Bundesweit einheitlicher Wiedereinstieg in Sportbetrieb muss kommen – Landessportbund NRW unterstützt Ministerpräsident Laschet

Der Landessportbund NRW stärkt Ministerpräsident Armin Laschet den Rücken und fordert Bundesregierung und Länder auf, bei ihrer Abstimmung am 30. April die Voraussetzungen für einen verantwortungsvollen Wiedereinstieg in den Vereinssport zu schaffen.

„Der Sport will keine Sonderrolle“, sagt LSB-Präsident Stefan Klett, „aber wenn grundsätzlich Lockerungen möglich sind, dann muss der Sport zwingend Berücksichtigung finden. Die Sportverbände und mehr als 18.000 NRW-Vereine sind darauf vorbereitet. Über fünf Millionen Vereinsmitglieder warten darauf, wieder ihren Sport auszuüben, etwas für ihre Gesundheit und Mobilität zu tun. Das wird auch dazu beitragen, dass die Menschen mit der Corona-Krise insgesamt besser umgehen können.“

Für Montag ist außerdem die schrittweise Veröffentlichung sportartspezifischer Verhaltensregeln durch den Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) geplant. „Der DOSB hat sehr gute Informationen erarbeitet, wie der notwendige Infektionsschutz mit einem reduzierten Sportbetrieb ohne Wettkämpfe verbunden werden kann – an der frischen Luft, mit ausreichend Distanz, kleinen Gruppen und mit den notwendigen Hygienemaßnahmen“, ergänzt LSB-Vorstandsvorsitzender Christoph Niessen.

Diese Vorlage müsse die Sportministerkonferenz am morgigen Montag aufnehmen und ein klares Signal für eine begrenzte Öffnung von Sportstätten setzen. „Die Übungsleiter*innen und Trainer*innen unserer Vereine sind Garanten dafür, dass die von der Politik vorgegebenen Regeln eingehalten werden. Als Landessportbund rufen wir unsere Vereine, Bünde und Verbände auf, bedacht zu handeln und der Politik zu zeigen, dass wir verantwortungsvoll mit der Situation umgehen“, so Niessen weiter.

Weitere Hilfen für Vereine

Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Vereinsvertreterinnen und Vereinsvertreter,

kurz vor den Ostertagen melden wir uns mit weiteren Informationen bei Ihnen.

 

Soforthilfeprogramm des Landes NRW für Sportvereine (10 Millionen Euro)

Geholfen werden soll Sportvereinen, denen durch die Coronakrise aktuell eine Zahlungsunfähigkeit droht. Anträge können ausschließlich online ab dem 15.04.2020 bis zum 15.05.2020 im Förderportal des Landessportbundes NRW gestellt werden. Hinweise zum Verfahren werden ab dem 09.04.2020 auf der Website des Landessportbundes NRW veröffentlicht. Vereine müssen dabei detaillierte Angaben zu ihrer Einnahme- und Ausgabesituation machen. Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses in Höhe von 60 Prozent des nachgewiesenen Fehlbedarfs. Die Höchstförderung beträgt 50.000,- Euro.

 

Erhöhte Übungsleiterförderung (3 Millionen Euro)

Das mit 7,56 Millionen Euro ausgestattete Programm zur Förderung der Übungsarbeit in den Sportvereinen („Übungsleiterförderung“), das regelmäßig von 7000 bis 8000 Vereinen in Anspruch genommen wird, wird angesichts der Coronakrise von der Staatskanzlei um 3 Millionen Euro bzw. rund 40 Prozent aufgestockt. Damit soll die Bindung der für den Vereinsbetrieb unerlässlichen (auch nebenberuflich oder als Honorarkräfte tätigen) Übungsleiter*innen unterstützt werden. Ein Vorziehen der Auszahlung (normaler Auszahlungstermin ist Oktober/November) auf den Sommer wird angestrebt. Anträge sind online über das Förderportal des Landessportbundes NRW möglich.

Ein entsprechendes Vereinsmailing wird heute noch vom LSB an alle Vereine gesandt.

 

 

Unverändert ist außerdem eine Beteiligung von Vereinen, Bünden und Verbänden an folgenden Programmen möglich:

Soforthilfeprogramm des Bundes

Das am 27. März 2020 auf der Website des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIDE) gestartete Soforthilfeprogramm für Kleinunternehmen und Soloselbständige steht auch Sportvereinen grundsätzlich offen, wenn sie unternehmerisch tätig sind. Auch selbständige Übungsleiter*innen/Trainer*innen können bei Vorliegen der Voraussetzungen Anträge stellen. Genaueres ergibt sich aus den auf der Website des MWIDE veröffentlichten Informationen. Antragstellungen sind ausschließlich online möglich und können bis zum 31.05.2020 gestellt werden. Die Pauschalzuschüsse betragen 9.000,- bis 25.000,- Euro.

 

Weitere Informationen

Mit unserer Corona bedingten Neuschöpfung KIBAZ im Kinderzimmer können bewegte Ostergrüße in die Familie, an die Nichten und Neffen und alle Kinder und Eltern im Freundes- und Bekanntenkreis geschickt werden. Das wird spannend, bewegt und bunt!

Trotz der widrigen Umstände wünschen wir Ihnen schöne Osterfeiertage!

Moderne Sportstätten 2022

25 Vereine haben 74 Anträge eingereicht

Gesamtsumme von über 10 Millionen Euro zeigt den Sanierungsstau

Insgesamt 300 Millionen Euro stehen im Rahmen des Programms „Moderne Sportstätte 2022“ zur Verfügung, von denen Sportvereine und -verbände in noch nie da gewesenem Ausmaß profitieren können. Mit diesem einzigartigen Förderprogramm stärkt das Land Nordrhein-Westfalen seine Stellung als Sportland Nummer Eins.

 

Aus dem 300 Millionen Paket stehen für Krefeld 3.069.225 Euro (Fünffache der Sportpauschale 2018 613.845 Euro) zur Vergabe bereit. Als Stichtag zur Abgabe für die Anträge hatte der SSB Krefeld den 31.03. festgesetzt. Nun liegen der Entscheidungskommission im SSB 74 Anträge aus 25 von 42 antragsberechtigten Vereinen vor. Mit einer Gesamtantragssumme von über 10 Millionen Euro wird nochmals deutlich, welch hoher Sanierungsstau in den Krefelder Sportvereinen vorliegt. Dies ist allerdings kein alleiniges Krefelder Problem, sondern kann bundesweit betrachtet werden.

Die Kommission, welche aus jeweils vier Vertreter*innen des SSB Krefeld und der Mitgliedsvereine besteht, wird nun die Anträge sichten und eine Prioritätenliste erarbeiten. Im Weiteren werden die Ergebnisse der Stadtverwaltung vorgestellt und besprochen, bevor die abgestimmte Prioritätenliste an die Staatskanzlei NRW weitergeleitet wird und dort ihren endgültigen Beschluss erhält.

© Michael Sieber

Mit dem Programm „Moderne Sportstätte 2022“ werden Investitionsmaßnahmen zur Modernisierung, Instandsetzung, Sanierung, Ausstattung, Entwicklung sowie zum Umbau und Ersatzneubau von Sportstätten und -anlagen gefördert. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf energetischer und digitaler Modernisierung, Geschlechtergerechtigkeit und der Herstellung von Barrierefreiheit bzw. -armut sowie auf Maßnahmen zur Vermeidung von Unfällen, Verletzungen und Schäden im Sport.

 

Info zur Antragsberechtigung

Bei Stellung des Förderantrages ist die Mitgliedschaft des Vereins in einem SSB und einem Fachverband des LSB NRW nachzuweisen (Doppelmitgliedschaft)

  • Der Verein ist
    • Eigentümer der Sportstätte oder
    • Mieter oder Pächter – wirtschaftlicher Träger der Sportstätte (zuständig für Dach und Fach).
  • Der Miet- oder Pachtvertrag muss noch mindestens zehn Jahre Bestand haben.
  • Der SSB muss der Maßnahme zustimmen.

Ausschluss: Profi-Sportvereine, Kauf, Sporthallen an Schulen, Kunststoffgranulat auf Kunstrasensportplätzen, Umschuldung

Weiteres Hilfspaket beschlossen!

Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Vereinsvertreterinnen und Vereinsvertreter,

 

wir hoffen, dass Sie die dritte Woche seit der weitgehenden Stilllegung des öffentlichen Lebens und dem kompletten Stillstand des organisierten Sportbetriebs gut überstanden haben und teilen Ihnen Informationen des LSB über aktuelle Entwicklungen mit:

 

Soforthilfeprogramm, Abwicklung über NRW Wirtschaftsministerium (MWIDE) / Bezirksregierungen, Zugang von Sportvereinen und -verbänden

Das am 27.03.2020 auf der Website des MWIDE gestartete Soforthilfeprogramm für Kleinunternehmen und Soloselbständige steht auch Sportvereinen grundsätzlich offen, siehe unsere Informationen vom 27.03. und 30.03.2020. Wir haben zahlreiche Rückmeldungen erhalten, dass Vereine (und Verbände) innerhalb sehr kurzer Zeit nach Antragstellung positive Bescheide erhalten haben. Die Klarheit der Erläuterungen und des Antragsformulars lässt aus unserer Sicht allerdings zu wünschen übrig, die Informationen sind teilweise missverständlich und widersprüchlich. Manche Vereine trauen sich deshalb nicht, einen Antrag zu stellen. Wir sind diesbezüglich mit der Landesregierung im Gespräch. Bis auf weiteres beraten wir Vereine so umfangreich wie möglich und ermuntern sie grundsätzlich, Anträge zu stellen.

 

Weiteres Hilfspaket von 10 Millionen Euro für den NRW Sport

Mit Beschluss des Haushalts- und Finanzausschusses des Landtags vom 01.04.2020 ist ein weiteres Hilfsprogramm für den organisierten Sport in NRW in Höhe von 10 Millionen Euro aufgelegt worden! Unser Dank gilt insbesondere der Staatssekretärin für Sport und Ehrenamt Frau Milz, die sich hierfür stark gemacht hat. Leider können wir heute noch keine Angaben dazu machen, für welche Zwecke/Zielgruppen diese Fördermittel zum Einsatz kommen werden. Wir rechnen mit einer Entscheidung der Staatskanzlei in der kommenden Woche und werden Sie dann umgehend weiter informieren.

 

Übungsleiterförderung, 1000×1000, Förderprogramm Moderne Sportstätte

Die Förderprogramme des Landessportbundes laufen auch in der Coronakrise unverändert weiter. Unter anderem sind das Antragsverfahren für die Förderung der Übungsarbeit der Vereine und für 1000×1000 geöffnet. Ihre Anträge stellen Sie bitte hier.

Das Förderprogramm „Moderne Sportstätte 2022“ (300 Millionen Euro) läuft ebenfalls weiter. In den letzten Tagen sind die ersten 58 Anträge durch die Staatskanzlei genehmigt worden.

 

Rechtstelegramm der Führungsakademie des DOSB zum Thema „Corona

Die Führungsakademie des DOSB ermöglicht den Mitgliedsorganisationen und Vereinen einen kostenfreien Zugang zu einer Corona-Sonderausgabe. Sie können die Ausgabe als kostenfreies Probe-Abo (ohne weiteren Verpflichtungen) direkt bei der Führungsakademie unter folgendem Link bestellen.

Kinderturnen zuhause – Achtung, fertig, los!

Trainingsausfall haben wir nicht nur bei den Großen. Gerade unsere Kleinsten leiden unter dem Bewegungsmangel in der aktuellen Kontaktsperre. Die Sportjugend NRW stellt nun mit ihrem KIBAZ im Kinderzimmer, gemeinsam mit der AOK Rheinland, Spiel- und Bewegungsideen vor, die auch zuhause funktionieren. Unter http://go.sportjugend.nrw/kiki stehen attraktive Spielvorschläge, auch thematisch passende Mal- oder Bastelvorlagen zum Download bereit. In den nächsten Wochen sollen weitere Spiel- und Bewegungsideen folgen.

Teilt diese Seite unbedingt mit den Eltern aus eurem Verein, Bekannten- und Freundeskreis und bringt die Bewegung ins Kinderzimmer!

Zehn Millionen Euro Hilfsprogramm für den Sport in NRW

Ein wichtiges Zeichen für den Sport in Nordrhein-Westfalen: Das Land NRW hat mit einem Zehn Millionen Euro Hilfsprogramm nun auch gemeinnützige Sportvereine im Blick, die nicht unternehmerisch tätig sind.

In einer Videobotschaft informieren Sportstaatssekretärin Andrea Milz und Landessportbund-Präsident Stefan Klett über das am 1. April 2020 vom Landtag NRW beschlossene Hilfsprogramm für den Sport in NRW in der Corona-Krise.

Darüber hinaus sagt die Sportstiftung NRW erfreulicherweise die finanzielle Förderung der olympischen und paralympischen Athlet*innen weiterhin bis zum Ende des Jahres zu. Für die paralympischen Trainer*innen, die ebenfalls von der Sportstiftung NRW gefördert werden, gilt dies sogar bis Ende 2021, über den olympischen Zyklus hinaus.

“Der Landessortbund hat zudem in Abstimmung mit der Landesregierung beschlossen, dass auch die Trainer*innen der olympischen Fachverbände über den olympischen Rhythmus hinaus – bis Ende 2021 – gefördert werden”, so Stefan Klett.

Die komplette Videobotschaft finden Sie hier

Weitere Informationen des Landessportbundes finden Sie hier

Wir werden weitere wichtige Informationen auf unsere homepage setzen. Also es lohnt sich, regelmäßig reinzuschauen.