung Zuschüsse zur finanziellen Entlastung der Antragsteller beinhalten.
Antragsfrist?
Antragsfrist 30.05.2023
Fördervolumen?
Zuschuss bis zu 60 Prozent der Energieausgaben, max. 200.000 € pro Antragsteller.
Fördergeber?
Land NRW
Wo finde ich genaue Informationen? Wo beantrage ich?
https://www.lsb.nrw/unsere-themen/energiekrise-2022-23
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=7&vd_id=20871
Übungsleiter*innen-Offensive, Bewegungs-offensive 2023, Extrazeit für Bewegung
Was wird gefördert?
Ein sportpraktisches Gruppenangebot im Rahmen der Extra-Zeit für Bewegung umfasst mindestens 10 Teilnehmer*innen und mindestens 6 Zeitstunden; es kann an einem Tag durchgeführt werden, aber auch auf mehrere Tage verteilt stattfinden, wobei die Mindestdauer einer Einheit 90 Minuten beträgt.
Antragsfrist?
Noch bis zum 31.07.2023
Fördervolumen?
Das Angebot wird mit max. 500 € pro Tag (6 Stunden) bezuschusst.
Fördergeber?
Ministerium für Schule und Bildung
Wo finde ich genaue Informationen? Wo beantrage ich?
Bewegungs-Offensive 2023 für Kinder und Jugendliche -- ANTRAGSFRIST ABGELAUFEN --
DIE ANTRAGSFRIST IST ABGELAUFEN
Was wird gefördert?
Die zurückliegende Corona-Pandemie hat den Sport hart getroffen. Insbesondere Kinder und Jugendliche haben unter den schwierigen Bedingungen für unsere Sportvereine und den fehlenden Angeboten gelitten. Um die entstandenen Defizite auszugleichen, können hier zahlreiche und vielfältige Bewegungs-, Spiel- und Sportangebote für Kinder und Jugendliche finanziell unterstützt werden (z.B. Sport-, Feriencamps, etc.).
Antragsfrist?
Antragsfrist 15.03.2023
Fördervolumen?
Sportbezogene Projekte zwischen 2.500 € und 10.000 € (Personal, Sachkosten, Honorare)
Projekt-Volumen 1 Mio. €.
Fördergeber?
Land NRW
Wo finde ich genaue Informationen? Wo beantrage ich?
www.land.nrw/pressemitteilung/neuer-foerderaufruf-der-landesregierung-eine-million-euro-fuer-die
Förderung der Digitalisierung des Breitensports
Was wird gefördert?
Moderne Laptops, Monitore und Smartboards statt veralteter oder fehlender Technik. Sportvereine, Bünde und Verbände in NRW können an einer Vollförderung bei Anschaffungen im Bereich der Digitalisierung profitieren: Das Land NRW stellt den Sportorganisationen insgesamt 30 Mio. Euro EU-Fördermittel zur „Digitalisierung des Breitensports“ zur Verfügung. Ziel und Zweck: Ausbau der digitalen Infrastrukturen in Vereinen (ideeller Bereich)
Antragsfrist?
Zeitstrahl 2023, Antrags-frist Vereine an SSB 31.03.2023
Fördervolumen?
Projekt-Volumen Krefeld 400 Tsd. € | Gesamt: 30 Mio. €
Fördergeber?
Land NRW
Wo finde ich genaue Informationen? Wo beantrage ich?
Restart-Förderungen des DOSB
Was wird gefördert?
Ziel ist es mehr Menschen in Deutschland in Bewegung zu bringen und für den Vereinssport zu begeistern, den Ausbildungsstau bei Übungsleitenden/Trainer*innen und Schiedsrichter*innen auszugleichen und die Vereinsentwicklung zu unterstützen.
Antragsfrist?
Bis Ende Juli 2023
Fördervolumen?
1.000 € für 4.000 Vereine und Sportvereinsschecks beim DOSB beantragen
Fördergeber?
DOSB und Bundesministerium des Innern
Wo finde ich genaue Informationen? Wo beantrage ich?
www.lsb.nrw/medien/news/artikel/restart-sport-bewegt-deutschland
Interregio Förderprogramme, Kleinprojekte – Interreg Deutschland-Niederlande
Was wird gefördert?
Im neuen “Kleinprojektefonds” können wieder grenzüberschreitende Klein- und Mini-Projekte mit EU-Mitteln unterstützt werden. Die Förderung ist an die Bedingung geknüpft, dass es sich um mindestens zwei Projektpartner handelt, von denen einer im deutschen und einer im niederländischen Programmgebiet ansässig sein muss. Die Projektideen müssen eine der vorgegebenen Kategorien zuzuordnen sein
Fördervolumen?
Miniprojekt: Förderung in Höhe von 750 €
Kleinprojekt: maximale Förderung in Höhe von 25 Tsd. €
Fördergeber?
Euregio
Wo finde ich genaue Informationen? Wo beantrage ich?
Miniprojekt-Förderung: https://euregio-rmn.de/de/foerderungen/miniprojekte/
Kleinprojekt-förderung: https://euregio-rmn.de/de/foerdermoeglichkeiten-bis-25-000-e/
Bewegungs-kampagne: „Dein Verein: Sport, nur besser.“
Was wird gefördert?
Slogan: „Dein Verein: Sport, nur besser”
Kampagne ist Bestandteil des 25 Mio. € geförderten ReStart-Programms von BMI und DOSB. Ziel ist es, die Menschen in Deutschland zu mehr Sport und Bewegung zu animieren und die Sportvereine in Deutschland zu stärken. Voraussetzung: noch keine Mitgliedschaft im Sportverein!
Fördervolumen?
150.000 Sportverein-schecks für eine Mitglied-schaft in Höhe von 40 € im Sportverein
Fördergeber?
DOSB / BMI
Wo finde ich genaue Informationen? Wo beantrage ich?
Sparkassen Stiftung „Näher dran“
Bei Interesse E-Mail an:
post.naeher-dran@sparkasse-krefeld.de
Anschließend Anmeldung unter: skkr-naeherdran.de
Krefeld macht Sport
Stadt Krefeld, FB 52
Antrag an sport@krefeld.de
Neue Sport-förderrichtlinien Krefeld
Neue Förderrichtlinien mit Wirkung ab 01.01.2022 – Förderungskatalog
Stadt Krefeld, FB 52
Förderprogramm 1000 x 1000
Der Förderschwerpunkt wird jährlich durch das für Sport zuständige Landesministerium festgesetzt. Es handelt sich immer um Förderungen von zusätzlichen Maßnahmen in Bereichen mit unterschiedlichen gesellschaftlichen Bezügen, die aktuelle sportpolitische Aspekte aufgreifen und gesellschaftlich relevant sind.
Ziel des Landesprogramms „1000 x 1000 – Anerkennung für den Sportverein“ ist es, die Kooperation zwischen Sportvereinen und Schulen bzw. Kindertageseinrichtungen zu intensivieren, inklusive Angebote für Menschen mit und ohne Behinderungen zu entwickeln und umzusetzen, die integrative Arbeit von Sportvereinen zu unterstützen und Fördermöglichkeiten für den Gesundheits- und Breitensport zu schaffen.
I. Förderschwerpunkte
- Kooperation Sportverein mit Schulen
- Kooperation Sportverein mit Kindertageseinrichtungen
- Integration
- Inklusion
- Gesundheitssport
- Sport der Älteren
- Mädchen und Frauen im Sport
- Reha-Sport
Bitte beachten Sie, dass im Rahmen der Maßnahmendurchführung auch die Anschaffung von zusätzlich benötigten Spiel- und Sportgeräten möglich ist.
II. Vorzeitiger Maßnahmenbeginn
Förderfähig sind Maßnahmen, die im Zeitraum 01.01. – 31.12. des jeweiligen Förderjahres durchgeführt werden. Dies bedeutet, dass auch die rückwirkende Förderung von im Jahresverlauf bereits durchgeführten Maßnahmen möglich ist (!).
III. Zuwendungsempfänger
An der Förderung des Landes Nordrhein-Westfalen können die Sportvereine partizipieren, die als gemeinnützig anerkannt sind und deren Satzung die Pflege des Sports oder einer Sportart bestimmt (ggf. auch neben anderen Zwecken) und die Mitglied in einem Fachverband sowie zugleich Mitglied im jeweiligen Stadt- bzw. Kreissportbund sind.
IV. Zuwendungsvoraussetzungen
Pro Sportverein können jährlich bis zu drei Maßnahmen berücksichtigt werden, die aus drei unterschiedlichen Förderschwerpunkten stammen müssen (Ganztag/Kita wird dabei als ein Schwerpunkt bewertet). Die Zuwendung beträgt je Maßnahme 1.000,- Euro, insgesamt also maximal 3.000,- Euro.
Die Beantragung von Maßnahmen kann einzeln oder gesammelt in einem Förderantrag erfolgen.
VI. Zuwendungsfähige Ausgaben
Zuwendungsfähig sind alle Sachausgaben (auch Honorarausgaben, allerdings mit Ausnahme des Teilförderbereiches Ganztag des Schwerpunktes 1), die im Zusammenhang mit der Maßnahme im Sinne der Förderschwerpunkte stehen. Ausgaben, die dem regulären Vereinsbetrieb zuzuordnen sind, sind ebenso wie Ausgaben für hauptberufliches Personal nicht zuwendungsfähig. Darüber hinaus sind Ausgaben, die bereits durch Dritte erstattet werden, ebenfalls nicht zuwendungsfähig (z. B. Ausgaben für hauptberufliches Personal und Honorare im Bereich Ganztag).
VII. Antragsstellung
Die Beantragung wird ab Mitte März möglich sein.
Neu: Die Förderanträge können ab dem Jahr 2019 direkt im Förderportal des Landessportbundes NRW (foerderportal.lsb-nrw.de) gestellt werden.
Für die Anmeldung im Förderportal werden die Zugangsdaten benötigt, welche bereits für die Anmeldung in der Vereinsverwaltung verwendet werden.
Anträge, die nach Ablauf der Frist eingehen, können dann berücksichtigt werden, wenn noch Fördermittel zur Verfügung stehen.
Weitere Informationen finden Sie unter http://go.lsb.nrw/1000×1000.
Bildungs- und Teilhabepaket
Das Bildungspaket bietet 2,5 Millionen Kindern und Jugendlichen neue Zukunftschancen.
Kinder, deren Eltern leistungsberechtigt nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld) sind oder Sozialhilfe nach dem SGB XII, Leistungen nach AsylbLG, Wohngeld oder den Kinderzuschlag nach dem BKGG beziehen, können durch das Bildungspaket finanziell unterstützt und gefördert werden.
Unterstützung gibt es vor allem:
- bei der Finanzierung der Lernmaterialien
(70 € zu Schuljahresbeginn, 30 € zu Halbjahresbeginn)
- bei der Bereitstellung von warmen Mahlzeiten am Mittag in Schule, Kita oder Tagespflege
(nur 1 € Eigenanteil pro Mittagessen)
- bei ein- oder mehrtägigen Ausflügen mit der Kita oder Schule
(Alle Kosten werden übernommen)
- bei Leistungsproblemen der Kinder
(ergänzende Lernförderung/Nachhilfe zum Erreichen des Klassenziels)
Der letzte und interessanteste Punkt für alle Sportinteressierten ist folgender:
Das Bildungspaket übernimmt Beiträge von bis zu 10,00 € im Monat für Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahren. So ist es Kindern z. B. möglich regelmäßig nicht nur im Schulsport, sondern in der Freizeit mit Freunden sportlich aktiv zu sein. Jugendliche ab dem 15. Lebensjahr können den Antrag auf den Zuschuss aus dem Bildungspaket selbst stellen. Des Weiteren gibt es die Möglichkeit den monatlichen Betrag von 10,00 € z. B. über max. 2 Jahre ab Antragstellung anzusparen und die Summe von maximal 240,00 € für sportliche Aktivitäten, aber auch für Sportfreizeiten oder Ähnliches abzurufen.
Weitere Informationen und Anträge zum Download finden Sie unter www.krefeld.de
(Stand 01.03.2023)
Stadtsportbund Krefeld e. V. Fabian Rademacher fabian.rademacher@ssb-krefeld.de Telefon: 02151 – 15 40 818 |