Regelungen zur Nutzung städtischer Sportanlagen
Die für Nordrhein-Westfalen maßgebende Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-Cov-2 (Coronaschutzverordnung-CoronaSchVO-NRW) in der ab dem 14. Februar 2021 gültigen Fassung hat den Sportbereich betreffend keine Änderungen erfahren. […]