Sportanlagen können auf Antrag öffnen

Die ab Montag, 22. Februar, geltende Corona-Schutzverordnung untersagt grundsätzlich weiter den Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen und die Nutzung der Nebenräume. Sie schafft aber auch neue Ausnahmen. „Ausgenommen von dem Verbot ist (…) der Sport allein, zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes auf Sportanlagen unter freiem Himmel einschließlich der sportlichen Ausbildung im Einzelunterricht. Zwischen verschiedenen Personen oder Personengruppen, die (…) gleichzeitig Sport auf Sportanlagen unter freiem Himmel treiben, ist dauerhaft ein Mindestabstand von fünf Metern einzuhalten“, heißt es in der Schutzverordnung. Eine Anleitung eines Einzelsportlers durch einen Übungsleiter oder Trainer ist möglich.

„Wir freuen uns im Sinne des Sports über die nun geschaffenen zusätzlichen Möglichkeiten zur Sportausübung, müssen aber weiterhin den Infektionsschutz im Auge behalten. Eine Einhaltung der geforderten Regelungen (Personenbegrenzung, Abstandsregelungen) auf allen Sportfreianlagen der Stadt Krefeld kann bei Öffnung der Anlagen nicht sichergestellt und von uns auch nicht kontrolliert werden. Die Sportanlagen bleiben daher grundsätzlich weiter geschlossen. Vereine können aber bei der Sportverwaltung einen Antrag auf Nutzung stellen, der dann unter Würdigung des Einzelfalls entschieden wird“, sagt Oliver Klostermann, Leiter des Fachbereichs Sport und Sportförderung.

Grundsätzlich sind durch die neuen Reglungen beispielsweise Tennis bzw. Tischtennis-Einzel und-Doppel (mit Personen aus einem Hausstand) oder etwa Rudern und Segeln auf dem Elfrather See mit der entsprechenden Personenbegrenzung erlaubt, ebenso wie Lauftraining allein oder zu zweit mit festem Partner, Ballspiel mit mehreren Personen eines Hausstandes, Balltraining zu zweit mit einem festen Partner, Kampfsporttraining mit einem festen Partner und Golf zu zweit. Weiterhin nicht erlaubt ist etwa die Anleitung einer Gymnastikgruppe, unabhängig vom Abstand der Personen untereinander oder Mannschafts- und Gruppentraining in Ballsportarten.

 

Quelle: Stadt Krefeld, Pressemitteilung PM Sportanlagen Corona