Trotz Corona – viele Sportabzeichen in 2020

1.968 Krefelder*innen legten im vergangenen Jahr 2020 das Deutsche Sportabzeichen ab. Obwohl die Gesamtzahl, bedingt durch die Corona-Krise, im Vergleich zum Vorjahr niedriger ausfiel, ist das Ergebnis sehr erfreulich und kann sich sehen lassen. Der sonst stattfindende, sehr beliebte Schulwettbewerb vom LSB für das Sportabzeichen, konnte aus aktuellem Grund nicht stattfinden. Dennoch war die Beteiligung der Schulen enorm. Insgesamt absolvierten 1.516 Schüler aus 19 Krefelder Schulen das Sportabzeichen. Des Weiteren konnten im Jahr 2020 insgesamt sechs Sportler zum 25. Mal und mehr ihr Sportabzeichen in Gold, Silber oder Bronze ablegen.

Am Dienstag, den 22. Juni 2021 ab 14:00 Uhr wurden in einer Ehrungsveranstaltung im „Windgliderclub“ auf dem Gelände des SC Bayer 05 Uerdingen am Elfrather See in Krefeld die fünf besten Grundschulen sowie die drei besten weiterführenden Schulen sowie die Jubilare geehrt. Die Sparkasse Krefeld als Hauptunterstützer bzw. als Hauptsponsor vertreten durch Michaela Rausch und der kommissarische Vorsitzende des SSB Jochen Adrian nahmen die Ehrungen vor.

Die Schulrätin Frau Lurtz-Petry vom Schulamt der Stadt Krefeld hielt ebenfalls eine Ansprache an die zu Ehrenden.

Anmeldung zum 10. Krefelder Hospizlauf

Die Anmeldung zum 10. Krefelder Hospizlauf ist ab sofort möglich.

23 Krefelder Vereine (plus Freunde und Förderer der Hospiz Stiftung Krefeld und der SSB) sind dabei – wieder eine neue Bestmarke: In diesem Jahr wird es am 26. September den offiziellen „10. Hospizlauf“ zugunsten des Hospizes am Blumenplatz geben.

„Wie im Vorjahr werden wir die Veranstaltung dezentral an vielen Lauf- bzw. Sport-Spots im Krefelder Stadtgebiet durchführen“, kündigt Jens Sattler, Geschäftsführer des Stadtsportbunds Krefeld an. Alle Lauf-/Sport-Spots werden wie im September 2020 von den Vereinen unter Einhaltung der geltenden Masken- und Abstandsregelungen durchgeführt. „Das hat im vergangenen Jahr sehr gut funktioniert und wir hatten keine Meldung, dass es Corona-Folgen gegeben hat“, so Dieter Hofmann, der damalige Vorsitzende des SSB, Initiator des ersten Hospiz-Laufes und auch dieses Jahr wieder stark engagiert in der Veranstaltung. Der Hospiz-Lauf 9.1 habe ganz neue Möglichkeiten eröffnet und sei sehr konstruktiv gewesen.

Das Startgeld beträgt wieder 10 Euro, die komplett an das Hospiz in Krefeld gespendet werden. „Wir sind froh, dass auch viele Sponsoren der vergangenen Jahre, wie die AOK, die Wohnstätte Krefeld oder auch die Brauerei Königshof wieder mit im Boot sind“, so Jens Sattler. Es wird auch wieder ein Funktions-Shirt geben, das die Teilnehmer gesondert bestellen können.

 

Soforthilfe Sport verlängert

Die Landesregierung wird auch weiterhin existenziell in Not geratene Sportvereine mit der Soforthilfe Sport unterstützen.

Die epidemiologische Entwicklung erlaubt es den Sportvereinen, ihren Sportbetrieb schrittweise wieder zu öffnen. Dennoch sind weitere finanzielle Notlagen für die Sportvereine nicht auszuschließen. Die Landesregierung wird die Soforthilfe Sport daher bis zum 30. September 2021 verlängern. Von den vom Landtag für diesen Zweck bewilligten Mitteln in Höhe von 15 Millionen Euro wurden bislang rund 12,3 Millionen Euro aus dem Rettungsschirm des Landes ausgezahlt. Mit den Hilfen konnten 842 Sportvereine vor der Zahlungsunfähigkeit bewahrt werden.

Andrea Milz, Staatssekretärin für Sport und Ehrenamt, betont: „Ich bin sehr froh, dass wir mit der Soforthilfe Sport weiterhin in Not geratene Sportvereine helfen können. Das trägt dazu bei, dass wir jetzt mit Sport bewegt aus der Krise kommen.“

Der Beantragungszeitraum für die vierte Förderphase endet am 15. Juni 2021. Die anschließende Förderphase ist bis zum 30. September 2021 geplant. Sportvereine sowie Bünde und Fachverbände können ihre Anträge online über das Förderportal des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen stellen. Vereine, die bereits eine Soforthilfe erhalten haben, sind nicht von weiteren Förderungen ausgeschlossen.

Weitere Informationen zur Soforthilfe finden Sie hier.

FSJ bei der Sportjugend – bewerbt Euch jetzt!

Wenn der Ball rollt und der Schweiß läuft, bist Du in Deinem Element. Du möchtest Dich nach Deinem Schulabschluss sportlich engagieren? Dann bist Du bei uns genau richtig! Die Sportjugend im Stadtsportbund Krefeld e.V. sucht jedes Schuljahr junge Menschen, die Lust haben ein Freiwilliges Soziales Jahr im Sport zu absolvieren.

Du wirst erste Einblicke in die Arbeitswelt bekommen: z. B. wirst Du mit Kindern und Jugendlichen sportlich arbeiten, eigene Projekte betreuen, Veranstaltungen mit organisieren und die Geschäftsstelle unterstützen.

Wenn Dich der Freiwilligendienst bei der Sportjugend Krefeld interessiert, Du selbstständig arbeitest und sportlich bist, dann schicke Deine vollständigen Bewerbungsunterlagen (Anschreiben, Lebenslauf, letztes Zeugnis, Nachweis Qualifikationen) bis zum 30. Juni 2021 per E-Mail an Rieke von der Heiden (sportjugend@ssb-krefeld.de) oder postalisch an die Geschäftsstelle der Sportjugend Krefeld (Hubertusstr. 238, 47798 Krefeld).

 

Neue Regelungen für den Krefelder Sport

Aufgrund der weiter sinkenden 7-Tagesinzidenz in Krefeld gilt ab Freitag, den 11. Juni 2021 die Inzidenzstufe 2, sowie ab Samstag, den 12. Juni 2021 die Inzidenzstufe 1. Welche Auswirkungen dies auf den aktuellen Sportbertrieb hat bzw. welche Lockerungen gelten, entnehmen Sie bitte den beiden folgenden Übersichten:

Anpassung der Coronaschutzverordnung ab 11.06.2021

Anpassung der Coronaschutzverordnung ab 12.06.2021

Hier finden Sie außerdem eine anschauliche Übersicht welche Testvorgaben für den Sport in NRW gelten.

Aktuelle Regelungen für den Sport

Die Coronaschutzverordnung des Landes NRW hat aktuell Anpassungen erfahren, welche sich auf die Sportausübung auswirken und ab dem 28.05.2021 in Kraft treten.

Konkret gelten in Krefeld ab dem 28.05.2021 unter Berücksichtigung der maßgebenden Inzidenzstufe 3 folgende Regelungen für die Sportausbildung:

  •  im Freien ist die gemeinsame Sportausübung, einschließlich Ausbildung, Training und Wettkampf zulässig
    – von Personen des eigenen Hausstandes,
    – von Personen aus zwei Hausständen sowie immunisierte Personen, die vollständig geimpft oder genesen sind und keine akute Infektion bzw. typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 aufweisen
    – ausschließlich immunisierter Personen, die vollständig geimpft oder genesen sind und keine akute Infektion bzw. typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 aufweisen
    – in Gruppen von höchstens 25 jungen Menschen bis zum Alter von einschließlich 18 Jahren zuzüglich bis zu zwei Ausbildungs- und Aufsichtspersonen
  • im Freien ist darüber hinaus die gemeinsame kontaktfreie Sportausübung von maximal 25 Personen über 18 Jahre erlaubt
  • zwischen verschiedenen Trainingsgruppen ist ein Mindesabstand von  fünf Metern einzuhalten
  • die Nutzung von Gemeinschaftsräumen einschließlich Umkleiden und Duschanlagen ist unzulässig
  • der Zutritt von Zuschauern zu Sportanlagen unter freiem Himmel ist für bis zu 100 Personen mit Negativtestnachweis und sichergestellter einfacher Rückverfolgbarkeit möglich, wenn die Regelungen zum Mindestabstand eingehalten werden.
  • bei fest zugewiesenen Sitz- oder Stehplätzen ist der Zutritt von bis zu 500 Personen mit Negativtestnachweis, sichergestellter besonderer Rückverfolgbarkeit und bei Einhaltung der Vorschriften zum Mindestabstand zulässig; eine Besetzung fester Sitzplätze im Schachbrettmuster reicht  in diesem Zusammenhang aus
  • die Durchführung von Anfänger- und Kleindkinderschwimmkursen sind in Hallenbädern in Gruppen von höchstens 10 Kindern und in Freibädern in Gruppen von höchstens 20 Kindern gestattet
  • Sportfeste und ähnliche Sportveranstaltungen sind weiterhin untersagt

Die Sportausübung in geschlossenen Räumen (Hallen etc.) ist ebenfalls weiterhin unzulässig.

Ausnahmen der o.g. Regelungen gelten für den Reitsport, den ärztlich verordneten oder unter ärztlicher Betreuung und Überwachung durchgeführte Rehabilitationssport, den Berufssport sowie den Profisport inkl. der Athleten von Bundes- und Landeskadern an den jeweiligen Stützpunkten und an den verbandszertifizierten Nachwuchsleistungszentren.

Es wird davon ausgegangen, dass unter Beachtung der o.g. Bestimmungen die herkömmlichen Belegungsszeiten auf den städtischen Sportfreianlagen wieder genutzt werden. Ein gesonderter Antrag zur Nutzung der städtischen Sportfreianlagen ist in diesem Zusammenhang nicht nötig. Bei der gewünschten Nutzung von Zeiten, die von den originären Nutzungszeiten abweichen, ist ein gesonderter Antrag erforderlich. Richten Sie diesen bitte an timo.kannenberg@krefeld.de.

Die o.g. Regelungen der Coronaschutzverordnung des Landes NRW gelten solange die Inzidenz in Krefeld nicht stabil unter 50 liegt  bzw. die Inzidenz den Wert von 100 nicht an 3 Tagen in Folge übersteigt. Sollten Zuwiderhandlungen gegen obige Regelungen festgestellt werden, wird um Information des Kommunalen Ordnungsdienstes unter der Rufnummer 02151 86-2225 gebeten.

(Quelle: Information des Fachbereichs Sport und Sportförderung, 27.05.2021)

Hier finden Sie das Öffnungsschema des LSB NRW gültig ab 28. Mai 2021.

Geänderte Coronaschutzverordnung

Folgende Mitteilung des Fachbereichs Sport und Sportförderung möchten wir Ihnen gerne zur Verfügung stellen. Unterhalb der Mitteilung finden Sie eine übersichtliche Darstellung des LSB, welche Regelung bei welcher 7-Tage Inzidenz gilt.

“Sehr geehrte Damen und Herren,

die Coronaschutzverordnung des Landes NRW hat mit Gültigkeit vom 15.05.2021 Anpassungen erfahren, welche in Abhängigkeit zu den jeweiligen 7-Tages Inzidenzen Auswirkungen auf das Sportgeschehen hat.  Erste Lockerungen können bei einer stabilen (5 Werktage in Folge) 7-Tages-Inzidenz unter dem Wert von 100 in Kraft treten. Die 7-Tages Inzidenz liegt in Krefeld derzeit (Stand 17.05.2021) bei 103,3. Somit gelten in Krefeld weiterhin unverändert die Regelungen des Bundesinfektionsschutzgesetzes fort.

Konkret bedeutet dies zurzeit:

  • die Sportausübung von kontaktlosen Individualsportarten, die alleine, zu zweit oder ausschließllich mit Mitgliedern des eigenen Hausstandes ausgeübt werden kann, ist im Freien gestattet.
  • Kinder bis einschließlich 13 Jahre können in Gruppen von fünf Kindern gemeinsam und konktaktlos im Freien Sport ausüben, Anleitungspersonen müssen einen negativen Coronatest, welcher nicht älter als 24 Stunden sein darf, vorlegen können.
  • die sportliche Ausbildung darf nur im Einzelunterricht erfolgen (ein Sportler mit einem Trainer), kontaktloses Mannschaftstraining bzw. Mannschaftstraining in 2-er Gruppen ist nicht gestattet.
  • die Sportausübung in geschlossenen Räumen ist nicht gestattet.
  • Für den Reitsport, den Berufssport und den Sport an Leistungskadern des Bundes und Landes gelten abweichende Regelungen.

Aufgrund der o.g. Regelung bleiben die Sportanlagen der Stadt Krefeld grundsätzlich weiterhin geschlossen. Sie haben die Möglichkeit, die Öffnung von städtischen Sportfreianlagen für die Durchführung von Kindertraining beim Fachbereich Sport und Sportförderung zu beantragen. Wenden Sie sich hierfür bitte an timo.kannenberg@krefeld.de.

Sobald absehbar ist, dass es aufgrund des Infektionssgeschehens in Krefeld zu abweichenden Regelungen kommen wird, werden Sie selbstverständlich über die genaue Rechtslage informiert.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Kannenberg”

Regelungen für den Sportbetrieb:

Regeln für Sportbetrieb Inzidenz über 100__Stand 14.05.2021
Regeln für Sportbetrieb Inzidenz 50 bis 100__Stand 14.05.2021
Regeln für Sportbetrieb Inzidenz unter 50__Stand 14.05.2021