Förderprogramme 2025

Antragstellung ab sofort möglich!


1,25 Mio. Euro für das Landesprogramm im Jahr 2025

Die Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen stellt finanzielle Mittel zur Förderung des Engagements von Sportvereinen zur Verfügung. Der Landessportbund NRW leitet die Fördermittel auf Antrag an die Sportvereine weiter.

Wer kann einen Antrag stellen?

Sportvereine aus Nordrhein-Westfalen, die folgende Voraussetzungen erfüllen, sind antragsberechtigt:

  • Anerkennung als gemeinnütziger Verein
  • Mitgliedschaft in einem dem Landessportbund NRW angeschlossenen Fachverband
  • Mitgliedschaftsowie im zuständigen Stadt- bzw. Kreissportbund (beziehungsweise im jeweiligen Gemeindesportverband oder Stadtsportverband bei Kreissportbünden, bei denen Vereine nicht unmittelbar Mitglied sind) (Doppelmitgliedschaft!)

Welche Maßnahmen werden gefördert?

Förderfähig sind Maßnahmen von Sportvereinen, die im Zeitraum 01.01.2025 – 31.12.2025 durchgeführt werden bzw. wurden und sich einem der nachfolgenden Förderschwerpunkte zuordnen lassen:

  1. Ausbau Kooperation Sportverein mit Schulen/Ganztagseinrichtungen
  2. Ausbau Kooperation Sportverein mit Kindertagesstätten und Kindertagespflege
  3. Integration
  4. Inklusion
  5. Mädchen und Frauen im Sport, Chancengleichheit und Vielfalt
  6. Sport der Älteren
  7. Sport gegen Einsamkeit
  8. Gesundheits- und Rehabilitationssport
  9. Nachhaltige Entwicklung im Sport

Schwerpunkte und Beispiele für förderfähige Maßnahmen

Wie kann ich einen Antrag stellen?

Eine Antragstellung ist ab dem 10.02.2025 möglich!

Bitte stellen Sie die Förderanträge frühzeitig, da diese in der Reihenfolge ihres Eingangs beim Landessportbund NRW bewilligt werden.

Die Förderanträge können direkt im Förderportal des Landessportbundes NRW gestellt werden.

(Für die Anmeldung im Förderportal benötigen Sie die Vereinskennziffer und das dazugehörige Passwort.)

Das Land Nordrhein-Westfalen verlängert gemeinsam mit den weiteren Trägern das Landesprogramm „NRW kann schwimmen! Schwimmen lernen in den Ferien und in der Freizeit“ bis 2028. Das Schulministerium, die Staatskanzlei und die vier weiteren Programmpartner – Landessportbund NRW, Unfallkasse NRW sowie die AOK NordWest und AOK Rheinland/Hamburg – erhöhen ihre Förderung auf insgesamt 1,8 Millionen Euro. Damit steigt der Zuschuss pro Kurs von 350 auf 450 Euro, sodass sich der Eigenanteil für Teilnehmende trotz der allgemeinen Kostensteigerung weiterhin auf zehn Euro beläuft.

„NRW kann schwimmen!“ startete 2009 und entwickelte sich seitdem zu einem Landesprogramm mit großer Breitenwirkung. Die Anzahl der geförderten Kurse, die vor allem von den örtlichen Schwimmvereinen und Schwimmschulen durchgeführt werden, stieg von 234 zu Beginn des Programms auf 722 Kurse im Jahr 2023. Allein in den aktuellen Osterferien lernen rund 2.500 Schülerinnen und Schüler in landesweit fast 275 Kursen, sicher zu schwimmen. Insgesamt profitierten bereits rund 60.000 Kinder durch eine Teilnahme an einem Ferienschwimmkurs von „NRW kann schwimmen!“. Die Kurse richten sich an Kinder der Klassen 1 bis 6 und werden je nach Kapazitäten und Bedarf auch für Schülerinnen und Schüler über zwölf Jahre geöffnet.

Weitere Informationen finden Sie hier
Anmeldungen zur Durchführung von Schwimmkursen für Vereine, DLRG und DRK (Anmledungen der Schülerinnen und Schüler laufen über die Schulen)

Zusätzliche Bewegungs-, Spiel- und Sportangebote für Startchancen-Schulen

Mit dem Startchancen-Programm wurde das bislang größte bildungspolitische Programm des Landes ausgerufen. Über einen Zeitraum von 10 Jahren (Schuljahre 2024/25 bis 2034/35) sollen Bildungsbenachteiligungen bei Schüler*innen sukzessive reduziert werden. In Nordrhein-Westfalen setzt das innovative Maßnahmenpaket „Startchance Bewegung“ als Teil des Startchancen-Programms gezielt auf die positiven Effekte von körperlicher Aktivität – sowohl auf das individuelle Lernverhalten und die Lernmotivation als auch auf die kognitive Leistungsfähigkeit von Kindern und Jugendlichen.

In Krefeld können an insgesamt 17 Startchancen-Schulen* zusätzliche Bewegungs-, Spiel- und Sportangebote gefördert werden. Diese Angebote sollen insbesondere die sozial-emotionale Kompetenz und Persönlichkeitsentwicklung der Startchancen-Schüler:innen fördern.
Darüber hinaus tragen die positiven Effekte von körperlicher Aktivität zur Stärkung der Basiskompetenzen Lesen, Schreiben und Rechnen bei.

* Grundschulen: Buchenschule, Kompassschule, Lindenschule, Mariannenschule, Mosaikschule,
Regenbogenschule, Vulkanstraße, Westparkstraße, Josefschule, GG am Stadtpark Fischeln, Gebrüder-Grimm,
Krähenfeld (zwei Standorte)
Gesamtschulen: Kurt-Tucholsky, Kaiserplatz
Realschule: Albert-Schweitzer-Schule
Gymnasium: Hannah-Arendt
Berufskolleg: Glockenspitz

Welche Maßnahmen werden gefördert?

Gefördert werden zusätzliche Bewegungs-, Spiel- und Sportangebote an oder für Startchancen-Schulen, die

  • zur Förderung der Selbstregulationskompetenzen von Kindern und Jugendlichen beitragen,
  • gezielt sicherheitsrelevante Kompetenzen wie z. B. Schwimmen oder Radfahren vermitteln,
  • eine dauerhafte Integration in den sozialen Nahraum ermöglichen,
  • eine langfristige Einbindung der Schüler*innen in den Vereinssport fördern und/oder
  • auf das Erreichen individueller sportlicher Ziele ausgerichtet sind

Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind nordrhein-westfälische

  • Sportvereine,
  • Stadt- und Gemeindesportverbände,
  • Stadt- und Kreissportbünde,
  • Fachverbände,
  • Freie Träger (z. B. der Kinder- und Jugendhilfe) und
  • Private Anbieter (z. B. Schwimmschulen).

Wie kann ich einen Antrag stellen und wer berät inhaltlich?

  • Eine Antragsstellung ist jederzeit über das Förderportal für das laufende Schuljahr (2024/25) und das neue Schuljahr (2025/26) möglich.

Wichtige Informationen:

Ansprechpartnerin im SSB Krefeld:

Frau Rieke von der Heiden

02151 15408-13

rieke.vdheiden@ssb-krefeld.de

Antragsberechtigt sind Krefelder Vereine, die mindestens ein Jahr dem Stadtsportbund Krefeld e. V. angehören. Die Förderung soll daher grundsätzlich Maßnahmen fördern, die zur Verbesserung der unmittelbaren Sportausübung auf den Sportanlagen dienen. Es werden nur Maßnahmen bezuschusst, die der aktiven Sportausübung dienen.

Ausführlichere Informationen zu den Fördervoraussetzungen, zum Antragsverfahren und den Bewilligungsbedingeungen für die Gewährung von Zuschüssen finden Sie hier: Krefeld macht Sport

Stadt Krefeld,  FB 52

Antrag an sport@krefeld.de

Die Stadt Krefeld nimmt die Sportförderung auf Grundlage des Art. 28 II GG im Rahmen ihrer Selbstverwaltung als freiwillige kommunale Aufgabe wahr. Der Stadtsportbund Krefeld e.V. und seine in diesem Verbund zusammengeschlossenen Sportvereine sowie Fachverbände erfüllen mit ihren Sportangeboten wichtige Aufgaben der kommunalen Daseinsvorsorge.

Antragsberechtigt sind die Vorstände gemeinnütziger Krefelder Sportvereine, in denen Jugendarbeit geleistet wird und die mindestens ein Jahr lang Mitglied des Stadtsportbundes Krefeld e. V. sind. Die Anträge auf Zuschüsse im Rahmen dieser Sportförderrichtlinien sind beim Fachbereich Sport und Sportförderung in Schriftform (Mail oder Brief) einzureichen.

Der Zuschuss ist ausschließlich für den im Antrag genannten Zweck zu verwenden. Änderungen sind nur mit Zustimmung der Stadt Krefeld zulässig. Der Oberbürgermeister ist ermächtigt, eine Förderzuwendung bis zum Höchstbetrag von 2.000,00 EUR auch dann anzuerkennen, wenn die in den Sportförderrichtlinien enthaltenen Voraussetzungen zwar nicht erfüllt sind, eine Förderung unter Berücksichtigung des Einzelfalls aber geboten ist.

Fördermaßnahmen:

  • Zuschüsse zum Betrieb und zur Unterhaltung vereinseigener Sportanlagen
  • Zuschüsse für Mitglieder und Übungsleiter*innen
  • Förderung von Sportveranstaltungen mit überregionaler Bedeutung
  • Fahrtkostenzuschüsse
  • Jubiläen
  • Projektförderung

Genauere Informationen zu den Sportförderrichtlinien der Stadt Krefeld finden Sie hier: Sportförderrichtlinien der Stadt Krefeld

Stadt Krefeld, FB 52

und ein Startpaket erhalten!

Ein J-TEAM ist der perfekte Zusammenschluss für junge Menschen im Alter von 13 bis 26 Jahren, die sich ehrenamtlich engagieren und eigene Ideen verwirklichen möchten.

Egal, ob du ein Sportevent auf die Beine stellen, ein soziales Projekt starten oder den Verein aktiv mitgestalten willst – als J-TEAM habt ihr die Freiheit, kreativ zu werden und Verantwortung zu übernehmen. Das Beste: Ihr seid nicht allein! Euer Team profitiert von Unterstützung, Netzwerken und Fördermöglichkeiten.

Ein J-TEAM kann in Sportvereinen, Bünden oder Fachverbänden gegründet werden. Ihr braucht mindestens vier motivierte Mitglieder, eine gemeinsame Idee und den Willen, etwas zu bewegen.

Bereit für den ersten Schritt? Dann startet jetzt euer eigenes J-TEAM und erhaltet ein Starterpaket mit folgenden Inhalten:

J-TEAM STARTERPAKET BEANTRAGEN

Bewerben können sich bis zum 31.10.25 zivilgesellschaftliche Organisationen mit Projekten/Aktivitäten, die:

  •         Engagement für die europäische Idee zeigen und sich inhaltlich mit Europa und europäischen Themen auseinandersetzen,
  •         Akteure aus Nordrhein-Westfalen mit Akteuren aus den Staaten des Europarats durchführen / durchgeführt haben,
  •         vorbildlich, innovativ und kreativ sind sowie Wirkung entfalten und als Beispiele guter Praxis weitere Akteure dazu inspirieren und motivieren können, sich für die europäische Idee zu engagieren,
  •         inhaltlich über reguläre aktive Städtepartnerschaftsarbeit hinausgehen

Prämierte erhalten mit den Auszeichnungen auf sie zugeschnittene Angebote der Landesregierung zur Vernetzung und für ihre Öffentlichkeitsarbeit sowie vielfältige Informationen, die ihr Engagement unterstützen. Beide Auszeichnungen sind undotiert und haben keine Laufzeitbeschränkung. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bewerben Sie sich mit Ihrem grenzüberschreitenden Projekt für den Grenzlandpreis 2025!

Setzt Ihr Projekt sich besonders für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen den Niederlanden und Nordrhein-Westfalen ein? Und könnte es als Vorbild für die gesamte Grenzregionen dienen? Dann bewerben Sie sich für den Grenzlandpreis 2025!

Der Grenzlandpreis

Nordrhein-Westfalen und die Niederlande arbeiten stets intensiv und grenzüberschreitend zusammen. Auf verschiedensten Ebenen kooperieren Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Behörden miteinander und widmen sich Themen von grenzüberschreitender Bedeutung. Dabei verdienen Projekte, welche die beiden Länder innovativ miteinander verbinden, besondere Aufmerksamkeit. Um ein solches Projekt zu würdigen, wird am 11. Dezember 2025 während der Grenzlandkonferenz in Sittard zum sechsten Mal der gemeinsame Grenzlandpreis verliehen.

Ausgezeichnet werden Projekte, die sich auf besondere Weise für das grenzüberschreitende Miteinander engagieren, indem sie sich für das Zusammenrücken der niederländischen und nordrhein-westfälischen Gesellschaften einsetzen und das Überbrücken von Grenzhindernissen aktiv angehen.

Die Bewerbungen werden von einer fachkundigen Jury beurteilt, deren Mitglieder sich auch selbst aktiv für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen den Niederlanden und Nordrhein-Westfalen engagieren.

Die drei Finalisten werden vier Wochen vor der Grenzlandkonferenz informiert und erhalten die Chance sich auf der Grenzlandkonferenz mit einem eigenen Video zu präsentieren. Die Videos der Finalisten werden durch die Organisatoren der Grenzlandkonferenz finanziert und können anschließend für die Onlineauftritte der Projekte genutzt werden. Das Siegerprojekt wird zudem während der Grenzlandkonferenz bekannt gegeben und erhält ein Preisgeld von 5.000 Euro.

Bewerbung

Wenn Ihr Projekt einen Bezug zu den Niederlanden und Nordrhein-Westfalen hat sowie eine aktive Phase im Zeitraum von Juni 2024 bis Dezember 2025. Das Projekt hat nicht vor Juni 2024 geendet und ist mindestens seit April 2025 aktiv?

Dann senden Sie bis spätestens 1. September 2025 eine schriftliche Bewerbung an
preis@grenzsland.eu in der Sie kurz (maximal 2 DIN A4-Seiten) auf Niederländisch oder Deutsch erklären, was das Projekt beinhaltet.

Bitte beschreiben Sie in jedem Fall die folgenden Punkte:

  1. eine Kurzbeschreibung des Projekts, inkl. Durchführungszeitraum, Partner, Zielpublikum, Inhalten, Finanzierung (öffentlich oder privat),
  2. eine Erläuterung der positiven Effekte auf das Miteinander zwischen Nordrhein-Westfalen und den Niederlanden sowie auf die Grenzregion,
  3. die Beweggründe für die Umsetzung des Projekts,
  4. Angaben zum innovativen Charakter des Projekts,
  5. Angaben zur Nachhaltigkeit des Projekts,
  6. Auskunft über bereits erhaltene Auszeichnungen; wenn ja, welche?
  7. ggf. Publikationen, Berichte, Prospekte und Presseartikel über das Projekt, als Anlage.
  8. ggf. Hinweise auf Internetseiten des Projekts.
  9. Kontaktdaten.

Reichen Sie Ihre Bewerbung bitte nur ein, wenn sie alle nachstehenden Bedingungen erfüllt:

  1. Das Projekt hat mindestens einen Bezug zu den Niederlanden und Nordrhein-Westfalen. Andere Länder und Regionen dürfen zusätzlich ebenfalls einbezogen sein.
  2. Das Projekt muss bis spätestens 30.04.2025 begonnen haben.
  3. Wenn das Projekt bereits abgeschlossen ist, darf das Ende nicht vor dem 30.06 2024 gelegen haben.
  4. Der Grenzlandpreis ist für Projekte gedacht, Personen werden nur in Ausnahmefällen ausgezeichnet.

Die Art und Weise, wie das Projekt finanziert wird, ist für die Vergabe des Preises nicht ausschlaggebend.

Finalisten des Vorjahres dürfen sich erneut bewerben, das Gewinnerprojekt des Vorjahres ist jedoch von der Teilnahme ausgeschlossen.

Weitere Informationen

Haben Sie noch Fragen zur Bewerbung um den Grenzlandpreis? Dann wenden Sie sich gern via Mail an preis@grenzsland.eu

Der Grenzlandpreis wird gemeinsam verliehen und finanziert durch:

Die Landesregierung startete im Jahr 2021 mit ersten Maßnahmen zur Umsetzung der Engagementstrategie. Hierzu gehört auch das Förderprogramm »2.000 x 1.000 Euro für das Engagement«. Unter dem diesjährigen Förderthema „Engagiert in die Zukunft – junges Engagement fördern und neue Projekte gestalten“ werden Projekte gefördert, die von jungen Engagierten selbst durchgeführt werden oder junges Engagement stärken. Eine Antragstellung für die Förderperiode 2025 ist vom 5. Mai bis zum 1. November 2025 möglich.

Ausführlichere Informationen zu den Fördervoraussetzungen und dem Antragsverfahren finden Sie hier.

Mit dem Inklusionsscheck werden gute Ideen und Aktivitäten vor Ort mit 2.000 Euro pro Scheck unterstützt.
Gefördert werden können Maßnahmen und Projekte zur Verbesserung der Barrierefreiheit und zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, die noch in diesem Jahr in Nordrhein-Westfalen stattfinden.
Alle Anträge können während der Antragsphase online gestellt werden unter soziales.web
Die Auswahl der finanziell unterstützten Vorhaben richtet sich nach dem Eingang des Antrags.

Weitere Informationen finden Sie hier

Sie haben eine tolle Projektidee, die Grenzen überwindet und der deutsch-niederländischen Freundschaft neue Wege aufzeigt? Dann können Sie vielleicht von der aktuellen INTERREG VI-Förderung profitieren.

Es gibt vier Projektkategorien:

  • Bildung
  • Gesundheitsversorgung
  • Zusammenarbeit zwischen Bürgern
  • Zusmmenarbeit zwischen Verwaltungen

Zusätzlich gibt es drei Förderarten:

  • Pauschale Förderung 750,00 €
  • Förderung bis 25.000,00 €
  • Förderung über 25.000,00 €

Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Was wird gefördert?

Im neuen “Kleinprojektefonds” können wieder grenzüberschreitende Klein- und Mini-Projekte mit EU-Mitteln unterstützt werden. Die Förderung ist an die Bedingung geknüpft, dass es sich um mindestens zwei Projektpartner handelt, von denen einer im deutschen und einer im niederländischen Programmgebiet ansässig sein muss. Die Projektideen müssen eine der vorgegebenen Kategorien zuzuordnen sein

Fördervolumen?

Miniprojekt: Förderung in Höhe von 750 €
Kleinprojekt: maximale Förderung in Höhe von 25 Tsd. €

Fördergeber?

Euregio

Wo finde ich genaue Informationen? Wo beantrage ich?

Miniprojekt-Förderung: https://euregio-rmn.de/de/foerderungen/miniprojekte/
Kleinprojekt-förderung: https://euregio-rmn.de/de/foerdermoeglichkeiten-bis-25-000-e/

Das Bildungspaket bietet 2 Millionen Kindern und Jugendlichen neue Zukunftschancen.

Kinder, deren Eltern leistungsberechtigt nach dem SGB II (Bürgergeld oder Sozialgeld) sind oder Sozialhilfe nach dem SGB XII, Leistungen nach AsylbLG, Wohngeld oder den Kinderzuschlag nach dem BKGG beziehen, können durch das Bildungspaket finanziell unterstützt und gefördert werden.

Unterstützung gibt es vor allem:

  • bei der Finanzierung der Lernmaterialien
    (130 € zu Schuljahresbeginn, 65 € zu Halbjahresbeginn)
  • bei der Bereitstellung von warmen Mahlzeiten am Mittag in Schule, Kita oder Tagespflege
  • bei ein- oder mehrtägigen Ausflügen mit der Kita oder Schule
    (Alle Kosten werden übernommen)
  • Übernahme des Eigenanteils beim ermäßigten Schokoticket
  • bei Leistungsproblemen der Kinder
    (ergänzende Lernförderung/Nachhilfe z. B. zum Erreichen des Schulabschlusses)

Der letzte und interessanteste Punkt für alle Sportinteressierten ist folgender:

Das Bildungspaket übernimmt Beiträge von bis zu 15,00 € im Monat für Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahren. So ist es Kindern z. B. möglich regelmäßig nicht nur im Schulsport, sondern in der Freizeit mit Freunden sportlich aktiv zu sein (Vereins-, Kultur oder Freizeit-/Ferienangebote). Jugendliche ab dem 15. Lebensjahr können den Antrag auf den Zuschuss aus dem Bildungspaket selbst stellen.

Weitere Informationen und Anträge zum Download finden Sie unter www.krefeld.de

Fördermöglichkeiten innerhalb dieses Programms:

  • niederschwellige Projekte mut kurzer Laufzeit (max. Zuschuss: 5.000 €)
  • größere Projekte für Barrierefreiheit (max. Zuschuss: 450.000 €)
  • bestehende ambulante Angebote (max. Zuschuss: 200.000 €)
  • neue ambulante Angebote (max. Zuschuss: 400.000 €)
  • (Um-)Bau von Immobilien (max. Zuschuss: 300.000 €)

Genaue Informationen zu den Fördermöglichkeiten finden Sie hier.

Ob es um die Anschaffung neuer Sportgeräte, die längst fällige Renovierung des Vereinshauses oder ein neues Musikprojekt geht. Wir unterstützen Vereine und Organisationen in unserer Region. Reichen Sie einfach Ihr Projekt ein und werden Teil unserer Aktion.

Hinweis: Bevor Sie sich registieren, wenden Sie sich bitte mit dem Wunsch zur Registierung per E-Mail an: post.naeher-dran@sparkasse-krefeld.de. Im Anschluss erhalten Sie die Freigabe sich anmelden zu können.

  1. Verein registrieren
  2. Projekt vorstellen
  3. Projekt umsetzen

Anschließend Anmeldung unter: skkr-naeherdran.de

(Stand 17.04.2025)

Weitere Informationen rund um die Förderprogramme können Sie bei den nachfolgend angegebenen Ansprechpartnern anfordern.
Stadtsportbund Krefeld e. V.
Fabian Rademacher
fabian.rademacher@ssb-krefeld.de
Telefon: 02151 – 15 40 818