Weitere Hilfen für Vereine
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Vereinsvertreterinnen und Vereinsvertreter,
kurz vor den Ostertagen melden wir uns mit weiteren Informationen bei Ihnen.
Soforthilfeprogramm des Landes NRW für Sportvereine (10 Millionen Euro)
Geholfen werden soll Sportvereinen, denen durch die Coronakrise aktuell eine Zahlungsunfähigkeit droht. Anträge können ausschließlich online ab dem 15.04.2020 bis zum 15.05.2020 im Förderportal des Landessportbundes NRW gestellt werden. Hinweise zum Verfahren werden ab dem 09.04.2020 auf der Website des Landessportbundes NRW veröffentlicht. Vereine müssen dabei detaillierte Angaben zu ihrer Einnahme- und Ausgabesituation machen. Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses in Höhe von 60 Prozent des nachgewiesenen Fehlbedarfs. Die Höchstförderung beträgt 50.000,- Euro.
Erhöhte Übungsleiterförderung (3 Millionen Euro)
Das mit 7,56 Millionen Euro ausgestattete Programm zur Förderung der Übungsarbeit in den Sportvereinen („Übungsleiterförderung“), das regelmäßig von 7000 bis 8000 Vereinen in Anspruch genommen wird, wird angesichts der Coronakrise von der Staatskanzlei um 3 Millionen Euro bzw. rund 40 Prozent aufgestockt. Damit soll die Bindung der für den Vereinsbetrieb unerlässlichen (auch nebenberuflich oder als Honorarkräfte tätigen) Übungsleiter*innen unterstützt werden. Ein Vorziehen der Auszahlung (normaler Auszahlungstermin ist Oktober/November) auf den Sommer wird angestrebt. Anträge sind online über das Förderportal des Landessportbundes NRW möglich.
Ein entsprechendes Vereinsmailing wird heute noch vom LSB an alle Vereine gesandt.
Unverändert ist außerdem eine Beteiligung von Vereinen, Bünden und Verbänden an folgenden Programmen möglich:
Soforthilfeprogramm des Bundes
Das am 27. März 2020 auf der Website des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIDE) gestartete Soforthilfeprogramm für Kleinunternehmen und Soloselbständige steht auch Sportvereinen grundsätzlich offen, wenn sie unternehmerisch tätig sind. Auch selbständige Übungsleiter*innen/Trainer*innen können bei Vorliegen der Voraussetzungen Anträge stellen. Genaueres ergibt sich aus den auf der Website des MWIDE veröffentlichten Informationen. Antragstellungen sind ausschließlich online möglich und können bis zum 31.05.2020 gestellt werden. Die Pauschalzuschüsse betragen 9.000,- bis 25.000,- Euro.
Weitere Informationen
Mit unserer Corona bedingten Neuschöpfung KIBAZ im Kinderzimmer können bewegte Ostergrüße in die Familie, an die Nichten und Neffen und alle Kinder und Eltern im Freundes- und Bekanntenkreis geschickt werden. Das wird spannend, bewegt und bunt!
Trotz der widrigen Umstände wünschen wir Ihnen schöne Osterfeiertage!