Coronaschutzverordnung ab 20.08.2021

Bitte beachten Sie nachfolgende Information zur angepassten Coronaschutzverordnung NRW (gültig ab 20.08.2021):

 

“Sehr geehrte Damen und Herren,

nach der modifizierten Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (CoronaSchVO-NRW), welche am 20.08.2021 in Kraft tritt, gelten in Krefeld unter Berücksichtigung der aktuellen Inzidenz (93,7 am 19.08.2021) nachfolgend aufgeführte Regelungen für die Sportausübung.

Sportbetrieb in Innenräumen:

Der Sportbetrieb in Innenräumen ist nur für immunisierte und getestete Personen gestattet.  Grundsätzlich gilt die Pflicht zum Tragen einer Gesichtsmaske (mind. medizinische Maske), während
der Sportausübung kann auf das Tragen einer Maske ausnahmsweise verzichtet werden, insofern dies für die Sportausübung erforderlich ist. Bei mehr als 100 Personen ist ein Hygienekonzept beim Gesundheitsamt vorzulegen. Dieses können Sie auch gerne an den Fachbereich Sport und Sportförderung, Herrn Kannenberg, Timo.Kannenberg@krefeld.de, senden.

Besuch von Sportveranstaltungen in Innenräumen:

Der Besuch von Sportveranstaltungen in Innenräumen ist nur immunisierten sowie getesteten Personen gestattet. Es gilt die Maskenpflicht, an fest zugewiesenen Sitz- oder Stehplätzen kann auf das Tragen einer Maske verzichtet werden. Gestattet sind maximal 25.000 Zuschauer. Bei mehr als 5.000 Zuschauern sind höchstens 50 % der regulären Höchstkapazität zugelassen. Bei mehr als 100 Personen ist ein Hygienekonzept beim Gesundheitsamt vorzulegen. Dieses können Sie auch gerne an den Fachbereich Sport und Sportförderung, Herrn Kannenberg, Timo.Kannenberg@krefeld.de, senden.

Sportbetrieb im Freien mit gleichzeitig bis zu 2.500 Personen:

Für den Sportbetrieb im Freien mit gleichzeitig bis zu 2.500 Personen gibt es grundsätzlich keine Beschränkungen. Die Nutzung von Toiletten, Umkleiden etc. in Innenräumen ist möglich.

Sportbetrieb im Freien mit gleichzeitig mehr als 2.500 Personen:

Bei gleichzeitig mehr als 2.500 Personen ist der Sportbetrieb im Freien nur immunisierten und getesteten Personen gestattet.

Besuch von Sportveranstaltungen im Freien mit gleichzeitig bis zu 2.500 Personen:

Für den Besuch von Sportveranstaltungen im Freien mit gleichzeitig bis zu 2.500 Personen gibt es grundsätzlich keine Einschränkungen. Die Einhaltung des Mindestabstands wird empfohlen.


Besuch von Sportveranstaltungen im Freien mit gleichzeitig mehr als 2.500 Personen:

Der Besuch von Sportveranstaltungen mit gleichzeitig mehr als 2.500 Personen ist nur immunisierten und getesteten Personen gestattet. Es gilt die Maskenpflicht. An fest zugewiesenen Sitz- oder  Stehplätzen kann auf das Tragen einer Maske verzichtet werden. Gestattet sind maximal 25.000  Zuschauer. Bei mehr als 5.000 Zuschauern sind höchstens 50 % der regulären Höchstkapazität zugelassen.

Allgemeines

Die Anwendung der allgemeinen Hygieneanforderungen ist verpflichtend.

Immunisierte Personen im Sinne dieser Verordnung sind vollständig geimpfte und genesene Personen gemäß den Regelungen von § 1 Absatz 3, § 2 Nummer 1 bis 5, § 3 und § 7 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung vom 8. Mai 2021 (BAnz AT 08.05.2021 V1). Getestete Personen im Sinne dieser Verordnung sind Personen, die über ein nach der Corona-Test-und-Quarantäneverordnung bescheinigtes negatives Ergebnis eines höchstens 48 Stunden zurückliegenden Antigen-Schnelltests oder eines von einem anerkannten Labor bescheinigten höchstens 48 Stunden zurückliegenden PCR-Tests verfügen (PCR-Test verpflichtend für Tanzveranstaltungen).

Schulpflichtige Kinder und Jugendliche mit Schülerausweis gelten aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestete Personen. Kinder bis zum Schuleintritt sind ohne Vornahme eines Coronatests getesteten Personen gleichgestellt. Sie sind von der Verpflichtung zum Tragen einer Maske ausgenommen. Soweit Kinder vom Schuleintritt bis zum Alter von 13 Jahren aufgrund der Passform keine medizinische Maske tragen können, ist ersatzweise eine Alltagsmaske zu tragen.
Sollte kein Schülerausweis vorliegen, kann das Testerfordernis durch einen gemeinsamen beaufsichtigten Selbsttest erfüllt werden. Die Nachweise einer Immunisierung oder Testung sind beim Zutritt zu den Einrichtungen und Angeboten von den für diese Einrichtungen und Angebote verantwortlichen Personen oder ihren Beauftragten zu kontrollieren.
Wenn eine Zugangskontrolle bei Veranstaltungen im Freien aufgrund des Veranstaltungscharakters nicht erfolgen kann, haben die für die Veranstaltung verantwortlichen Personen auf das Erfordernis eines Negativtestnachweises in Einladungen und durch Aushänge hinzuweisen und nachweislich stichprobenartige Überprüfungen durchzuführen.


Sollten Zuwiderhandlungen gegen obige Regelungen festgestellt werden, wird um Information des Kommunalen Ordnungsdienstes unter der Rufnummer 02151 86-2225 gebeten.

Bei Rückfragen wenden Sie sich gerne an Herrn Kannenberg, Timo.Kannenberg@krefeld.de, 02151-86 3421.”

Zum Download:

CoronaSchVO gültig ab 23.08.2021

Anlage CoronaSchVO gültig ab 20.08.2021

Anpassung CoronaSchutzVO ab 20.08.2021

Schnuppertag Paraschwimmen

Der SV Bayer Uerdingen 08 richtet gemeinsam mit dem Behinderten- und Rehabilitationssport Verband NRW (BRSNW) einen Schnuppertag für Kinder und Jugendliche mit Handicap aus.

„Rein ins Wasser“ und los! Unter diesem Motto findet am 28.08.2021 von 10 bis 15 Uhr der Schnuppertag Paraschwimmen statt. Der SV Bayer Uerdingen 08 lädt gemeinsam mit dem Behinderten- und Rehabilitationssportverband NRW Kinder und Jugendliche mit körperlichem Handicap ein, ihr Können im Wasser zu zeigen. Auch Talentscout Lina Neumaier wird vor Ort sein und die jungen Schwimmerinnen und Schwimmer mit vielen Tipps versorgen, um die Schwimmtechnik der Athletinnen und Athleten zu verbessern. Für den SV Bayer Uerdingen 08 ist der Schnuppertag gleichzeitig der Startschuss für die Implementierung des Para-Schwimmens in den Wettkampfsport des Vereins. „Inklusion findet bei uns bereits statt. In unserer Schwimmschule Hai-School nehmen einige Kinder mit körperlichen Einschränkungen problemlos teil. Nun möchten wir noch einen Schritt weiter gehen und den Nachwuchsschwimmern eine sportliche Perspektive im Leistungssport bieten. Unser Ziel ist es, dass Kinder und Jugendliche mit Handicap wie selbstverständlich mit unseren Wettkampfmannschaften trainieren und ihren Fähigkeiten entsprechend an paralympischen Wettbewerben teilnehmen“, so der Abteilungsleiterin Schwimmen des Schwimmvereins, Gaby Wienges-Haupt.

Kinder und Jugendliche, die Interesse an einer Teilnahme haben, können sich beim SV Bayer Uerdingen 08 anmelden. Bis auf Freude und die entsprechende Sicherheit im Wasser, sind keine weiteren Voraussetzungen

Am 29. August ist es soweit!

Crossover Burg Linn – Sport trifft Kultur startet in die dritte Runde!

Das Museum Burg Linn und der Stadtsportbund Krefeld veranstalten am Sonntag, 29. August, „Crossover Burg Linn – Sport trifft Kultur”. In diesem Jahr lautet das Motto „Phantastisches Crossover Burg Linn”. Bereits am Samstag, 28. August, wird erstmalig der mit 10.000 Euro dotierte Preis für Fantastische Literatur der Stadt Krefeld durch den Schirmherrn Oberbürgermeister Frank Meyer an den Autor Thilo Corzilius für seinen Roman „Diebe der Nacht” verliehen. Laudator ist der Krefelder Fantasy-Autor Bernhard Hennen. Am 29. August wird es dann eine Corona-Version von Crossover geben. Für die Angebote sind noch Plätze frei. Teilnehmen können alle, die geimpft, getestet oder genesen sind. Zu allen Events ist der Eintritt kostenfrei.

Die Laufstrecke des Kulturlaufs – 5 km-Runde

Der 3. Krefelder Kulturlauf wird nicht mehr mit „Massenstarts”, sondern einem Starten mit Abstand und der Kontrolle der Gesamtläuferzahl auf der Strecke stattfinden, so dass der Abstand und die Sicherheit gewährleistet sind, so die Veranstalter Museumsleiterin Jennifer Morscheiser und Jens Sattler, Geschäftsführer des Stadtsportbundes. Eine Anmeldung ist unter https://www.ssb-krefeld.de/krefelder-kulturlauf/ möglich. In der Vorburg sorgt in bewährter Weise eine kleine Musikbühne mit der Sportmoderatorin Kamila Benschop für Stimmung an der Laufstrecke. Die Bühne bespielen vorwiegend Künstler der Musikschule Krefeld sowie das Krefelder Duo Jeru. Dort gibt es ein abwechslungsreiches Programm für Kinder und Familien, aber auch für Erwachsene.

Einen besonderen Höhepunkt bildet 2021 der phantastische Schwerpunk mit einer Lesungsveranstaltung ausschließlich mit Autorinnen, die aus ihren Werken der Phantastik lesen: ab 11.30 Uhr Anja Bagus, 12.30 Uhr Diana Menschig, 13.30 Uhr Sameena Jehanzeb, 15 Uhr Christina Löw und ab 16 Uhr Jenny Benkau. Es moderieren Diana Menschig und Christina Löw. Bestsellerautor Robert Corvus erläutert in Schreibworkshops, wie man für Geschichten einen Landschaftsbau und Charakterentwicklung kreiert. Carmen Kessler zeigt Kindern und Jugendlichen in einem Illustrationsworkshop die Grundlagen des Figurenzeichnens. Die Ausstellung „Li Terra Incognita” von Holger Muchs eröffnet magische Welten. Mit seinen düster-märchenhaften Illustrationen und einem unverwechselbaren Stil hat sich Much in der so genannten „Schwarzen Szene” und mittlerweile auch weit darüber hinaus einen Namen gemacht. So zieren seine Zeichnungen und Gemälde die Buchcover zahlreicher Verlage, ebenso wie die Alben vieler Bands.

>> Anmeldung zu den Workshops <<

Zu den Höhepunkten des Tages gehören die Dolphins Cheerleader des SC Bayer 05 Uerdingen. Mit einer Mischung aus Auftritten und Workshops begeistern sie von ganz klein bis ganz groß. Sie existieren als eigene Leistungssportabteilung nunmehr seit 15 Jahren. Dabei konnten sie zur größten Cheerleadingabteilung Deutschlands mit über 400 Mitgliedern heranwachsen sowie den Sport in Krefeld bekannter machen. Ihr Programm: 10.45 Uhr Kleiner Auftritt Lady 5; 11 Uhr erster Workshop (mit Unterstützung von Lady 5) für Kinder im Peeweealter (sechs bis zwölf Jahre); 12.15 Uhr Kleiner Auftritt / Präsentation Lady 5; 1230 Uhr zweiter Workshop (mit Unterstützung von Lady 5) für Kinder ab elf Jahren und Erwachsene; 14.45 Uhr Kleiner Auftritt / Coed; 15 Uhr dritter Workshop (mit Unterstützung vom Coed) für Kinder ab elf Jahren und Erwachsene.

Regelungen für den Sport ab 13.08.2021

Folgende Informationen des Fachbereichs Sport und Sportförderung leiten wir Ihnen gerne weiter:
“Sehr geehrte Damen und Herren,

nach der ab dem 30.07.2021 in Kraft getretenen modifizierten Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (CoronaSchVO-NRW) gelten in Krefeld bei Zuordnung zur Inzidenzstufe 2 (voraussichtlich ab Freitag, 13.08.2021) nachfolgend aufgeführte Regelungen für die Sportausübung.

In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass soweit nachstehend Höchstzahlen zulässiger Personen genannt werden, immunisierte Personen nicht eingerechnet sind. Immunisierte Personen sind vollständig geimpfte und genesene Personen, die weder eine akute Infektion noch typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 aufweisen. Für sie entfällt auch die Vorlage eines Negativtestnachweises.

Im Freien:

zulässig ist die gemeinsame Sportausübung

a) kontaktfrei ohne Personenbegrenzung; als kontaktfreie Sportarten gelten hierbei Sportarten, bei deren Ausübung typischerweise kein Körperkontakt stattfindet, wie z.B. beim Golf und Tennis (einschließlich Doppel)

b) in Gruppen von höchstens 25 jungen Menschen ohne Negativtestnachweis bis zum Alter von  einschließlich 18 Jahren zuzüglich bis zu zwei Ausbildungs- und Aufsichtspersonen

c) als Kontaktsport mit bis zu 25 Personen mit negativem Testnachweis und sichergestellter einfacher Rückverfolgbarkeit

d) der Zutritt von Zuschauer:Innen ist zulässig für bis zu 100 Personen mit Negativtestnachweis, sichergestellter einfacher Rückverfolgbarkeit, wenn die Regelungen zum Mindestabstand gesichert eingehalten werden

e) bei fest zugewiesenen Sitz- oder Stehplätzen ist der Zutritt von bis zu 1.000 Personen auch ohne Negativtestnachweis, sichergestellter besonderer Rückverfolgbarkeit und bei Einhaltung der Vorschriften zum Mindestabstand zulässig, wobei bei festen Sitzplätzen eine Besetzung im Schachbrettmuster ausreicht; höchstens ein Drittel der regulären Zuschauerkapazität inkl. Immunisierter Personen

f) die Durchführung von Anfänger- und Kleinkinderschwimmkursen in Freibädern mit bis zu 30  Kindern; für Kinder ab Schuleintritt mit Negativtestnachweis


In geschlossen Räumen:

in geschlossenen Räumen ist die gemeinsame Sportausübung zulässig

a) kontaktfrei – ohne Personenbegrenzung – unter Beachtung der Vorschriften zum Mindestabstand und Negativtestnachweis sowie sichergestellter einfacher Rückverfolgbarkeit, jedoch keine hochintensiven Ausdauersportarten

b) als Kontaktsport mit bis zu zwölf Personen mit Negativtestnachweis und sichergestellter einfacher Rückverfolgbarkeit

c) der Zutritt von Zuschauerinnen und Zuschauern zu Sportveranstaltungen in Innenräumen mit bis zu 500 Personen mit Negativtestnachweis auf fest zugewiesenen Sitz- oder Stehplätzen, sichergestellter besonderer Rückverfolgbarkeit für die Sitz- und Stehplätze und Einhaltung der Vorschriften zum Mindestabstand, wobei bei festen Sitzplätzen eine Besetzung im Schachbrettmuster ausreicht

d) die Durchführung von Anfänger- und Kleinkinderschwimmkursen in Hallenbädern mit bis zu 20 Kindern; für Kinder ab Schuleintritt mit Negativtestnachweis


Darüber hinaus gilt Folgendes:

a) die Nutzung von Gemeinschaftsräumen einschließlich Umkleiden und Duschanlagen ist unter Beachtung der allgemeinen Hygieneanforderungen (s. hierzu § 6 der CoronaSchVO-NRW) sowie unter Beachtung des Mindestabstands zulässig

b) Sportfeste und ähnliche Sportveranstaltungen sind weiterhin untersagt

Ausnahmen von den o.g. Regelungen gelten für den Reitsport, den ärztlich verordneten oder unter ärztlicher Betreuung und Überwachung durchgeführten Rehabilitationssport, den Berufssport sowie den Profisport, inkl. der Athleten von Bundes- und Landeskadern an den jeweiligen Stützpunkten und an den verbandszertifizierten Nachwuchsleistungszentren.

Sollten Zuwiderhandlungen gegen obige Regelungen festgestellt werden, wird um Information des Kommunalen Ordnungsdienstes unter der Rufnummer 02151 86-2225 gebeten.”

Anpassung der Coronaschutzverordnung gültig ab 13.08.2021