Corona-Gesetz – Veränderungen im Vereinsrecht –

Liebe Vereinsvertreter*innen,

bereits seit Anfang März zeichnen sich für viele Vereine Probleme ab, die dann ab Mitte März durch behördliche Entscheidungen eine andere Dimension erreichten. Sie können neben dem normalen Vereinssport auch keine Mitgliederversammlungen und Vorstandssitzungen stattfinden lassen. Der Bundestag hat ein Gesetz zur Abmilderung der Folgen des COVID-19-Pandemie im Zivil-Insolvenz- und Strafverfahrensrecht („Corona-Gesetz“) erlassen. Seit dem 28.03.2020 ist dieses auch im Vereinsrecht in Kraft getreten.

Ein paar wichtige Hinweise zum Corona-Gesetz

das Gesetz finden Sie hier

Zu beachen ist, dass es sich lediglich um eine Zusammenfassung handelt, die zur Information der Vorstände unserer Mitgliedsvereine dient. Einen Anspruch auf Vollständigkeit und rechtliche Sicherheit besteht nicht.

Bitte sehen Sie von einer Vervielfältigung oder Weiterleitung an ihre Mitglieder ab.

Zu beachten ist ebenfalls, dass die Zusammenfassung aus einem besuchten Webinar der DOSB Führungsakademie entstanden ist. Sie haben natürlich ebenfalls die Möglichkeit, ein solches Seminar zu besuchen (https://www.fuehrungs-akademie.de/weiterbildung/weiterbildungen-und-seminare/weiterbildung/webinar-corona-virus-bundestag-beschliesst-aenderungen-im-vereinsrecht-im-eilverfahren-2-zusatztermin )