Sportanlagen können auf Antrag öffnen

Die ab Montag, 22. Februar, geltende Corona-Schutzverordnung untersagt grundsätzlich weiter den Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen und die Nutzung der Nebenräume. Sie schafft aber auch neue Ausnahmen. „Ausgenommen von dem Verbot ist (…) der Sport allein, zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes auf Sportanlagen unter freiem Himmel einschließlich der sportlichen Ausbildung im Einzelunterricht. Zwischen verschiedenen Personen oder Personengruppen, die (…) gleichzeitig Sport auf Sportanlagen unter freiem Himmel treiben, ist dauerhaft ein Mindestabstand von fünf Metern einzuhalten“, heißt es in der Schutzverordnung. Eine Anleitung eines Einzelsportlers durch einen Übungsleiter oder Trainer ist möglich.

„Wir freuen uns im Sinne des Sports über die nun geschaffenen zusätzlichen Möglichkeiten zur Sportausübung, müssen aber weiterhin den Infektionsschutz im Auge behalten. Eine Einhaltung der geforderten Regelungen (Personenbegrenzung, Abstandsregelungen) auf allen Sportfreianlagen der Stadt Krefeld kann bei Öffnung der Anlagen nicht sichergestellt und von uns auch nicht kontrolliert werden. Die Sportanlagen bleiben daher grundsätzlich weiter geschlossen. Vereine können aber bei der Sportverwaltung einen Antrag auf Nutzung stellen, der dann unter Würdigung des Einzelfalls entschieden wird“, sagt Oliver Klostermann, Leiter des Fachbereichs Sport und Sportförderung.

Grundsätzlich sind durch die neuen Reglungen beispielsweise Tennis bzw. Tischtennis-Einzel und-Doppel (mit Personen aus einem Hausstand) oder etwa Rudern und Segeln auf dem Elfrather See mit der entsprechenden Personenbegrenzung erlaubt, ebenso wie Lauftraining allein oder zu zweit mit festem Partner, Ballspiel mit mehreren Personen eines Hausstandes, Balltraining zu zweit mit einem festen Partner, Kampfsporttraining mit einem festen Partner und Golf zu zweit. Weiterhin nicht erlaubt ist etwa die Anleitung einer Gymnastikgruppe, unabhängig vom Abstand der Personen untereinander oder Mannschafts- und Gruppentraining in Ballsportarten.

 

Quelle: Stadt Krefeld, Pressemitteilung PM Sportanlagen Corona

10 Jahre im Amt – Dieter Hofmann tritt zurück

Die Würfel sind gefallen. Nach genau 10 Jahren ehrenamtlicher Tätigkeit für den Stadtsportbund Krefeld, übergibt Dieter Hofmann dieses Amt an seinen potentiellen Nachfolger Jochen Adrian, der dieses Amt auf einstimmigen Beschluss des geschäftsführenden Vorstandes kommissarisch und satzungsgemäß übernimmt.

Jochen Adrian hat bereits seit mehr als zwei Jahren als stellvertretender Vorsitzender und gemeinsam mit Dieter Hofmann als „Doppelspitze“ fungiert. Dieter Hofmann ist froh und zuversichtlich, die Verantwortung in jüngere, kompetente und erfahrene Hände zu geben.

Vor 10 Jahren hat Hofmann das Amt als Vorsitzender des SSB Krefeld übernommen und er hat diese Entscheidung bis heute nicht bereut. Nach dem Beginn mit dem ehrenamtlichen Geschäftsführer Jürgen Hütter und einer städtischen Mitarbeiterin, Claudia Pallentin, hat sich der SSB Krefeld in dieser Zeit aus seiner persönlichen Sicht positiv weiterentwickelt mit inzwischen 10 Mitarbeiterinnen unter Führung des hauptberuflichen Geschäftsführers Jens Sattler. Das war zugegebenermaßen oft sehr langwierig und zäh und hat meist länger gedauert, als man erhofft hatte.  Aber gesellschaftliche Veränderungen benötigen nun einmal grundsätzlich viel Zeit.

Die Entwicklung von „einem wenig bemerktem SSB im LSB“ (Zitat Martin Wonik, LSB-Vorstand) zu einem viel beachteten Bund in NRW verdankt der SSB Krefeld in erster Linie unendlich viel ehrenamtlicher Arbeit, einem hohen Einsatz der Hauptberuflichkeit, den vielfältig eingebrachten Kompetenzen und dem Festhalten an gemeinsamen Zielen aus Vorstand und Mitarbeiterkreis sowie einem hohen Maß an Geduld und Ausdauer.

Ob es immer die „richtigen Methoden“ waren, um die gesteckten Ziele zu erreichen, darüber kann man trefflich streiten. Hofmann hielt es immer für den richtigen Weg, mit den Betroffenen – den Vereinen und deren Sportlern – im Dialog zu bleiben und mit den Verantwortlichen in Politik und Verwaltung ausgehend von seiner Initiative des Krefelder Sportdialogs gemeinsame Lösungen zu finden.

Gründe für Hofmanns Rücktritt zum aktuellen Zeitpunkt sind:

Sein Rücktritt aus dem Amt war bereits für das Jahr 2020 geplant.

Der 80. Geburtstag und das 100-jährige Jubiläum des SSB Krefeld sollten der Würdigung seines Engagements entsprechend der äußere Anlass sein.

Durch die Corona-Pandemie wurde diese Planung mehrfach zunichte gemacht (ausgefallene und verschobene Veranstaltungen, MGV usw.).

Mit dem Erreichen eines Vertrages zur Grundsicherung des SSBs nach 7 Jahren Gesprächen mit der Stadt Krefeld Ende 2020, hat Hofmann entscheidend an einem weiteren Meilenstein für die Zukunftssicherung des SSB mitgewirkt. Dazu gehört auch erstmals die Anmietung von eigenen Geschäftsräumen im Marianum Krefeld.

Und letztlich war Hofmanns 81. Geburtstag am 24.01.2021, für ihn der richtige Zeitpunkt, sein Amt nach 10 Jahren niederzulegen.

Dem Stadtsportbund Krefeld ist es ein wichtiges Anliegen, bei der kommenden Mitgliederversammlung die Wahl von Herrn Dieter Hofmann zum Ehrenvorsitzenden vorzuschlagen.

Regelungen zur Nutzung städtischer Sportanlagen

Die für Nordrhein-Westfalen maßgebende Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-Cov-2 (Coronaschutzverordnung-CoronaSchVO-NRW) in der ab dem 14. Februar 2021 gültigen Fassung hat den Sportbereich betreffend keine Änderungen erfahren. Bis einschließlich 21. Februar 2021 sind daher folgende Regelungen weiterhin gültig:

– der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios und ähnlichen Einrichtungen ist unzulässig,
– die Verantwortung zur Beschränkung des Zugangs zu o.g. Einrichtungen obliegt den Verantwortlichen der Einrichtungen,
– die Nutzung von Gemeinschaftsräumen einschließlich Räumen zum Umkleiden und zum Duschen von Sportanlagen ist ebenfalls unzulässig,
– für den Berufssport, den Reitsport sowie das Training an nordrhein-westfälischen Bundesstützpunkten und Landesleistungsstützpunkten gelten abweichende Regelungen,
– die Ausübung von Rehabilitationssport und Individualsport auf öffentlichen oder privaten Sportanlagen und ähnlichen Einrichtungen
(dazu zählen die Wasserflächen auf dem Elfrather See) ist unzulässig,
– die Durchführung von Sportfesten und ähnlichen Sportveranstaltungen ist weiterhin untersagt.

Sämtliche Sportanlagen der Stadt Krefeld sind demnach grundsätzlich bis einschließlich 21.02.2021 geschlossen.

Sollten Zuwiderhandlungen gegen obige Bestimmungen festgestellt werden, wird um Information des Kommunalen Ordnungsdienstes unter der Rufnummer 02151 86-2201 gebeten.

Antragsstellung wieder möglich

Gerne möchten wir Sie nach erfolgter Absprache mit dem Fachbereich Sport und Sportförderung darüber informieren, dass ab sofort für das Haushaltsjahr 2021 wieder Antragstellungen aus dem Fördertopf “Krefeld macht Sport” bzw. “Krefelder Soforthilfe” möglich sind. Voraussichtlich können zur Sitzung vor der Sommerpause am 15. Juni 2021 – nach noch zu erfolgenden Haushaltsgenehmigungen – erste Beschlussfassungen über gestellte Anträge erfolgen. Daher ist die Einsendung von Anträgen für den weiteren Prüfungsprozess bis spätestens zum 30.04.2021 vorzunehmen.

Sofern nach erster Beschlussfassung und entsprechender Bewilligung von Anträgen noch Gelder im Fördertopf zur Verfügung stehen, wird ein weiterer Termin zur Antragstellung rechtzeitig mitgeteilt.

Anträge, die für das Haushaltsjahr 2020 gestellt wurden, jedoch aufgrund des voll ausgeschöpften Fördertopfes in Höhe von 400.000 Euro nicht mehr bewilligt werden konnten, werden auf Wiedervorlage für das Jahr 2021 gelegt. Gestellte Antäge behalten daher ihre Gültigkeit. Sollten Änderungen der bereits eingereichten „Altanträge“ aufgrund der Verschiebung ins Jahr 2021 Ihrerseits notwendig sein, teilen Sie dies bitte dem Fachbereich mit. Änderungen, die den Antrag nicht wesentlich verändern, werden keine Auswirkungen auf den Status „Altantrag“ haben und werden vorrangig, da bereits eingereicht, für die kommende Beschlussfassung bearbeitet.

Für Rückfragen stehen der Fachbereich Sport und Sportförderung sowie der SSB Krefeld gerne zur Verfügung.

Neue Möglichkeiten für virtuelle MV

Die Sportjugend NRW und der Landessportbund NRW bieten den Sportvereinen in NRW ein interessantes Angebot: Zur Durchführung einer virtuellen Mitgliederversammlung können die Vereine das Onlinetool voteUP! kostenfrei nutzen.

Auf der Web-Plattform für Online-Abstimmungen kann digital abgestimmt werden. Sie ist DSGVO-konform und datensicher, die Abstimmungen können geheim oder offen verlaufen, es lassen sich sogar Redelisten führen. Nötig ist nur ein internetfähiges Gerät, auf dem ein Browser funktioniert.
Sportjugend und LSB NRW haben eine Vereinbarung mit der Plattform getroffen: votesUP! stellt über einen gesonderten Zugang Kapazitäten für Sportverbände und Sportvereine aus NRW sowie dessen Untergliederungen zur Verfügung. Standardmäßig können grundsätzlich 150 User gleichzeitig teilnehmen, erweiterbar auf 300 User. Im Einzelfall können Nutzungsspitzen von bis zu 600 Usern abgedeckt werden.

Das Tool ist jederzeit kostenfrei ohne Voranmeldung nutzbar – lediglich Veranstaltungen über 150 Personen müssen eine Woche im Voraus angemeldet werden.

(Quelle: LSB NRW)

Weitere Informationen finden Sie hier:

VIBSS Virtuelle Abstimmungen

votesUP!

 

 

Digitale Fortbildung im März 2021

Unruhige Kinder, ängstliche Kinder und die, die wütend sind und dies ausagieren – wir kennen diese Kinder – aber was kann man tun? Lösungen und Strategien vermittelt unsere Online-Fortbildung “Zappelphilip-Angsthase- Auffälligkeiten begegnen und Umgangsformen kennen lernen”.

Es werden Grundlagen zur Entstehung von Auffälligkeiten erarbeitet und mit Hilfe von einfachen Spielen und Aufbauten Umgangsformen erlernt um diese Kinder in Gruppen zu integrieren. Die Fortbildung wird am 08. und 15. März 2021 jeweils von 18 – 20:15 Uhr digital durchgeführt.

Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung.  Bei Fragen zum Lehrgang sprechen Sie uns gerne an.

Kontakt:
Jasmin Schmidt
E-Mail: jasmin.schmidt@ssb-krefeld.de

 

Gemeinnützige Sportvereine werden entlastet

Gute Nachricht für gemeinnützige Sportvereine: Der Gesetzgeber hat mit dem Jahressteuergesetz 2020 zahlreiche Entlastungen für gemeinnützige Vereine beschlossen. Die Änderungen im Überblick:

  • Anhebung des Übungsleiter-Freibetrages von 2.400 € auf 3.000 €
  • Anhebung des Ehrenamts-Freibetrages von 720 € auf 840 €
  • Anhebung der Besteuerungsgrenze im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb von 35.000 € auf 45.000 €
  • Anhebung der Kleinbetragsspende von 200 € auf 300 €
  • Aufhebung der Pflicht, zufließende Mittel zeitnah verwenden zu müssen, soweit die jährlichen Einnahmen 45.000 € nicht übersteigen

Die Änderungen treten grundsätzlich zum 01.01.2021 in Kraft. Die Anhebung der Besteuerungsgrenze und die Aufhebung der zeitnahen Mittelverwendungspflicht für kleine Vereine treten schon am Tag nach der Verkündung des Gesetzes in Kraft. Weitere Informationen finden Sie hier.

Quelle: Landessportbund NRW