Neue Coronaschutzverordnung NRW ab 25.01.2021
Gestern wurde die neue Coronaschutzverordnung NRW, die ab 25. Januar in Kraft tritt, veröffentlicht. Für den Sport ergeben sich keine Veränderungen. Hier heißt in es § 9 (Sport) weiterhin: (1) Der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen ist unzulässig. Die für die in Satz 1 […]