Wichtige Info: Erstattung der außerunterrichtlichen Sport- und Betreuungsangebote der Primarstufe und der Sek I im Zuge von COVID-19

Das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen hat sich gemeinsam mit den Kommunen dazu verpflichtet, die Finanzierungszusagen für die Ganztags- und Betreuungsangebote aufrecht zu erhalten – unabhängig davon, ob diese im Zuge von COVID-19 durchgeführt werden konnten oder nicht.

Vereine, die Bewegungs-, Spiel- und Sport- oder Betreuungsangebote im Ganztag für das 2. Schulhalbjahr 2019/2020 gemeinsam mit Schule oder dem Träger des Ganztages geplant und durchgeführt haben bzw. durchführen wollten, bis auf Grund der Corona-Schutzmaßnahmen der Unterrichtsbetrieb und somit auch die vereinbarten Angebote eingestellt werden mussten, können diese nun dennoch abrechnen. Ausgangspunkt der Rechnungsstellung ist der ursprünglich vereinbarte Umfang. Die Schulträger und Träger des Ganztages wurden darüber am Montag, 01.07.2020, von Seiten der Kommune in Kenntnis gesetzt. Bitte wenden Sie sich zur Abrechnung Ihrer Angebote an den jeweiligen Träger des Ganztages. Zu Ihrer Information ist hier das Schreiben des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen hinterlegt.