Sportausschuss beschließt umgehende Auszahlung der Sportfördermittel
Nach dem am 11. Mai 2020 die ersten Lockerungen im Breiten- und Freizeitsport umgesetzt wurden, folgte in der vergangenen Woche ein weiterer Lichtblick für die Krefelder Sportvereine.
Um die Vereine finanziell zu entlasten hat der Sportausschuss am 12. Mai 2020 entschieden, die Sportfördermittel 2020 vorzeitig an die Vereine auszuzahlen. Für die einstimmigen Beschlüsse bedankt sich der SSB Krefeld bei allen Ausschussmitgliedern.
- Die Vereine erhalten wie im Vorjahr 4,50 Euro für jedes jugendliche Mitglied sowie 46,50 Euro für jede(n) Übungsleiter*in.
- Ebenfalls deutlich früher erhalten Vereine, welche Krefelder Bezirkssportanlagen in Eigenregie führen, ihren Unterstützungszuschuss von 25.000 Euro für energetische Mittel ausgezahlt. Dies bedeutet neben den herkömmlichen Nebenkostenzuschüssen ein Aufschlag von 13,06 Prozent.
- Als besondere Soforthilfe-Sondermaßnahme besteht für Vereine, die durch die derzeitige Corona-Krise eine finanzielle Unterdeckung erwarten, bzw. bereits erfahren haben, ab sofort die Möglichkeit, einen finanziellen Zuschuss zu beantragen:
Geholfen werden soll Sportvereinen, denen durch die Corona Krise eine wirtschaftliche Planunterdeckung droht, bzw. schon eingetreten ist.
Anträge sind ab sofort bis zum 31.05.2020 an info@ssb-krefeld.de einzureichen.
Vereine müssen dabei detaillierte Angaben zu ihrer Einnahme- und Ausgabesituation machen.
Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren einmaligen Zuschusses in Höhe von 100 Prozent (bis 1.500,- EUR Zuschussbetrag), bzw. 50 % (ab 1.500,- EUR Zuschussbetrag). Die Höchstförderung beträgt 7.500,- Euro.
Das Antragsformular kann ab sofort per E-Mail an info@ssb-krefeld.de beim SSB Krefeld angefordert werden. Die vollständig ausgefüllten Anträge sind bis spätestens 31.05.2020 ebenfalls an info@ssb-krefeld.de einzureichen. Der Zeitraum ist so kurz gewählt, damit noch im Sportausschuss am 19.06.2020 über die Anträge entschieden werden kann und somit die Hilfe bei den betroffenen Vereinen möglichst schnell ankommt.
Beachten Sie die grundlegenden Antragsvoraussetzungen:
Bedingung für die Gewährung der Soforthilfe ist eine durch die Corona-Pandemie verursachte wirtschaftliche Planunterdeckung Liquiditätsengpass, der zu einer Existenzgefährdung der Organisation in Form einer drohenden Zahlungsunfähigkeit führen könnte. Ebenso ist die Mitgliedschaft im SSB Krefeld Voraussetzung für eine Antragstellung.
Für Rückfragen steht Ihnen die Geschäftsstelle des SSB zu den bekannten Geschäftsstellenzeiten zur Verfügung.