Aktuelle Regelungen für den Sport

Die Coronaschutzverordnung des Landes NRW hat aktuell Anpassungen erfahren, welche sich auf die Sportausübung auswirken und ab dem 28.05.2021 in Kraft treten.

Konkret gelten in Krefeld ab dem 28.05.2021 unter Berücksichtigung der maßgebenden Inzidenzstufe 3 folgende Regelungen für die Sportausbildung:

  •  im Freien ist die gemeinsame Sportausübung, einschließlich Ausbildung, Training und Wettkampf zulässig
    – von Personen des eigenen Hausstandes,
    – von Personen aus zwei Hausständen sowie immunisierte Personen, die vollständig geimpft oder genesen sind und keine akute Infektion bzw. typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 aufweisen
    – ausschließlich immunisierter Personen, die vollständig geimpft oder genesen sind und keine akute Infektion bzw. typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 aufweisen
    – in Gruppen von höchstens 25 jungen Menschen bis zum Alter von einschließlich 18 Jahren zuzüglich bis zu zwei Ausbildungs- und Aufsichtspersonen
  • im Freien ist darüber hinaus die gemeinsame kontaktfreie Sportausübung von maximal 25 Personen über 18 Jahre erlaubt
  • zwischen verschiedenen Trainingsgruppen ist ein Mindesabstand von  fünf Metern einzuhalten
  • die Nutzung von Gemeinschaftsräumen einschließlich Umkleiden und Duschanlagen ist unzulässig
  • der Zutritt von Zuschauern zu Sportanlagen unter freiem Himmel ist für bis zu 100 Personen mit Negativtestnachweis und sichergestellter einfacher Rückverfolgbarkeit möglich, wenn die Regelungen zum Mindestabstand eingehalten werden.
  • bei fest zugewiesenen Sitz- oder Stehplätzen ist der Zutritt von bis zu 500 Personen mit Negativtestnachweis, sichergestellter besonderer Rückverfolgbarkeit und bei Einhaltung der Vorschriften zum Mindestabstand zulässig; eine Besetzung fester Sitzplätze im Schachbrettmuster reicht  in diesem Zusammenhang aus
  • die Durchführung von Anfänger- und Kleindkinderschwimmkursen sind in Hallenbädern in Gruppen von höchstens 10 Kindern und in Freibädern in Gruppen von höchstens 20 Kindern gestattet
  • Sportfeste und ähnliche Sportveranstaltungen sind weiterhin untersagt

Die Sportausübung in geschlossenen Räumen (Hallen etc.) ist ebenfalls weiterhin unzulässig.

Ausnahmen der o.g. Regelungen gelten für den Reitsport, den ärztlich verordneten oder unter ärztlicher Betreuung und Überwachung durchgeführte Rehabilitationssport, den Berufssport sowie den Profisport inkl. der Athleten von Bundes- und Landeskadern an den jeweiligen Stützpunkten und an den verbandszertifizierten Nachwuchsleistungszentren.

Es wird davon ausgegangen, dass unter Beachtung der o.g. Bestimmungen die herkömmlichen Belegungsszeiten auf den städtischen Sportfreianlagen wieder genutzt werden. Ein gesonderter Antrag zur Nutzung der städtischen Sportfreianlagen ist in diesem Zusammenhang nicht nötig. Bei der gewünschten Nutzung von Zeiten, die von den originären Nutzungszeiten abweichen, ist ein gesonderter Antrag erforderlich. Richten Sie diesen bitte an timo.kannenberg@krefeld.de.

Die o.g. Regelungen der Coronaschutzverordnung des Landes NRW gelten solange die Inzidenz in Krefeld nicht stabil unter 50 liegt  bzw. die Inzidenz den Wert von 100 nicht an 3 Tagen in Folge übersteigt. Sollten Zuwiderhandlungen gegen obige Regelungen festgestellt werden, wird um Information des Kommunalen Ordnungsdienstes unter der Rufnummer 02151 86-2225 gebeten.

(Quelle: Information des Fachbereichs Sport und Sportförderung, 27.05.2021)

Hier finden Sie das Öffnungsschema des LSB NRW gültig ab 28. Mai 2021.

Geänderte Coronaschutzverordnung

Folgende Mitteilung des Fachbereichs Sport und Sportförderung möchten wir Ihnen gerne zur Verfügung stellen. Unterhalb der Mitteilung finden Sie eine übersichtliche Darstellung des LSB, welche Regelung bei welcher 7-Tage Inzidenz gilt.

“Sehr geehrte Damen und Herren,

die Coronaschutzverordnung des Landes NRW hat mit Gültigkeit vom 15.05.2021 Anpassungen erfahren, welche in Abhängigkeit zu den jeweiligen 7-Tages Inzidenzen Auswirkungen auf das Sportgeschehen hat.  Erste Lockerungen können bei einer stabilen (5 Werktage in Folge) 7-Tages-Inzidenz unter dem Wert von 100 in Kraft treten. Die 7-Tages Inzidenz liegt in Krefeld derzeit (Stand 17.05.2021) bei 103,3. Somit gelten in Krefeld weiterhin unverändert die Regelungen des Bundesinfektionsschutzgesetzes fort.

Konkret bedeutet dies zurzeit:

  • die Sportausübung von kontaktlosen Individualsportarten, die alleine, zu zweit oder ausschließllich mit Mitgliedern des eigenen Hausstandes ausgeübt werden kann, ist im Freien gestattet.
  • Kinder bis einschließlich 13 Jahre können in Gruppen von fünf Kindern gemeinsam und konktaktlos im Freien Sport ausüben, Anleitungspersonen müssen einen negativen Coronatest, welcher nicht älter als 24 Stunden sein darf, vorlegen können.
  • die sportliche Ausbildung darf nur im Einzelunterricht erfolgen (ein Sportler mit einem Trainer), kontaktloses Mannschaftstraining bzw. Mannschaftstraining in 2-er Gruppen ist nicht gestattet.
  • die Sportausübung in geschlossenen Räumen ist nicht gestattet.
  • Für den Reitsport, den Berufssport und den Sport an Leistungskadern des Bundes und Landes gelten abweichende Regelungen.

Aufgrund der o.g. Regelung bleiben die Sportanlagen der Stadt Krefeld grundsätzlich weiterhin geschlossen. Sie haben die Möglichkeit, die Öffnung von städtischen Sportfreianlagen für die Durchführung von Kindertraining beim Fachbereich Sport und Sportförderung zu beantragen. Wenden Sie sich hierfür bitte an timo.kannenberg@krefeld.de.

Sobald absehbar ist, dass es aufgrund des Infektionssgeschehens in Krefeld zu abweichenden Regelungen kommen wird, werden Sie selbstverständlich über die genaue Rechtslage informiert.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Kannenberg”

Regelungen für den Sportbetrieb:

Regeln für Sportbetrieb Inzidenz über 100__Stand 14.05.2021
Regeln für Sportbetrieb Inzidenz 50 bis 100__Stand 14.05.2021
Regeln für Sportbetrieb Inzidenz unter 50__Stand 14.05.2021

Fair Play-Preis „Jung, sportlich, FAIR“

Die Fair Play-Initiative der Deutschen Olympischen Gesellschaft e.V. (DOG) schreibt auch dieses Jahr wieder den Fair Play-Preis „Jung, sportlich, FAIR“ aus.
Mit „Jung, sportlich, FAIR“ sollen auch 2021 wieder faire Gesten im Sport sowie Projekte von Jugendlichen zur Thematik Fair Play ausgezeichnet werden.

Teilnehmen können alle jugendlichen Sportler*innen im Alter von 12 bis 18 Jahren. Die Gewinner erhalten über ihren Verein eine Fördersummen von bis zu 500 Euro. Bewerbungsschluss ist der 31. Dezember 2021.

Die Fair Play-Initiative der DOG
Die DOG tritt in der deutschen Sportlandschaft als federführende Kraft der Fair Play-Initiative für die Einhaltung und die Verbreitung des Fair Play-Gedankens im Sport und in der Gesellschaft ein. Fair Play spielt im Leistungs- wie im Breitensport eine entscheidende Rolle. Denn Fair Play ist mehr als die Befolgung der Regeln. Fair Play macht den Geist des Sports aus und fordert Handeln nach innerer Einstellung. Daher muss Fair Play ständig neu bewusst gemacht werden. Dies ist nicht nur eine Sache des Wissens, sondern vor allem des Verhaltens.

Ausschreibung und Bewerbungsformular zum Download
Ausschreibung Jung sportlich FAIR 2021

Übersicht Regelungen Sportbetrieb

Mit der nachfolgenden Tabelle hat der LSB eine übersichtliche Zusammenfassung der aktuell gültigen Regelungen im Sport erstellt:

Übersicht Regeln für Sportbetrieb 3.5.2021