Finanzielle Unterstützung auch für Sportvereine

Positives Signal für den derzeit unfreiwillig ruhenden NRW-Sport: Vom milliardenschweren Rettungsschirm des Bundes und Landes können mit sofortiger Wirkung auch gemeinnützige Sportvereine profitieren, wenn sie unternehmerisch tätig sind. Freiberufliche Trainer*innen und Übungsleiter*innen, die diese Tätigkeit als Haupterwerb ausüben, sind ebenfalls anspruchsberechtigt.

Betroffene können die Soforthilfe hier beantragen: NRW Soforthilfe 2020.

„Diese Regelung wird einen großen Beitrag zum gesellschaftlich notwendigen Erhalt unserer Sportvereine und zur Stärkung unserer teilweise sehr verunsicherten Mitgliedsorganisationen leisten. Ein besonderer Dank hierfür geht an die Verantwortlichen der Staatskanzlei NRW, die sich mit uns gemeinsam für eine solche Lösung stark gemacht haben“, betont Landessportbund-Präsident Stefan Klett.

Zum Hintergrund: Mit der vollständigen Einstellung des Sportbetriebes seit dem 16. März 2020 müssen die meisten Vereine massive Einnahmeverluste hinnehmen, während gleichzeitig zahlreiche Fixkosten wie zum Beispiel Mieten oder Personalkosten weiter anfallen. Da die Vereine als gemeinnützige Organisationen nur in begrenztem Umfang hilfreiche Rücklagen bilden dürfen, drohen vielfach ernsthafte Zahlungsschwierigkeiten und damit Insolvenzgefahren.

(Quelle: LSB NRW)

Online-Lernkurse: Jetzt ganz einfach von zu Hause!

Zu Zeiten von Corona müssen derzeit leider viele Kursangebote und Qualifizierungsangebote im organisierten Sport abgesagt oder verschoben werden.
Diese Zeit des Innehaltens nutzen viele, um zu entschleunigen oder sich neue Ideen zu überlegen aber auch, um sich weiterzubilden.

Sie sind an unseren Qualifizierungsangeboten im Sport interessiert?
Sie möchten sich informieren und sich mit den benötigten Inhalten beschäftigen – vielleicht Ihr Wissen auffrischen oder sich generell mit sportpraktischen Themen vertraut machen?
Dann nutzen Sie eines unserer vielfältigen digitalen Lernangebote!

Ab sofort bis mindestens einschließlich 19.04.2020 stehen Ihnen auf www.sportbildung-online.de unsere sportartübergreifenden online Lernkurse in den folgenden Themenschwerpunkten zur Verfügung:

  • Kommunikation und Konfliktmanagement
  • Haltung- & Bewegungssystem und Funktionsgymnastik
  • Sicherheit im Sport
  • Koordination und Koordinationsschulung
  • HKS und Ausdauer

Alle Lernkurse sind in mehrere Lektionen aufgeteilt, die Sie in Ihrem eigenen Lerntempo durcharbeiten können. Mit kleinen Selbsttest können Sie prüfen, ob das Gelernte sitzt. Nach einer Registrierung auf www.sportbildung-online.de stehen Ihnen die Kurse kostenfrei zur Verfügung!

Sie sind bereits ausgebildete/r Übungsleiter*in oder Trainer*in und suchen Ideen und Informationen um Ihre zukünftigen Sportkurse zu planen und zu gestalten?

Auf www.vibss.de finden Sie Informationen rund um den Verein und vor allem die Sportpraxis in folgenden Rubriken:

  • Praxishilfen: Die Praxishilfen geben Ihnen einen Überblick zu Sport- und Bewegungsangeboten. Von A wie Aquafitness, bis Z wie Zirkeltraining finden Sie hier Fachartikel, Workshops, Spielideen und vieles mehr!
  • Stundenbeispiele: Die Stundenbeispiele „Praktisch für die Praxis“ bieten Ideen für den Aufbau einer kompletten Stunde zu den verschiedensten Themen.
  • Sport-Online-Kartei (SPOK): SPOK bietet insgesamt sieben Karteien mit über 2.200 digitalen Karteikarten, die Sie sich zu eigenen Sammlungen zusammenstellen und abspeichern können.

(Quelle: LSB NRW)

Keine GEMA-Gebühren für Vereine

Während der Zeit der Schließungen fallen für Vereine keine GEMA-Gebühren an.

Die GEMA hat ihre Gesamtvertragspartner (somit auch den DOSB) darüber informiert, dass für die Zeit, in der Musiknutzer im Zuge der Corona-Krise aufgrund behördlicher Anordnungen schließen müssen, keine Pflicht zur Zahlung von Lizenzgebühren besteht. Dies soll ausdrücklich auch “Jahresverträge” betreffen, die Vereine mit der GEMA abgeschlossen haben. Ferner hat die GEMA dem DOSB auf Nachfrage bestätigt, dass sie durch den Pauschalvertrag abgedeckte Musiknutzungen auch dann als abgegolten ansieht, wenn diese während der Zeit behördlich angeordneter Schließungen nicht unmittelbar in den Sportstätten, sondern “virtuell” erfolgen (z.B. Anleitung durch die Übungsleiter via Internet-Homepage, o.ä.).

(Quelle: www.dosb.de; GEMA)

3. Auflage Crossover Burg Linn – neuer Termin 15. und 16. Mai 2021

Aufgrund der aktuellen Entwicklung kann die für Mai 2020 geplante Veranstaltung “Crossover Burg Linn” leider nicht stattfinden.  Gemeinsam mit dem Museum Burg Linn und dem Krefelder Familienbüro stecken wir allerdings schon mitten in den Vorbereitungen für das kommende Jahr und freuen uns, wenn Sie sich den 15. und 16. Mai 2021 vormerken. Wie in der Vergangenheit erwartet Sie bei der dritten Auflage von “Crossover Burg Linn” ein abwechslungsreiches Programm, in dessen Zentrum der 3. Krefelder Kulturlauf am 16. Mai 2021 steht. Die Anmeldung für den Lauf ist ab sofort möglich!

Videobotschaft von Stefan Klett und Andrea Milz

Landesregierung NRW und Landessportbund NRW erarbeiten gemeinsam Lösungen, die so unbürokratisch wie möglich sein sollen.

LSB-Präsident Stefan Klett und Sportstaatssekretärin Andrea Milz richten sich in der Coronakrise mit einer Videobotschaft an den organisierten Sport in NRW:

Für die zahlreichen aktuellen Fragen der NRW-Sportvereine, -bünde und -verbände hat der Landessportbund NRW die zentrale Mailadresse VIBSS@lsb.nrw eingerichtet. Die dort eingehenden Fragen sind mitsamt Antworten in einem FAQ-Katalog auf der LSB-Website zu finden.

Weiterhin steht Ihnen bis auf Weiteres montags bis freitags von 9 bis 16 Uhr unter der Telefonnummer 0203 7381-777 eine telefonische Beratung zur Verfügung.

Hilfsfonds für Härtefälle
Kurzfristige erkennbare existenzielle Notlagen von Vereinen können an Vereinsnotfall@lsb.nrw unter Angabe der Vereinsnummer gemeldet werden.

Erreichbarkeit der Geschäftsstellen von SSB und Sportjugend

Datum: 19. März 2020

 

Wichtige Info für alle, die die Geschäftsstellen des SSB und der Sportjugend aufsuchen möchten:

Durch die komplette Schließung der Stadtverwaltung wird die Zugänglichkeit in die Dienstgebäude erheblich eingeschränkt. Alle Dienstgebäude sind dann ohne vorherige telefonische Terminvereinbarung nicht mehr zugänglich.

Der SSB und seine Sportjugend bitten darum, von persönlichen Besuchen abzusehen.

Sie erreichen uns jedoch weiterhin während der allgemeinen Sprechzeiten telefonisch und per Mail.

Telefon-Nr 02151 – 864 870

Mail: sportjugend-krefeld@ssb-krefeld.de

 

Telefon-Nr. 02151 – 864 860

Mail: info@ssb-krefeld.de

 

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Coronavirus-Epidemie – häufig gestellte Fragen und Antworten

Die Absage von Wettkämpfen, Reisen und sonstigen Veranstaltungen von Sportvereinen, -verbänden und -bünden ist für die Sportvereine, -verbände und -bünde mit großen Unsicherheiten und vielen Fragen verbunden.
Gibt es staatliche Hilfen für Sportvereine, um z.B. Personal, Miete, etc. bezahlen zu können?
Kann der Vorstand die Einberufung einer Mitgliederversammlung verschieben oder eine bereits einberufene Mitgliederversammlung absagen oder ist der Vorstand unter Umständen hierzu sogar verpflichtet?

Der LSB hat häufig gestellte Fragen und die passenden Antworten hier für Sie zusammengefasst.