Krefelder Sportvereine erhalten mehr Fördergelder für Jugendarbeit – Stadtdirektor Markus Schön: „Meilenstein der Sportförderung“

Die Stadtverwaltung ändert die Sportförderrichtlinien und passt sie somit den aktuellen Zielsetzungen in der Sportlandschaft an. Die Vereine können auf Basis dieser neuen Regelungen Anträge für Zuschüsse aus dem Fördertopf stellen. In einer gemeinsamen Pressekonferenz haben Stadtdirektor Markus Schön, Oliver Klostermann als Leiter des Fachbereichs Sport und Sportförderung sowie Jochen Adrian als Vorsitzender des Stadtsportbundes und Jens Sattler als Geschäftsführer des Stadtsportbundes die Hintergründe der neuen Richtlinie vorgestellt. „Das ist ein Meilenstein der Krefelder Sportförderung“, sagte Stadtdirektor Markus Schön.

 

Die aktuell noch gültige Auflage der Fördergrundlagen stammt aus dem Jahr 2002, ist also 20 Jahre alt. „Mit der Neuaufstellung sollen die Fördergelder zielgenau fließen, unter Berücksichtigung von Faktoren wie Jugendarbeit, Herausforderungen im Quartier und Diversität“, erläuterte Stadtdirektor Markus Schön. Von den veränderten Richtlinien würden auch die Vereine profitieren, da die Antragsstellung deutlich erleichtert wird, ergänzte Oliver Klostermann als Leiter des Fachbereichs Sport und Sportförderung. „Die Vereine sollen sich auf den Sport konzentrieren können und möglichst wenig mit der Antragsstellung im Büro beschäftigt sein.“ So müssen jährlich wiederkehrende Zuschüsse nicht immer neu beantragt werden, sondern laufen automatisch weiter. Ziel ist ein unbürokratisches Verfahren – ohne Ärger über verfallende Fristen.

 

Etwa 250.000 Euro zur Förderung an die Vereine stehen pro Jahr bereit. Sollte es Anträge über diesen Fördertopf hinaus geben, sei eine Aufstockung im Rahmen des generell zur Verfügung stehenden Sportbudgets grundsätzlich möglich, erläuterte Oliver Klostermann. Wesentliche Änderungen erläuterte er gemeinsam mit Markus Schön. Der Zuschuss an Sportförderung für die Vereine pro Jugendlichem wird unter bestimmten Bedingungen um drei auf zehn Euro angehoben. Voraussetzung dafür ist, dass die Jugend im Verein mit einem Jugendvorstand beteiligt wird. Idee dahinter ist, dass die Jugend deutlich stärker an Entscheidungsprozessen im Verein beteiligt wird. Der Zuschuss für Behinderte wird in gleichem Maße angehoben. Für anerkannte Übungsleiter liegt der Zuschuss nun bei 75 Euro. „Das bedeutet eine deutliche Aufwertung dieses wichtigen Ehrenamtes“, erläuterte Markus Schön. Projekte in den Vereinen können mit bis zu 10.000 Euro gefördert werden. Die Kriterien dafür lauten Inklusion, Integration, Kinder und Jugend, Senioren, Diversity und gesellschaftliche Vielfalt. Mit der neuen Richtlinie soll auch das Ziel erreicht werden, Mädchen stärker für den Vereinssport begeistern zu können. Zuschüsse erhalten die Vereine auch weiterhin für Betrieb und Unterhaltung ihrer Sportanlagen im Amateur- und Breitensport.  „Wir haben dabei zur Bedingung gemacht, dass auf diesen Anlagen auch Schulsport betrieben werden kann“, sagt Oliver Klostermann.

 

Mehr Gewichtung liegt in den neuen Richtlinien auf dem Schwimmen und Tanzen – die Fördergelder für solche Anlagen sind erhöht worden, auch aufgrund gestiegener Kosten. Oliver Klostermann erläuterte, dass die Sportbefragung als eines der Resultate ergeben habe, dass diese Angebote in Krefeld besonders stark nachgefragt werden. Sichergestellt ist mit den neuen Richtlinien auch, dass Sport-Fördergelder für die Jugend tatsächlich nur im Jugendbereich ausgegeben werden.

 

Ein enger Austausch bestand bei der Erstellung der Richtlinien zwischen dem Stadtsportbund und der Stadtverwaltung. Dessen Vorsitzender Jochen Adrian lobte die „gute Vorlage“ der Verwaltung und sagte: „Die neuen Richtlinien sind ein gemeinsames Werk von Stadt und Stadtsportbund. Das zeigt, wie gut alle zusammenarbeiten.“ Während die alte Richtlinie 16 Seiten hatte, komprimiert die neue Richtlinie den Inhalt auf sechs Seiten. Alle fünf Jahre wird nun geprüft, ob die Richtlinie noch in die Sportlandschaft Krefelds passt oder ob Änderungen erfolgen müssen. Der Stadtsportbund wird die Vereine über die neuen Inhalte der Sportförderrichtlinien in Kenntnis setzen, sobald die finale Genehmigung im Ausschuss erfolgt ist. Jens Sattler, Geschäftsführer des Stadtsportbundes, begrüßt, dass mit der neuen Richtlinie auch die Förderung von Trendsportarten stärker in den Fokus genommen wird: Auch Sportarten wie Parcours, Stand-Up-Paddling oder Streetball erfahren Förderung. „Das ist der richtige Schritt“, sagte Jens Sattler.

 

Der Krefelder Sportausschuss soll in seiner Sitzung am 15. Februar (17 Uhr, Yayla-Arena, Westparkstraße 111) über die neuen Richtlinien entscheiden. Sie erlangen dann rückwirkend zum 1. Januar 2022 Gültigkeit.◄