Förderprogramme 2023

Was wird gefördert?

Maßnahmen zur baulichen, technischen und digitalen Barrierefreiheit, barrierefreie Veranstaltungen vor Ort, Voraussetzung: Kooperation zwischen gemeinnütziger Organisation und öffentlich-rechtlicher Institution!

Fördervolumen?

Maximal 5 x 5.000 €

Fördergeber?

Aktion Mensch

Wo finde ich genaue Informationen? Wo beantrage ich?

Förderprogramm Barrierefreiheit für alle | Aktion Mensch (aktion-mensch.de)

Bei Interesse Informationen und Antrag Kontakt Sportverwaltung: sport@krefeld.de

Was wird gefördert?

Maßnahmen zur baulichen, technischen und digitalen Barrierefreiheit sowie barrierefreie Veranstaltungen vor Ort. Hierbei werden Barrieren in der eigenen gemeinnützigen Organisation abgebaut

Fördervolumen?

Maximal: 5.000 €, keine Eigenmittel notwendig, Laufzeit bis zu 1 Jahr

Fördergeber?

Aktion Mensch

Wo finde ich genaue Informationen? Wo beantrage ich?

www.aktion-mensch.de/foerderung/foerderprogramme/lebensbereich-barrierefreiheit-mobilitaet/barrierefreiheit-fuer-alle.html

Was wird gefördert?

Maßnahmen und Projekte zur Verbesserung der Barrierefreiheit und zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, die noch in diesem Jahr in Nordrhein-Westfalen stattfinden. Auswahl der Vorhaben richtet sich nach Antragseingang

Antragsfrist?

Anträge können ab dem 01.03.23 gestellt werden -> Enddatum noch offen

Fördervolumen?

Ideen und Aktivitäten vor Ort werden mit 2.000 € pro Scheck unterstützt, insgesamt 300 Schecks landesweit bis Jahresende

Fördergeber?

Land NRW

Wo finde ich genaue Informationen? Wo beantrage ich?

www.mags.nrw/inklusionsscheck

Was wird gefördert?

Dient zur Bewältigung der direkten und indirekten Folgen der Energiekrise und Aufrechterhaltung des Trainings- und Übungsbetriebes im Rahmen des Hilfspakets Ukrainekrieg veröffentlicht. Mit Blick auf die erheblich gestiegenen Energiepreise soll die Billigkeitsleistung Zuschüsse zur finanziellen Entlastung der Antragsteller beinhalten.

Antragsfrist?

Antragsfrist 30.05.2023

Fördervolumen?

Zuschuss bis zu 60 Prozent der Energieausgaben, max. 200.000 € pro Antragsteller.

Fördergeber?

Land NRW

Wo finde ich genaue Informationen? Wo beantrage ich?

https://www.lsb.nrw/unsere-themen/energiekrise-2022-23

https://www.land.nrw/pressemitteilung/16-milliarden-euro-fuer-die-krisenbewaeltigung-landesregierung-bringt-erstes

https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=7&vd_id=20871

Was wird gefördert?

Ein sportpraktisches Gruppenangebot im Rahmen der Extra-Zeit für Bewegung umfasst mindestens 10 Teilnehmer*innen und mindestens 6 Zeitstunden; es kann an einem Tag durchgeführt werden, aber auch auf mehrere Tage verteilt stattfinden, wobei die Mindestdauer einer Einheit 90 Minuten beträgt.

Antragsfrist?

Noch bis zum 31.07.2023

Fördervolumen?

Das Angebot wird mit max. 500 € pro Tag (6 Stunden) bezuschusst.

Fördergeber?

Ministerium für Schule und Bildung

Wo finde ich genaue Informationen? Wo beantrage ich?

www.sportjugend.nrw/service/extrazeit

DIE ANTRAGSFRIST IST ABGELAUFEN

Was wird gefördert?

Die zurückliegende Corona-Pandemie hat den Sport hart getroffen. Insbesondere Kinder und Jugendliche haben unter den schwierigen Bedingungen für unsere Sportvereine und den fehlenden Angeboten gelitten. Um die entstandenen Defizite auszugleichen, können hier zahlreiche und vielfältige Bewegungs-, Spiel- und Sportangebote für Kinder und Jugendliche finanziell unterstützt werden (z.B. Sport-, Feriencamps, etc.).

Antragsfrist?

Antragsfrist 15.03.2023

Fördervolumen?

Sportbezogene Projekte zwischen 2.500 € und 10.000 € (Personal, Sachkosten, Honorare)

Projekt-Volumen 1 Mio. €.

Fördergeber?

Land NRW

Wo finde ich genaue Informationen? Wo beantrage ich?

www.land.nrw/pressemitteilung/neuer-foerderaufruf-der-landesregierung-eine-million-euro-fuer-die

www.sportjugend.nrw/unsere-themen/bewegungsoffensive

Was wird gefördert?

Moderne Laptops, Monitore und Smartboards statt veralteter oder fehlender Technik. Sportvereine, Bünde und Verbände in NRW können an einer Vollförderung bei Anschaffungen im Bereich der Digitalisierung profitieren: Das Land NRW stellt den Sportorganisationen insgesamt 30 Mio. Euro EU-Fördermittel zur „Digitalisierung des Breitensports“ zur Verfügung.  Ziel und Zweck: Ausbau der digitalen Infrastrukturen in Vereinen (ideeller Bereich)

Antragsfrist?

Zeitstrahl 2023, Antrags-frist Vereine an SSB 31.03.2023

Fördervolumen?

Projekt-Volumen Krefeld 400 Tsd. € | Gesamt: 30 Mio. €

Fördergeber?

Land NRW

Wo finde ich genaue Informationen? Wo beantrage ich?

www.lsb.nrw/digitalfoerderung

Was wird gefördert?

Ziel ist es mehr Menschen in Deutschland in Bewegung zu bringen und für den Vereinssport zu begeistern, den Ausbildungsstau bei Übungsleitenden/Trainer*innen und Schiedsrichter*innen auszugleichen und die Vereinsentwicklung zu unterstützen.

Antragsfrist?

Bis Ende Juli 2023

Fördervolumen?

1.000 € für 4.000 Vereine und Sportvereinsschecks beim DOSB beantragen

Fördergeber?

DOSB und Bundesministerium des Innern

Wo finde ich genaue Informationen? Wo beantrage ich?

www.lsb.nrw/medien/news/artikel/restart-sport-bewegt-deutschland

www.dosb.de/restart

Was wird gefördert?

Im neuen “Kleinprojektefonds” können wieder grenzüberschreitende Klein- und Mini-Projekte mit EU-Mitteln unterstützt werden. Die Förderung ist an die Bedingung geknüpft, dass es sich um mindestens zwei Projektpartner handelt, von denen einer im deutschen und einer im niederländischen Programmgebiet ansässig sein muss. Die Projektideen müssen eine der vorgegebenen Kategorien zuzuordnen sein

Fördervolumen?

Miniprojekt: Förderung in Höhe von 750 €
Kleinprojekt: maximale Förderung in Höhe von 25 Tsd. €

Fördergeber?

Euregio

Wo finde ich genaue Informationen? Wo beantrage ich?

Miniprojekt-Förderung: https://euregio-rmn.de/de/foerderungen/miniprojekte/
Kleinprojekt-förderung: https://euregio-rmn.de/de/foerdermoeglichkeiten-bis-25-000-e/

Was wird gefördert?

Slogan: „Dein Verein: Sport, nur besser”

Kampagne ist Bestandteil des 25 Mio. € geförderten ReStart-Programms von BMI und DOSB. Ziel ist es, die Menschen in Deutschland zu mehr Sport und Bewegung zu animieren und die Sportvereine in Deutschland zu stärken. Voraussetzung: noch keine Mitgliedschaft im Sportverein!

Fördervolumen?

150.000 Sportverein-schecks für eine Mitglied-schaft in Höhe von 40 € im Sportverein

Fördergeber?

DOSB / BMI

Wo finde ich genaue Informationen? Wo beantrage ich?

www.dosb.de

Bei Interesse E-Mail an:
post.naeher-dran@sparkasse-krefeld.de

Anschließend Anmeldung unter: skkr-naeherdran.de

Stadt Krefeld,  FB 52

Antrag an sport@krefeld.de

Neue Förderrichtlinien mit Wirkung ab 01.01.2022 – Förderungskatalog

Stadt Krefeld, FB 52

Der Förderschwerpunkt wird jährlich durch das für Sport zuständige Landesministerium festgesetzt. Es handelt sich immer um Förderungen von zusätzlichen Maßnahmen in Bereichen mit unterschiedlichen gesellschaftlichen Bezügen, die aktuelle sportpolitische Aspekte aufgreifen und gesellschaftlich relevant sind.

Ziel des Landesprogramms „1000 x 1000 – Anerkennung für den Sportverein“ ist es, die Kooperation zwischen Sportvereinen und Schulen bzw. Kindertageseinrichtungen zu intensivieren, inklusive Angebote für Menschen mit und ohne Behinderungen zu entwickeln und umzusetzen, die integrative Arbeit von Sportvereinen zu unterstützen und Fördermöglichkeiten für den Gesundheits- und Breitensport zu schaffen.

I. Förderschwerpunkte
  1. Kooperation Sportverein mit Schulen
  2. Kooperation Sportverein mit Kindertageseinrichtungen
  3. Integration
  4. Inklusion
  5. Gesundheitssport
  6. Sport der Älteren
  7. Mädchen und Frauen im Sport
  8. Reha-Sport

Bitte beachten Sie, dass im Rahmen der Maßnahmendurchführung auch die Anschaffung von zusätzlich benötigten Spiel- und Sportgeräten möglich ist.

II. Vorzeitiger Maßnahmenbeginn

Förderfähig sind Maßnahmen, die im Zeitraum 01.01. – 31.12. des jeweiligen Förderjahres durchgeführt werden. Dies bedeutet, dass auch die rückwirkende Förderung von im Jahresverlauf bereits durchgeführten Maßnahmen möglich ist (!).

III. Zuwendungsempfänger

An der Förderung des Landes Nordrhein-Westfalen können die Sportvereine partizipieren, die als gemeinnützig anerkannt sind und deren Satzung die Pflege des Sports oder einer Sportart bestimmt (ggf. auch neben anderen Zwecken) und die Mitglied in einem Fachverband sowie zugleich Mitglied im jeweiligen Stadt- bzw. Kreissportbund sind.

IV. Zuwendungsvoraussetzungen

Pro Sportverein können jährlich bis zu drei Maßnahmen berücksichtigt werden, die aus drei unterschiedlichen Förderschwerpunkten stammen müssen (Ganztag/Kita wird dabei als ein Schwerpunkt bewertet). Die Zuwendung beträgt je Maßnahme 1.000,- Euro, insgesamt also maximal 3.000,- Euro.

Die Beantragung von Maßnahmen kann einzeln oder gesammelt in einem Förderantrag erfolgen.

VI. Zuwendungsfähige Ausgaben

Zuwendungsfähig sind alle Sachausgaben (auch Honorarausgaben, allerdings mit Ausnahme des Teilförderbereiches Ganztag des Schwerpunktes 1), die im Zusammenhang mit der Maßnahme im Sinne der Förderschwerpunkte stehen. Ausgaben, die dem regulären Vereinsbetrieb zuzuordnen sind, sind ebenso wie Ausgaben für hauptberufliches Personal nicht zuwendungsfähig. Darüber hinaus sind Ausgaben, die bereits durch Dritte erstattet werden, ebenfalls nicht zuwendungsfähig (z. B. Ausgaben für hauptberufliches Personal und Honorare im Bereich Ganztag).

VII. Antragsstellung

Die Beantragung wird ab Mitte März möglich sein.

Neu: Die Förderanträge können ab dem Jahr 2019 direkt im  Förderportal des Landessportbundes NRW (foerderportal.lsb-nrw.de) gestellt werden.
Für die Anmeldung im Förderportal werden die Zugangsdaten benötigt, welche bereits für die Anmeldung in der Vereinsverwaltung verwendet werden.
Anträge, die nach Ablauf der Frist eingehen, können dann berücksichtigt werden, wenn noch Fördermittel zur Verfügung stehen.

Weitere Informationen finden Sie unter http://go.lsb.nrw/1000×1000.

https://foerderportal.lsb-nrw.de/startseite

Das Bildungspaket bietet 2,5 Millionen Kindern und Jugendlichen neue Zukunftschancen.

Kinder, deren Eltern leistungsberechtigt nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld) sind oder Sozialhilfe nach dem SGB XII, Leistungen nach AsylbLG, Wohngeld oder den Kinderzuschlag nach dem BKGG beziehen, können durch das Bildungspaket finanziell unterstützt und gefördert werden.

Unterstützung gibt es vor allem:

  • bei der Finanzierung der Lernmaterialien
    (70 € zu Schuljahresbeginn, 30 € zu Halbjahresbeginn)
  • bei der Bereitstellung von warmen Mahlzeiten am Mittag in Schule, Kita oder Tagespflege
    (nur 1 € Eigenanteil pro Mittagessen)
  • bei ein- oder mehrtägigen Ausflügen mit der Kita oder Schule
    (Alle Kosten werden übernommen)
  • bei Leistungsproblemen der Kinder
    (ergänzende Lernförderung/Nachhilfe zum Erreichen des Klassenziels)

Der letzte und interessanteste Punkt für alle Sportinteressierten ist folgender:

Das Bildungspaket übernimmt Beiträge von bis zu 10,00 € im Monat für Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahren. So ist es Kindern z. B. möglich regelmäßig nicht nur im Schulsport, sondern in der Freizeit mit Freunden sportlich aktiv zu sein. Jugendliche ab dem 15. Lebensjahr können den Antrag auf den Zuschuss aus dem Bildungspaket selbst stellen. Des Weiteren gibt es die Möglichkeit den monatlichen Betrag von 10,00 € z. B. über max. 2 Jahre ab Antragstellung anzusparen und die Summe von maximal 240,00 € für sportliche Aktivitäten, aber auch für Sportfreizeiten oder Ähnliches abzurufen.

Weitere Informationen und Anträge zum Download finden Sie unter www.krefeld.de

(Stand 01.03.2023)

Weitere Informationen rund um die Förderprogramme können Sie bei den nachfolgend angegebenen Ansprechpartnern anfordern.
Stadtsportbund Krefeld e. V.
Fabian Rademacher
fabian.rademacher@ssb-krefeld.de
Telefon: 02151 – 15 40 818