Förderung der Übungsarbeit Antragsstellung bis zum 31.05.2022 möglich

7,56 Mio. Euro für die Förderung der Übungsarbeit in Sportvereinen im Jahr 2022

 

Die Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen stellt dem Landessportbund NRW auch in diesem Jahr wieder Haushaltsmittel zur Förderung der Übungsarbeit der Sportvereine zur Verfügung. Der Landessportbund NRW leitet die Fördermittel auf Antrag an die Sportvereine weiter.

Bitte stellen Sie die Förderanträge bis zum 31.05.2022. Jeder Verein der fristgerecht seinen Antrag einreicht und die Fördervoraussetzungen erfüllt, partizipiert an der Förderung.

 

Entsprechend Nr. 7.1 der Förderrichtlinie werden später eingehende Anträge in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet und können auf Basis eventueller Rückflussmittel aus den Vorjahren nachträglich bewilligt werden. Dabei kann nicht garantiert werden, dass noch entsprechende Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.

 

Link zum Förderportal des LSB NRW:
https://foerderportal.lsb-nrw.de/startseite