Förderung der Sportvereine – Jetzt Antrag stellen
Die Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen stellt dem Landessportbund NRW auch in diesem Jahr zur Förderung des Engagements der Sportvereine sowie der Übungsarbeit rund 10 Millionen Euro zur Verfügung. Der Landessportbund NRW leitet die Fördermittel auf Antrag an die Sportvereine weiter.
Antragsberechtigt sind Sportvereine, die als gemeinnützig anerkannt und Mitglied in einem dem Landessportbund NRW angeschlossenen Fachverband sowie dem zuständigen Stadt- bzw. Kreissportbund sind.
Informationen zu den Antragsverfahren finden Sie in den beigefügten Pdfs:
Förderaufruf_1000x1000_2020 Förderaufruf_Übungsarbeit_2020
Zum Förderportal gelangen Sie hier.