Förderprogramm 1000 x 1000
Der Förderschwerpunkt wird jährlich durch das für Sport zuständige Landesministerium festgesetzt. Es handelt sich immer um Förderungen von zusätzlichen Maßnahmen in Bereichen mit unterschiedlichen gesellschaftlichen Bezügen, die aktuelle sportpolitische Aspekte aufgreifen und gesellschaftlich relevant sind.
Ziel des Landesprogramms „1000 x 1000 – Anerkennung für den Sportverein“ ist es, die Kooperation zwischen Sportvereinen und Schulen bzw. Kindertageseinrichtungen zu intensivieren, inklusive Angebote für Menschen mit und ohne Behinderungen zu entwickeln und umzusetzen, die integrative Arbeit von Sportvereinen zu unterstützen und Fördermöglichkeiten für den Gesundheits- und Breitensport zu schaffen.
I. Förderschwerpunkte
Für das Jahr 2019 gelten folgende Förderschwerpunkte:
- Kooperation Sportverein mit Schulen
- Kooperation Sportverein mit Kindertageseinrichtungen
- Mädchen und Frauen im Sport
- Integration
- Inklusion
- Gesundheitssport
- Sport der Älteren
Eine Liste beispielhafter förderfähiger Maßnahmenbeschreibungen steht zum Download bereit. Diese Liste ist nicht abschließend. Bitte beachten Sie, dass im Rahmen der Maßnahmendurchführung auch die Anschaffung von zusätzlich benötigten Spiel- und Sportgeräten möglich ist.
II. Vorzeitiger Maßnahmenbeginn
Die Beantragung des vorzeitigen Maßnahmenbeginns ist seit dem Jahr 2018 nicht mehr erforderlich.
Förderfähig sind Maßnahmen, die im Zeitraum 01.01. – 31.12. des jeweiligen Förderjahres durchgeführt werden. Dies bedeutet, dass auch die rückwirkende Förderung von im Jahresverlauf bereits durchgeführten Maßnahmen möglich ist (!).
III. Zuwendungsempfänger
An der Förderung des Landes Nordrhein-Westfalen können die Sportvereine partizipieren, die als gemeinnützig anerkannt sind und deren Satzung die Pflege des Sports oder einer Sportart bestimmt (ggf. auch neben anderen Zwecken) und die Mitglied in einem Fachverband sowie zugleich Mitglied im jeweiligen Stadt- bzw. Kreissportbund sind.
IV. Zuwendungsvoraussetzungen
Pro Sportverein können jährlich bis zu drei Maßnahmen berücksichtigt werden, die aus drei unterschiedlichen Förderschwerpunkten stammen müssen (Ganztag/Kita wird dabei als ein Schwerpunkt bewertet). Die Zuwendung beträgt je Maßnahme 1.000,- Euro, insgesamt also maximal 3.000,- Euro.
Die Beantragung von Maßnahmen kann einzeln oder gesammelt in einem Förderantrag erfolgen.
VI. Zuwendungsfähige Ausgaben
Zuwendungsfähig sind alle Sachausgaben (auch Honorarausgaben, allerdings mit Ausnahme des Teilförderbereiches Ganztag des Schwerpunktes 1), die im Zusammenhang mit der Maßnahme im Sinne der Förderschwerpunkte stehen. Ausgaben, die dem regulären Vereinsbetrieb zuzuordnen sind, sind ebenso wie Ausgaben für hauptberufliches Personal nicht zuwendungsfähig. Darüber hinaus sind Ausgaben, die bereits durch Dritte erstattet werden, ebenfalls nicht zuwendungsfähig (z. B. Ausgaben für hauptberufliches Personal und Honorare im Bereich Ganztag). Tiefergehende Informationen zu förderfähigen Ausgaben entnehmen Sie bitte den zum Download bereit gestellten Förderrichtlinien.
VII. Antragsstellung
In 2019 müssen die Förderanträge bis zum 31.07.2019 eingereicht werden.
Neu: Die Förderanträge können ab dem Jahr 2019 direkt im Förderportal des Landessportbundes NRW (foerderportal.lsb-nrw.de) gestellt werden.
Für die Anmeldung im Förderportal werden die Zugangsdaten benötigt, welche bereits für die Anmeldung in der Vereinsverwaltung verwendet werden.
Anträge, die nach Ablauf der Frist eingehen, können dann berücksichtigt werden, wenn noch Fördermittel zur Verfügung stehen.
Weitere Informationen finden Sie unter http://go.lsb.nrw/1000×1000.
VIII. Förderrichtlinie und Formulare
Die Förderrichtlinien sind Ihrem Verein per E-Mail zugegangen, sie können diese zudem downloaden. Über das Verwendungsnachweisverfahren werden Sie vom LSB NRW zu einem späteren Zeitpunkt informiert.
Sportjugend im SSB Krefeld e. V. Antonia Storm Antonia.Storm@ssb-krefeld.de Telefon: 02151 – 15 40 817 |
Landessportbund NRW e. V. Referat Förderprogramme / KJP Postfach 10 15 60 47015 Duisburg 1000×1000@lsb.nrw |