Maserimpfschutzgesetz – Informationen für Sportvereine

Allgemeines

Der Bundestag hat ein Masernschutzgesetz verabschiedet, welches zum 01.03.2020 in Kraft getreten ist. Dieses sieht eine Impfpflicht vor, um Kinder in Gemeinschaftseinrichtungen zu schützen. Gemeinschaftseinrichtungen sind dabei: Schulen, Kindergärten, Kindertagespflege, Horte, Internate und sonstige Ausbildungseinrichtungen (sowie Gesundheitseinrichtungen wie Krankenhäuser und Arztpraxen).
Neben den zu betreuenden Kindern sind in den Einrichtungen sowohl hauptberuflich als auch ehrenamtlich Tätige zur Vorlage eines Nachweises zum Masernimpfschutz verpflichtet.
Alle hauptberuflich oder ehrenamtlich Tätigen, die ab dem 1.3.2020 neu eingestellt werden und in o.g. Gemeinschaftseinrichtungen Minderjährige regelmäßig betreuen, müssen vor Beginn ihrer Betreuung einen Masernschutz nachweisen.

Welche Bedeutung hat das Gesetz nun für die Sportvereine?

Schulen oder Kitas werden voraussichtlich Kooperationspartner wie Vereine auffordern, den Impfnachweis für dort eingesetzte und regelmäßig tätige Freiwillige, ÜL oder Trainer vorzulegen. Der Nachweis erfolgt über einen Impfausweis oder über ein ärztliches Zeugnis darüber, dass entweder eine Immunität gegen Masern vorliegt oder dass nicht geimpft werden darf. Wird der Nachweis nicht vorgelegt, muss die Gemeinschaftseinrichtung das Gesundheitsamt informieren, das ggf. ein Tätigkeitsverbot ausspricht.
Da die länderspezifische Durchführungsverordnung in NRW noch aussteht, empfehlen wir sich an Ihre entsprechenden Kooperationspartner zu wenden, um das weitere Vorgehen zu besprechen.

Wichtig: Der Sport- und Trainingsbetrieb der Sportvereine gilt nicht als Gemeinschaftseinrichtung. Vereine sind in diesem Rahmen nicht von der gesetzlichen Regelung betroffen.

Weiterführende Informationen

Ausführliche Informationen können Sie den nachfolgenden Links entnehmen:

Bundesgesundheitsministerium

https://www.masernschutz.de/beschaeftigte-in-einrichtungen.html

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/impfpflicht.html

Deutscher Olympischer Sportbund
Masern_Imfung_Information_fuer_Sportverein_06-03-2020