Die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt veröffentlicht Förderprogramm „Engagement fördern. Ehrenamt stärken. Gemeinsam wirken.“

Um gemeinnützige Organisationen, Engagement und Ehrenamt in der Corona-Pandemie zu unterstützen hat die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt ihr Förderprogramm „Engagement fördern. Ehrenamt stärken. Gemeinsam wirken.“ veröffentlicht. Einen Antrag auf Förderung können alle gemeinnützigen Organisationen, die über einen Freistellungsbescheid vom Finanzamt verfügen (z. B. gemeinnützige Vereine) sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts (z. B. Kommunen) stellen. Anträge sind ab sofort und bis spätestens zum 1. November 2020 möglich. Die beantragten Mittel müssen im Jahr 2020 ausgegeben werden.

Weitere Informationen zum Förderprogramm finden Sie hier.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an die Stiftung.