Aktualisierung der CoronaSchVO ab 29.03.2021

Gerne informieren wir Sie an dieser Stelle über die Regelungen zur Nutzung städtischer Sportanlagen unter Berücksichtigung der Aktualisierung der CoronaSchVO in der ab dem 29.03.2021 gültigen Fassung des Fachbereichs Sport und Sportförderung der Stadt Krefeld.

Wir bitten um Beachtung der ab heute gültigen Anpassungen für den Krefelder Sportbetrieb. Weiterhin besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit der Antragstellung für eine geplante Sportausübung beim Fachbereich Sport und Sportförderung anzumelden.

“Gemäß § 9 der aktuellen Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO-NRW) in der ab dem 29. März 2021 gültigen Fassung ist der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen sowie die Nutzung von Gemeinschaftsräumen, einschließlich Räumen zum Umkleiden und Duschen auf Sportanlagen grundsätzlich weiterhin unzulässig. Weiterlesen

Moderne Sportstätte 2022 – Bereits 1,68 Mio. Euro für Krefelder Vereine bewilligt

Gute Nachrichten für Krefelder Sportvereine und deren Sportler*innen und Sportler: Aus dem Programm “Moderne Sportstätte 2022” erzielten nun auch in den ersten Wochen des neuen Jahres 2021 weitere der antragstellenden Vereine positive Bescheide über die bewilligten Mittel zur baulichen Modernisierung und Sanierung ihrer Vereinsanlagen und Sportstätten.  Mit „Moderne Sportstätte 2022“ hat das Land NRW das größte Sportförderprogramm aufgelegt, das es je in Nordrhein-Westfalen gegeben hat, mit einem Gesamtvolumen von 300 Millionen Euro, auch um damit ein deutliches Zeichen für den organisierten Sport zu setzen. Damit sollen die Vereine in Nordrhein-Westfalen eine nachhaltige Modernisierung, Sanierung sowie Um- oder Ersatzneubau ihrer Sportstätten und Sportanlagen durchführen können, um auf zeitgemäßen Anlagen ihrer wichtigen Aufgabe in der Gesellschaft nachkommen zu können. Für Krefeld wird dabei ein Fördervolumen von insgesamt rund 3,2 Mio. Euro bereitgestellt. Insgesamt haben 23 aus 42 Antragsberechtigten Krefelder Vereinen ihre Anträge zu geplanten Maßnahmen eingebracht. Die Koordination der Antragstellungen erfolgte gemäß der Förderrichtlinien ausschließlich über die ansässigen Stadtsportbünde. Die im SSB Krefeld aus dem Kreis der antragsberechtigten Vereine gewählte Entscheidungskommission hatte dazu über eine Prioritätenliste entschieden, deren Ergebnisse der Stadtverwaltung vorgestellt wurden und schließlich an die Staatskanzlei zur weiteren Beschlussfassung weitergeleitet wurde. Weiterlesen