Neue Regelungen für den Sportbetrieb

Nach der modifizierten Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (CoronaSchVO-NRW), welche am 24.11.2021 in Kraft getreten ist, gelten in Krefeld aktuell nachfolgend aufgeführte Regelungen für die Sportausübung:

Sportausübung:
Die gemeinsame Sportausübung (Wettkampf und Training) auf und in Sportstätten sowie außerhalb von Sportstätten im öffentlichen Raum ist für Personen im Alter ab 16 Jahren nur noch gestattet, sofern sie immunisiert sind (2-G-Regelung). 
In Innenräumen gilt die Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Maske. Auf das Tragen einer Maske kann verzichtet werden, sofern dies für die Sportausübung erforderlich ist. Auch im Freien wird das Tragen einer Maske empfohlen, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann.

Vorgenannte Regelungen gelten grundsätzlich sowohl für den Amateur- als auch für den Profisport. Für Teilnehmer an Profiligen sowie an Ligen und Wettkämpfen eines Verbandes, der Mitglied im Deutschen Olympischen Sportbund ist, gilt übergangsweise als Ersatz der Immunisierung das bescheinigte negative Ergebnis von einem anerkannten Labor eines höchstens 48 Stunden zurückliegenden PCR-Tests nach der Corona-Test- und Quarantäneverordnung. Für nicht immunisierte Beschäftigte, ehrenamtlich eingesetzte und andere vergleichbare Personen (Übungsleiter, Betreuer etc.), genügt die Vorlage eines negativ, höchstens 24 Stunden zurückliegenden Antigen-Schnelltests bzw. von einem anerkannten Labor bescheinigten höchstens 48 Stunden zurückliegenden PCR-Tests nach der Corona-Test- und Quarantäneverordnung. Während der Ausübung der Tätigkeit gilt die Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Maske.

Besuch von Sportveranstaltungen:
Der Besuch von Sportveranstaltungen für Personen im Alter ab 16 Jahren ist ebenfalls nur immunisierten Personen (2-G-Regelung) gestattet.
Bei Veranstaltungen in Innenräumen ohne feste Sitzplätze mit mehr als 100 Personen ist dem Gesundheitsamt vorab ein Hygienekonzept vorzulegen. Die Konzepte müssen u. a. eine Darstellung der Kontrolle von Zugangsbeschränkungen beinhalten. Entsprechende Konzepte können Sie gerne an den Fachbereich Sport und Sportförderung, Herrn Kannenberg, Timo.Kannenberg@krefeld.de, zwecks weiterer Veranlassung übersenden.

In Innenräumen gilt grundsätzlich die Maskenpflicht. Bei Veranstaltungen mit festen Sitz- oder Stehplätzen kann an den Plätzen auf das Tragen einer Maske verzichtet werden, wenn die Plätze einen Mindestabstand von 1,5 Metern aufweisen bzw. alle Personen immunisiert oder getestet sind.

Beim Besuch von Sportveranstaltungen im Freien ist das Tragen einer medizinischen Maske nicht verpflichtend, wird aber empfohlen, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann (insbesondere in Warteschlagen und Anstellbereichen sowie an Verkaufsständen, Kassenbereichen und ähnlichen Dienstleistungsschaltern).

Besuch von u. a. Schwimmbädern:
Der Besuch von Schwimmbädern und vergleichbaren Freizeiteinrichtungen (Eissporthallen) ist Personen ab 16 Jahren nur gestattet, sofern diese immunisiert (2-G-Regelung) sind.

Allgemeines:
Die Anwendung der als Anlage beigefügten allgemeinen Hygiene- und Infektionsschutzregelungen ist verpflichtend.

Immunisierte Personen im Sinne dieser Verordnung sind vollständig geimpfte und genesene Personen gemäß den Regelungen von § 1 Absatz 3, § 2 Nummer 1 bis 5, § 3 und § 7 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung vom 8. Mai 2021 (BAnz AT  08.05.2021 V1). Personen, die über ein ärztliches Attest verfügen, demzufolge sie derzeit oder bis zu einem Zeitpunkt, der höchstens sechs Wochen zurückliegt, aus gesundheitlichen Gründen nicht gegen Covid-19 geimpft werden können, müssen über einen Testnachweis verfügen. Der durchzuführende Test muss den Anforderungen der Corona-Test- und Quarantäneverordnung entsprechen und es muss ein bescheinigtes negatives Ergebnis eines höchstens 24 Stunden zurückliegenden Antigen-Schnelltests oder  eines von einem anerkannten Labor bescheinigten höchstens 48 Stunden zurückliegenden PCR-Tests vorliegen.

Kinder bis zum Schuleintritt sind von der Verpflichtung zum Tragen einer Maske ausgenommen. Soweit Kinder vom Schuleintritt bis zum Alter von 13 Jahren aufgrund der Passform keine medizinische Maske tragen können, ist  ersatzweise eine Alltagsmaske zu tragen. Die Nachweise einer Immunisierung sind beim Zutritt zu den Einrichtungen und Angeboten von den für diese Einrichtungen und Angebote verantwortlichen Personen oder ihren Beauftragten zu kontrollieren.

Sollten Zuwiderhandlungen gegen obige Regelungen festgestellt werden, wird um Information des Kommunalen Ordnungsdienstes unter der Rufnummer 02151 86-2225 gebeten.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetpräsenz des Landessportbundes Nordhein-Westfalen unter www.lsb.nrw.

Bei Rückfragen wenden Sie sich gerne an Herrn Kannenberg, Timo.Kannenberg@krefeld.de, 02151-86 3421.

Download:

Anpassung der CoronaSchutzVO ab 24.11.2021

CoronaSchVO gültig ab 24.11.2021

Riesengroße Freude: 10 000 Euro-Spende aus 10. Krefelder Hospiz-Lauf

Die Freude bei allen Beteiligten ist riesengroß: Trotz Corona und dadurch bedingt geringeren Teilnehmerzahlen hat der 10. Krefelder Hospiz-Lauf wieder die 10 000 Euro-Marke „gerissen“: Bei einem Termin im kleinen Kreis übergaben jetzt Jochen Adrian (Vorsitzender Stadtsportbund Krefeld SSB), der Initiator der Hospiz-Lauf-Idee, Dieter Hofmann, und Jens Sattler (Geschäftsführer SSB) die Spendensumme an Prof. Dr. Roland Besser (Vorsitzender Hospiz Stiftung Krefeld) und Alexander Henes (Leiter Hospiz am Blumenplatz).

In der Rückbetrachtung der Veranstaltung am 26. September waren sich alle einig, dass diese zweite dezentrale Benefiz-Veranstaltung wieder ein großer Erfolg für die Idee der Hospiz-Arbeit war. „Mit mehr als 20 Vereinen aus Krefeld, Tönisvorst und Meerbusch haben wir viele Menschen über diese Struktur erreicht. So hat zum Beispiel die IG Altensport Tönisvorst mehr als 2500 Euro Spenden gesammelt, das ist sensationell“, berichtete Jens Sattler. Auch die Vertreter der Hauptsponsoren (Sparkasse Krefeld, AOK und Wohnstätte Krefeld) waren sehr zufrieden. Michaela Rausch, die mit der Sparkasse von Anfang an den Hospiz-Lauf unterstützt, meinte: „Jeder Lauf für sich war eine Bereicherung. Ich war begeistert von der Stimmung bei unserem Schlusspunkt in der Rheinlandhalle“. Die „tolle Bereitschaft zum Mitlaufen“ ihrer AOK-Kollegen, die in einer großen Gruppe mitgelaufen waren, war für AOK-Regionalleiterin Marion Schröder ein besonderes Erlebnis, „wir haben zusammen viel Spaß gehabt.“ Für sie sei der Hospiz-Lauf eine Herzensangelegenheit, die die AOK auch 2022 wieder unterstützen werde. Mark Saxer von der Wohnstätte, die seit vielen Jahren den Hospizlauf unterstützt, war begeistert von den vielen positiven und enthusiastischen Rückmeldungen von Aktiven und Organisatoren des Laufs. Er hofft, 2022 noch mehr Kollegen/-innen und Mieter/-innen der Wohnstätte für eine Beteiligung zu gewinnen.

Viele kleine Streiflichter zeigen, was diese besondere Veranstaltung auszeichnet.

  • Da war die 90-jährige Läuferin im Forstwald, die nach den Corona-Einschränkungen erst seit kurzem wieder mit dem Sport angefangen hatte.
  • Da war als neuer Verein mit im Boot eine rund 20-köpfige Gruppe des Tischtennis-Vereins Blau-Rot Forstwald.
  • Da war die SVK, die am Sonntag kurzerhand die Veranstaltungszeit um eine Stunde verlängerte, weil sich so viele Interessenten angemeldet hatten.
  • Da war der Segelklub Bayer Uerdingen mit einem eigenen Sportspot für Segellustige an der Vennikelstraße.
  • Da war die Stadt Krefeld, die den Eislaufvereinen (EV Krefeld, KEV 1981, Krefeld Pinguine) ab 13 Uhr zwei Stunden öffentliches Laufen ohne Eintrittsgeld ermöglicht hatte
  • Da waren die Beteiligten am Freibad Neptun mit einem Grillstand, für den REWE-Marktleiter Markus Hoffmanns die Würstchen gespendete hatte.
  • Da waren viele Sponsoren mit kleineren und größeren Hilfen – wie die Brauerei Königshof mit alkoholfreiem Bier als Spende.

Die SSB- und Hospiz-Vertreter berichteten über die Planungen für 2022. Alle hoffen, dass es wieder eine zentrale Veranstaltung am Hospiz am Blumenplatz geben kann. „Wir möchten dann auch Angebote für die Familien zum Verweilen machen“, so Alexander Henes. Corona „hat uns bei den Teilnehmerzahlen bitter getroffen, aber wir geben nicht auf“, so Roland Besser. Auch Dieter Hofmann und Jochen Adrian blicken optimistisch auf das nächste Jahr: Sicher ist: Der 11. Hospiz-Lauf findet am 25. September 2022 statt.

Auf dem Bild: Dieter Hofmann (li.; Initiator des Hospiz-Laufs) und Prof. Roland Besser (re.; Vorsitzender Hospiz Stiftung Krefeld) freuten sich über den gewichtigen Spenden-Scheck nach dem diesjährigen Krefelder Hospiz-Lauf.

Dahinter von links: Marion Schröder und Doris Balster (AOK), Jens Sattler (Geschäftsführer SSB), Michaela Rausch (Sparkasse Krefeld), Hospiz-Leiter Alexander Henes, Jochen Adrian (Vorsitzender SSB) und Mark Saxer (Wohnstätte Krefeld)

(Bildquelle: Hospiz am Blumenplatz / Nadia Joppen)

Sport im Park 2021 – Ein großer Erfolg

Sport im Park endete in diesem Jahr mit einem Sportfest im Kaiser-Friedrich-Hain.