Ergänzung zur Schließung städtischer Sportanlagen

Ergänzend zu unserem gestrigen Beitrag zur Schließung der städtischen Sportanlagen möchten wir Ihnen folgende Information des Fachbereichs Sport und Sportförderung weiterleiten:

“Im Nachgang zu meiner gestrigen E-mail in obiger Angelegenheit möchte ich zur Klarstellung darauf hinweisen,dass der Amateur- und Freizeitsport ab heute grundsätzlich auf und in allen städtischen Sportstätten und Einrichtungen, hierzu zählen auch die Wasserflächen im Erholungspark Elfrather See, untersagt ist. Der Krisenstab der Stadt Krefeld hält die Schließung  aufgrund der hohen Inzidenzzahl für zwingend notwendig, um die Gesundheit der Krefelder Bevölkerung zu schützen.

Für private Sportanlagen unter freiem Himmel gelten die bisherigen Regelungen. Weiterhin zulässig ist auch der Sport allein, zu zweit, oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstands außerhalb städtischer Sportstätten einschließlich der sportlichen Ausbildung im Einzelunterricht.  Erlaubt sind demnach im Freizeit- und Amateursportbereich außerhalb städtischer Sportstätten:

  • Tennis-Einzel, Tennis-Doppel (Personen aus einem Hausstand),
  • Tischtennis, Tischtennis-Doppel (Personen aus einem Hausstand),
  • Lauftraining allein oder zu zweit mit festem*r Partner*in,
  • Ballspiel mit mehreren Personen eines Hausstandes,
  • Balltraining zu zweit mit einem*r festen Partner*in,
  • Kampfsporttraining mit einen*r festen Partner*in,
  • Golf zu zweit.

Nicht erlaubt im Freizeit- und Amateusportbereich sind Anleitung einer Gymnastikgruppe (unabhängig vom Abstand der Personen untereinander), Mannschafts-/Gruppentraining Ballsport, Paartraining Ballsport mit wechselnden Partner*innen.

Für den Berufssport, den Reitsport sowie das Training an nordrhein-westfälischen Bundes- und Landesleistungsstützpunkten gelten die bisherigen abweichende Regelungen.”