Moderne Sportstätten 2022
25 Vereine haben 74 Anträge eingereicht
Gesamtsumme von über 10 Millionen Euro zeigt den Sanierungsstau
Insgesamt 300 Millionen Euro stehen im Rahmen des Programms „Moderne Sportstätte 2022“ zur Verfügung, von denen Sportvereine und -verbände in noch nie da gewesenem Ausmaß profitieren können. Mit diesem einzigartigen Förderprogramm stärkt das Land Nordrhein-Westfalen seine Stellung als Sportland Nummer Eins.
Aus dem 300 Millionen Paket stehen für Krefeld 3.069.225 Euro (Fünffache der Sportpauschale 2018 613.845 Euro) zur Vergabe bereit. Als Stichtag zur Abgabe für die Anträge hatte der SSB Krefeld den 31.03. festgesetzt. Nun liegen der Entscheidungskommission im SSB 74 Anträge aus 25 von 42 antragsberechtigten Vereinen vor. Mit einer Gesamtantragssumme von über 10 Millionen Euro wird nochmals deutlich, welch hoher Sanierungsstau in den Krefelder Sportvereinen vorliegt. Dies ist allerdings kein alleiniges Krefelder Problem, sondern kann bundesweit betrachtet werden.
Die Kommission, welche aus jeweils vier Vertreter*innen des SSB Krefeld und der Mitgliedsvereine besteht, wird nun die Anträge sichten und eine Prioritätenliste erarbeiten. Im Weiteren werden die Ergebnisse der Stadtverwaltung vorgestellt und besprochen, bevor die abgestimmte Prioritätenliste an die Staatskanzlei NRW weitergeleitet wird und dort ihren endgültigen Beschluss erhält.
Mit dem Programm „Moderne Sportstätte 2022“ werden Investitionsmaßnahmen zur Modernisierung, Instandsetzung, Sanierung, Ausstattung, Entwicklung sowie zum Umbau und Ersatzneubau von Sportstätten und -anlagen gefördert. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf energetischer und digitaler Modernisierung, Geschlechtergerechtigkeit und der Herstellung von Barrierefreiheit bzw. -armut sowie auf Maßnahmen zur Vermeidung von Unfällen, Verletzungen und Schäden im Sport.
Info zur Antragsberechtigung
Bei Stellung des Förderantrages ist die Mitgliedschaft des Vereins in einem SSB und einem Fachverband des LSB NRW nachzuweisen (Doppelmitgliedschaft)
- Der Verein ist
- Eigentümer der Sportstätte oder
- Mieter oder Pächter – wirtschaftlicher Träger der Sportstätte (zuständig für Dach und Fach).
- Der Miet- oder Pachtvertrag muss noch mindestens zehn Jahre Bestand haben.
- Der SSB muss der Maßnahme zustimmen.
Ausschluss: Profi-Sportvereine, Kauf, Sporthallen an Schulen, Kunststoffgranulat auf Kunstrasensportplätzen, Umschuldung